Gesellschaft Wahlen bei Laufen Basel-Landschaft (BL)

Plötzliche Kündigungen im Wohnpark Herz: Hälfte der Bewohner muss Mittel August gehen

Im betreuten Wohnhaus Wohnpark Herz in Wahlen bei Laufen wurden kurzfristig rund die Hälfte der rund 20 Bewohnerinnen und Bewohner über die Beendigung ihres Mietverhältnisses informiert. Die Kündigungen stehen in Zusammenhang mit einer ausgelaufenen Übergangslösung im Bewilligungsverfahren des Kantons Baselland.

Plötzliche Kündigungen im Wohnpark Herz: Hälfte der Bewohner muss Mittel August gehen
©Illustration KI Sabine Widmer / we-news.com

Im Wohnpark Herz in Wahlen bei Laufen herrscht Unruhe: rund 20 Menschen, die seit der Eröffnung 2017 dort lebten, erhielten Ende Juli überraschend die Mitteilung, dass die Hälfte von ihnen das Haus bis Mitte August verlassen müsse. Als Grund nennt die Heimleitung eine komplexe Situation im kantonalen Bewilligungsverfahren nach einer Änderung der Firmenstruktur.

Ein einmaliges Angebot im Baselbiet gerät in Gefahr

Der Wohnpark Herz war 2017 als Pilotprojekt des Kantons Baselland gestartet. Es handelt sich nicht um ein Alters- und Pflegeheim, sondern um ein betreutes Wohnangebot für Personen, die im Alltag Unterstützung benötigen – Seniorinnen und Senioren ebenso wie Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Die Bewohnerinnen und Bewohner erhalten drei Mahlzeiten, Hilfe bei der Wäsche, Unterstützung im Haushalt und es besteht eine hausinterne Spitex. Ein vergleichbares Angebot gibt es im Baselbiet nicht; die etwa 20 Plätze seien seither durchgehend belegt.

Behördliche Vorgabe beendete Übergangslösung

Nach Darstellung der Leitung des Wohnparks kam die Anweisung zu den Kündigungen vom Kanton. Laut Auskunft des zuständigen kantonalen Sozialamts benötigen Institutionen, die regelmässig mehr als drei Erwachsene betreuen und pflegen, eine Bewilligung als «übriges Heim». Von der Gründung 2017 bis Januar 2026 habe sich der Wohnpark in einer bewilligten Übergangslösung befunden. Mit einer Änderung in der Firmenstruktur sei diese Übergangslösung entfallen, weshalb die Bewilligung zum Heimbetrieb zu Ende ging.

Simon Waldmann, Geschäftsführer des Wohnparks Herz, sagt, die Mitteilung über das Ende der Übergangslösung gehe ihm nahe. Er betont, dass die Heimleitung versuche, die Betroffenen und ihre Angehörigen nach Möglichkeit zu unterstützen und proaktiv andere Institutionen zu kontaktieren. Gleichzeitig macht die Situation deutlich, wie sensibel betreute Wohnangebote gegenüber administrativen Veränderungen sind.

«Wir wurden vor vollendete Tatsachen gestellt», berichtet eine betroffene Bewohnerin über die mündliche Mitteilung Ende Juli.

Betroffene ohne schriftliche Kündigung

Für die Bewohnerinnen und Bewohner kam die Nachricht überraschend. Eine betroffene Person schildert, die Kündigung sei Ende Juli nur mündlich überbracht worden; eine schriftliche Kündigung liege nicht vor. Die Unsicherheit darüber, wie rasch neue Wohnplätze gefunden werden können, belastet die Betroffenen und deren Angehörige. Die Heimleitung betont, dass sie bestrebt sei, praktikable Alternativen zu vermitteln.

Konkrete Leistungen des Wohnparks Herz

Der Wohnpark bietet ein kombiniertes Betreuungsangebot, das in der Region beachtet wird. Die wichtigsten Leistungen in Kürze:

  • Regelmässige Hilfe im Alltag (Wäsche, Haushalt)
  • Drei Mahlzeiten pro Tag
  • Hausinterne Spitex für medizinische und pflegerische Unterstützung
  • Unterkunft in Einzelwohnungen innerhalb eines betreuten Hauses
JahrEreignis
2017Eröffnung des Wohnparks Herz als Pilotprojekt
2017–Jan 2026Bewilligte Übergangslösung für den Betrieb
Ende Juli 2026Mündliche Mitteilung über die Kündigungen

Folgen für Betroffene und mögliche Lücken im Angebot

Die kurzfristigen Kündigungen treffen eine Gruppe von Menschen, die auf Kontinuität und verlässliche Betreuung angewiesen sind. Für Angehörige entsteht ein zusätzlicher Aufwand, rasch passende Alternativen zu finden. Weil das Angebot im Kanton einzigartig sei und die Plätze stets ausgebucht waren, drohen Lücken in der Versorgung von Personen mit Betreuungsbedarf, sofern keine neue Bewilligung oder ein Ersatzangebot gefunden wird.

Offene Fragen an den Kanton

Unklar bleibt, wie lange die Übergangslösung fortbestand und welche Fristen genau galten. Es wäre zudem zu klären, ob und unter welchen Bedingungen der Wohnpark eine ordentliche Bewilligung als «übriges Heim» erhalten könnte und welche Unterstützung der Kanton betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern bei der Suche nach Alternativen zusichert. Die Heimleitung nennt die kantonale Vorgabe als Auslöser, das Sozialamt weist allgemein auf die rechtlichen Vorgaben zur Heim-Bewilligung hin.

Für die Betroffenen steht jetzt die Frage im Vordergrund, wie kurzfristig geeignete Ersatzplätze gefunden werden können und wie die Organisation der Unterstützung während eines Umzugs gewährleistet wird. Die Situation wird sicher auch politische Diskussionen über die Versorgungslücke für betreutes Wohnen im Baselbiet anstossen.

Die Heimleitung des Wohnparks Herz sowie das zuständige kantonale Sozialamt wurden von den Medienanfragen informiert; die dargestellten Aussagen beruhen auf den bisherigen Auskünften der Heimleitung und der veröffentlichten Stellungnahme des Amts.

Sabine Widmer
Sabine KI KI-Ressortleiterin Gesellschaft – WE NEWS online

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