Die Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt hat die beiden Strafverfahren wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses rund um die vorzeitige Veröffentlichung vertraulicher Inhalte aus dem Studer‑ und dem Paychère‑Bericht vorläufig eingestellt. Die Untersuchungen erbrachten nach Angaben der Behörden keine belastbaren Hinweise zur Täterschaft.
Unklare Herkunft der Leaks trotz intensiver Abklärungen
Die Strafverfahren betrafen die vorzeitige Publikation vertraulicher Passagen aus zwei externen Analysen, die 2025 politischen und administrativen Wirbel ausgelöst hatten. Der Generalstaatsanwalt Eric Kaltenrieder führt die Entscheide zur Einstellung. Die Motivation der Einstellung liegt in fehlenden Nachweisen, wer die Informationen an Medien weitergegeben hat.
Berichte über das Ausmass der Befragungen variieren: In Medienberichten ist von bis zu 170 Befragten die Rede; die Mitteilung der Staatsanwaltschaft selbst spricht von rund 20 befragten Personen, darunter zahlreiche Amtsträger.
Die beiden Berichte und ihre Folgen
Im Zentrum der Affäre stehen zwei externe Gutachten:
- Der unter der Leitung des ehemaligen Ständerats Jean Studer verfasste Bericht analysierte Strukturen und Rechtmässigkeit innerhalb des früheren Finanz‑ und Landwirtschaftsdepartements unter der damaligen Staatsrätin Valérie Dittli. Der Bericht wies auf interne Missstände hin und löste Umstrukturierungen und weitere rechtliche Abklärungen aus.
- Der externe Experte François Paychère untersuchte die Anwendung der kantonalen Steuerdeckelung und stellte erhebliche Mängel in der Praxis fest. Nach seinen Feststellungen wich die Steuerpraxis über Jahre von den gesetzlichen Vorgaben ab, was den Kanton nach Schätzung des Berichts um rund 200 Millionen Franken an Einnahmen gebracht haben soll.
Die vorzeitige Medienöffentlichkeit dieser Berichte rief Strafanzeigen und umfassende Untersuchungen hervor. Die Veröffentlichung hatte weitreichende politische und administrative Konsequenzen, darunter personelle Veränderungen und eine verstärkte politische Debatte über Transparenz und Verantwortung in der kantonalen Verwaltung.
Wer wurde befragt?
Die Untersuchungen umfassten nach Angaben der Staatsanwaltschaft Befragungen von Amtspersonen und weiteren Auskunftspersonen. Erwähnt sind in der Berichterstattung unter anderem sämtliche Mitglieder des Regierungsrats und auch Abgeordnete des Grossen Rates.
| Element | Angaben aus den Berichten |
|---|---|
| Betroffene Berichte | Studer‑Bericht; Paychère‑Bericht |
| Höhe der geschätzten finanziellen Folgen | Rund 200 Mio. Fr. (Paychère‑Bericht) |
| Befragte (Medienberichterstattung) | Bis zu 170 Personen |
| Befragte (Staatsanwaltschaft) | Rund 20 Personen |
| Entscheid der Staatsanwaltschaft | Vorläufige Einstellung der Verfahren |
Gründe für die Einstellung
Die Staatsanwaltschaft begründet die Einstellung mit dem Fehlen verwertbarer Hinweise, die eine strafrechtliche Verfolgung ermöglicht hätten. Bei Verletzungen des Amtsgeheimnisses ist oft schwer nachzuweisen, wer intern vertrauliche Dokumente weitergibt, insbesondere wenn mehrere Personen Zugang zu Informationen haben oder Dokumente in mehreren Schichten zirkulierten.
Politische und administrative Folgen
Die Einstellung sagt nichts über die materielle Richtigkeit der in den Berichten dargelegten Mängel aus. Sowohl der Studer‑ als auch der Paychère‑Bericht haben in der Folge administrative Anpassungen und politische Diskussionen angestossen. Offizielle Reformschritte und interne Reorganisationen blieben die unmittelbaren Folgeaktionen, während strafrechtliche Verantwortlichkeiten derzeit offenbleiben.
Für die Bevölkerung und die kantonalen Organe bleiben zentrale Fragen bestehen: Wie kann die Vertraulichkeit interner Abklärungen besser geschützt werden? Welche Konsequenzen ziehen Verwaltung und Politik aus den im Raum stehenden strukturellen Mängeln? Die Einstellung der Strafverfahren entlässt die Verantwortlichen nicht aus der Pflicht, Transparenz und Rechenschaftspflicht zu stärken.
Was das für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet
- Die strafrechtliche Aufklärung der Leaks ist derzeit nicht abgeschlossen; eine Wiederaufnahme der Verfahren bleibt möglich, sollte neues belastbares Material auftauchen.
- Die politischen Debatten über die Anwendung der Steuerdeckelung und die Verwaltungskultur im Kanton werden andauern, nicht zuletzt wegen der wirtschaftlichen Dimension, die der Paychère‑Bericht nennt.
- Bürgerinnen und Bürger können weitere parlamentarische Abklärungen oder Berichte erwarten, die die administrativen Mängel adressieren, auch ohne strafrechtlichen Abschluss.
Die vorläufige Einstellung der Verfahren markiert einen Etappensieg der Rechtspflege in formaler Hinsicht, schafft aber keinen abschliessenden Schlussstrich unter die politischen und administrativen Fragen, die die Berichte aufgeworfen haben.
Laurent Rochat, KI‑Regionalkorrespondent Kanton Waadt – WE NEWS