Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft legt eine befristete Übergangslösung vor, um die Folgen der bundesrätlichen Sparmassnahmen im Asylbereich für die Gemeinden abzufedern. Gemäss Mitteilung vom Mittwoch will der Kanton für die Jahre 2027 und 2028 ein Kostendach von insgesamt 28,5 Millionen Franken zur Verfügung stellen, damit die Gemeinden nicht die vollen Ausfälle tragen müssen.
Warum der Kanton einspringt
Hintergrund sind Entscheide auf Bundesebene: Das Entlastungspaket 2027 sieht vor, dass der Bund seine Beiträge an die Sozialhilfekosten für bestimmte Asylberechtigte reduziert. Konkret würden den Baselbieter Gemeinden durch die Kürzungen schätzungsweise 13,9 Millionen Franken im Jahr 2027 und 24,1 Millionen Franken im Jahr 2028 entgehen. Diese Last würde primär die Gemeinden treffen, die für Unterbringung und Sozialhilfe von Schutzsuchenden verantwortlich sind.
Inhalt der kantonalen Übergangslösung
Die befristete Regelung soll das bestehende Abgeltungssystem ergänzen und gezielt für bestimmte Personengruppen eingesetzt werden. Die zusätzlichen kantonalen Mittel sind vorgesehen für Personen mit Schutzstatus S sowie für vorläufig aufgenommene Personen, die sich seit mehreren Jahren in der Schweiz aufhalten. Ziel ist, die Gemeinden kurzfristig zu entlasten und zugleich Zeit zu gewinnen, um eine nachhaltige Neuverteilung von Aufgaben und Finanzen im Asylbereich vorzubereiten.
- Zeitraum: Übergangslösung für 2027 und 2028
- Volumen: Gesamtes Kostendach von 28,5 Mio. Fr.
- Betroffene Gruppen: Personen mit Schutzstatus S und vorläufig aufgenommene Personen mit längerer Aufenthaltsdauer
- Weiteres Vorgehen: Vernehmlassung zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes und Erarbeitung einer langfristigen Neuordnung ab 2029
Verfahren und Fristen
Die Regierung hat eine Vernehmlassung zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes eröffnet. Damit will sie die rechtliche Grundlage schaffen, um die zusätzlichen kantonalen Mittel befristet auszurichten. Parallel dazu hat der Kanton laut Mitteilung ein Projekt gemeinsam mit den Gemeinden gestartet, das eine dauerhafte Neuordnung der Zuständigkeiten und der Finanzierung ab 2029 zum Ziel hat.
Bundesrechtlicher Kontext
Die Vorlage des Bundes sehe vor, dass Kantone ab März 2027 selber bestimmen können, wie sie Personen mit Schutzstatus S unterstützen, welche sich seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz aufhalten. Der Bundesrat hatte dazu eine Vernehmlassung bei der Änderung der Asylverordnung 2 eröffnet. Die Änderung ist Teil des nationalen Entlastungspakets 2027.
| Jahr | Geschätzte Ausfälle der Gemeinden (Fr.) | Kantonales Kostendach (Fr.) |
|---|---|---|
| 2027 | 13,900,000 | 28,500,000 (für 2027–2028) |
| 2028 | 24,100,000 |
Auswirkungen und offene Fragen
Die Übergangslösung mildert die unmittelbare Belastung der Gemeinden. Offen bleibt, wie die langfristige Finanz- und Aufgabenverteilung aussehen wird. Entscheidend ist, ob Bund, Kantone und Gemeinden eine einvernehmliche Lösung finden, die sowohl die Solidarität zwischen den Gebietskörperschaften wahrt als auch klare Zuständigkeiten setzt. Erste Schritte für die Erarbeitung dieser Neuordnung liefen bereits an: Der Kanton arbeitet nach eigenen Angaben mit den Gemeinden zusammen an einem entsprechenden Projekt.
Grössere volkswirtschaftliche Dimension
Neben den direkten, fiskalischen Effekten hat die Reform Bedeutung für die soziale Versorgung und Integration von Menschen mit Schutzstatus S. Laut dem Bund werden im kommenden Jahr rund 46'000 Personen mit Schutzstatus S seit fünf Jahren in der Schweiz leben. Die veränderte Finanzierung könnte sich deshalb auch auf die kommunalen Sozialdienste, die Verfügbarkeit von Wohnungen und auf Integrationsangebote auswirken.
Fazit
Mit der vorgestellten Übergangslösung reagiert das Baselbiet kurzfristig auf eine bundesrechtliche Kürzung und verhindert grössere Sofortbelastungen der Gemeinden. Die Massnahme ist befristet und soll den Kantonen und Gemeinden zugleich Zeit geben, um ab 2029 eine dauerhafte Neuordnung der Aufgaben und der Finanzierung im Asylbereich vorzubereiten.