Der Kanton Basel‑Landschaft hat den Gemeinden Münchenstein und Birsfelden die Einführung von Tempo‑30‑Zonen auf mehreren zentralen Kantonsstrassenabschnitten teilweise genehmigt. Die Sicherheitsdirektion (SID) und die Bau‑ und Umweltschutzdirektion (BUD) stützen ihre Entscheide auf ein verkehrstechnisches Gutachten, das nach einem Urteil des Bundesgerichts im März erstellt worden ist.
Welche Abschnitte betroffen sind
In Münchenstein bewilligte der Kanton einen Abschnitt auf der Hauptstrasse im Dorfkern von rund 440 Metern für Tempo 30. In Birsfelden betrifft die Zustimmung mehrere zentrale Strassenabschnitte:
- Hauptstrasse (Zentrumsbereich): rund 600 Meter
- Rheinfelderstrasse: rund 420 Meter
- Muttenzer-/Birseckstrasse: rund 180 Meter
| Gemeinde | Strasse / Bereich | Länge (m) |
|---|---|---|
| Münchenstein | Hauptstrasse (Dorfkern) | 440 |
| Birsfelden | Hauptstrasse (Zentrum) | 600 |
| Birsfelden | Rheinfelderstrasse | 420 |
| Birsfelden | Muttenzer-/Birseckstrasse | 180 |
Rechtlicher Hintergrund und Folgen
Die Entscheide fielen vor dem Hintergrund eines Urteils des Bundesgerichts vom März, in dem Beschwerden gegen Tempo‑30‑Anordnungen in anderen Leimentaler Gemeinden abgewiesen wurden. Auf dieser Basis liessen die kantonalen Behörden verkehrstechnische Abklärungen durchführen. Die nun bewilligten Verkehrsanordnungen werden am 3. September im Amtsblatt des Kantons Basel‑Landschaft publiziert.
Die neuen Temporegimes können erst nach Ablauf der gesetzlichen Rechtsmittelfrist umgesetzt werden und bleiben bis zum Abschluss allfälliger Beschwerden vorbehalten. Das heisst: Solange keine Einsprache eingereicht wird oder diese abgelehnt wird, können die Gemeinden die Signalisation ändern und Tempo 30 einführen.
Welche Auswirkungen haben die Änderungen lokal?
Tempo‑30‑Abschnitte in Ortskernen zielen in der Regel auf eine Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Lebensqualität ab. Reduzierte Geschwindigkeit kann die Lärmbelastung mindern, die Unfallfolgen verringern und den Fuss‑ und Veloverkehr sicherer machen. Die betroffenen Abschnitte in Münchenstein und Birsfelden liegen in zentralen Bereichen mit hoher Fussgängerfrequenz und Anwohnerverkehr.
Konkrete Wirkungsmessungen oder Prognosen für die betroffenen Strassen wurden von den kantonalen Stellen in der Mitteilung nicht im Detail genannt; die Entscheide beruhen auf dem erwähnten Gutachten, das die Verkehrssicherheit und die verkehrstechnischen Voraussetzungen analysierte.
Was nun auf die Verkehrsteilnehmenden zukommt
- Die Gemeinden können nach Ablauf der Rechtsmittelfrist die entsprechenden Signalisationen anbringen.
- Führt eine Partei eine Beschwerde gegen die Anordnungen ein, bleibt die Umsetzung bis zu deren Klärung offen.
- Betroffene Anwohnende und Gewerbebetriebe sollten sich auf Änderungen bei Durchfahrtzeiten und Parkierungssituationen einstellen, je nach konkreter örtlicher Ausgestaltung der Massnahmen.
Der Kanton rät in solchen Fällen gewöhnlich zu einer koordinierten Kommunikation durch die Gemeindebehörden, damit Verkehrsteilnehmende, Lieferdienste und öffentliche Verkehrsmittel auf die neuen Tempolimiten vorbereitet sind.
Lokaler Kontext
In den vergangenen Monaten hatten mehrere Gemeinden im Kanton Baselland Massnahmen zur Temporeduktion in Ortskernen geprüft und teilweise umgesetzt. Nachdem das Bundesgericht Beschwerden gegen Tempo‑30‑Anordnungen in einzelnen Gemeinden abgewiesen hatte, sind Kantonsbehörden und Gemeinden vermehrt bereit, auf der Basis von verkehrstechnischen Abklärungen Tempo‑30‑Zonen auf Kantonsstrassen zu erlauben. Für Münchenstein und Birsfelden ist der jüngste Entscheid ein wichtiger Schritt in dieser Entwicklung.
Die SID und die BUD haben angekündigt, die bewilligten Verkehrsanordnungen publizieren zu lassen und damit Transparenz über die betroffenen Abschnitte herzustellen. Ob weitere Gemeinden im Kanton ähnliche Gesuche stellen, hängt von lokalen Initiativen und den Ergebnissen der bisherigen Umsetzungen ab.
Für Bewohnerinnen und Verkehrsteilnehmende in Münchenstein und Birsfelden bedeutet der Entscheid eine mögliche Änderung des Temporegimes in zentralen Strassenabschnitten. Sobald die Publikation im Amtsblatt erfolgt und die Rechtsmittelfrist verstrichen ist, werden die Gemeinden über die konkreten Umsetzungsdaten und signaltechnischen Anpassungen informieren.