Der Gemeinderat von Neuhausen am Rheinfall hat die Volksinitiative «für ein sicheres Velowegnetz» als gültig erklärt, empfiehlt den Stimmberechtigten jedoch, die Initiative abzulehnen. Gleichzeitig stellt der Gemeinderat der Initiative einen eigenen Verfassungsartikel gegenüber.
Initiativtext und Formalia
Die Initiative wurde am 20. Februar 2026 eingereicht und umfasst 259 gültige Unterschriften. Damit übertrifft das Begehren die für die Gemeinde erforderliche Mindestzahl von 200 Unterschriften und gilt formell als zustande gekommen. Der Gemeinderat erklärte die Initiative am 3. März 2026 als zustande gekommen.
Der Wortlaut der Initiative sieht die Ergänzung der Gemeindeverfassung vor:
Art. 3b (neu) Die Gemeinde sorgt bis 2035 für die lückenlose Erreichbarkeit aller Quartiere über ein sicheres und durchgehendes Velowegnetz. Die Planung erfolgt unter Einbezug der Verkehrsknoten und strebt von der übrigen Fahrbahn abgesetzte, kreuzungsarme und vortrittsberechtigte Veloverbindungen an.
Verfahren und rechtliche Rahmenbedingungen
Gemäss den geltenden Bestimmungen der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall steht den Stimmberechtigten das Initiativrecht zu, unter anderem für die Schaffung von Einrichtungen sowie für Änderungen der Verfassung. Die Gültigkeit einer Volksinitiative setzt neben formalen Anforderungen voraus, dass sie:
- nicht gegen übergeordnetes Recht verstösst,
- durchführbar ist, und
- die Einheit von Form und Materie wahrt.
Erfüllt die Initiative diese Voraussetzungen angeblich nicht, so kann der Einwohnerrat sie für ungültig erklären. Der weitere Prüf- und Entscheidungsweg liegt demnach beim Einwohnerrat, der die materiellen und rechtlichen Aspekte beurteilt.
Empfehlung des Gemeinderats und Gegenentwurf
Der Gemeinderat empfiehlt, die vorliegende Initiative abzulehnen. Gleichzeitig hat er einen eigenen Verfassungsartikel als Gegenentwurf gegenübergestellt. Aus dem vorliegenden Informationsbestand geht nicht hervor, welche konkreten Inhalte der vom Gemeinderat vorgeschlagene Verfassungsartikel umfasst; dies wird im weiteren Gemeindeverfahren zu klären sein.
Relevanz für Neuhausen am Rheinfall
Die Initiative zielt auf eine verbindliche Vorgabe zur Gestaltung und Vernetzung von Velowegen in der gesamten Gemeinde bis 2035. Für Neuhausen am Rheinfall hat dies unmittelbare Bedeutung für:
- die langfristige Verkehrsplanung und Priorisierung von Infrastrukturprojekten,
- die Budgetierung zukünftiger Strassen- und Trottoirmassnahmen,
- die Abstimmung zwischen Gemeinderat, Einwohnerrat und weiteren kantonalen Stellen bei Fragen der Kompetenz und Gesetzeskonformität.
Der konkrete Vollzug — etwa in Form von Planungsauflagen, Bauprogrammen oder Finanzentscheiden — hängt vom weiteren Verlauf des Verfahrens ab. Entscheidend ist, ob der Einwohnerrat die Initiative für zulässig erklärt und wie die Stimmberechtigten zu einem allfälligen Variantenvergleich zwischen Initiative und Gemeinderatsentwurf Stellung nehmen.
| Datum / Angabe | Wert |
|---|---|
| Eingabedatum der Initiative | 20. Februar 2026 |
| Gültige Unterschriften | 259 |
| Erforderliche Mindestunterschriften | 200 |
| Gemeinderatsdeklaration | 3. März 2026 (zustande gekommen) |
Das weitere Vorgehen sieht die Prüfung durch den Einwohnerrat vor. Sollte dieser die Initiative für gültig erklären, werden die Stimmberechtigten von Neuhausen am Rheinfall in einem späteren Schritt über die Initiative und den Gemeinderats-Gegenentwurf befinden können. Bis dahin bleibt offen, wie die Gemeinde die Anliegen der Velofahrenden mit den planerischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen in Einklang bringt.