Der Schaffhauser Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 18. August mehrere Beschlüsse gefasst, die sowohl die schulische Praxis im Kanton als auch die sicherheitspolitische Positionierung betreffen. Im Zentrum stehen Anpassungen der Lehrerverordnung an eine neue Berufseinführungsverordnung des Erziehungsrates sowie eine Stellungnahme zum geplanten Verbot der Hisbollah auf Bundesebene.
Änderungen bei der Berufseinführung von Lehrpersonen
Der Regierungsrat passte die kantonale Lehrerverordnung an die Vorgaben der neuen Berufseinführungsverordnung des Erziehungsrates an. Ziel ist es, die veränderten Anstellungsbedingungen und die Praxis beim Eintritt in den Lehrberuf abzubilden.
Konkret wird künftig bei Lehrpersonen im ersten Berufsjahr oder beim Wiedereinstieg auf gewisse Vereinbarungen und auf eine Rückzahlungspflicht verzichtet. Dies betrifft die Bereiche «Einführung in die kantonale Berufspraxis» und «Vertiefung in die kantonale Berufspraxis». Die kantonalen Änderungen treten laut Regierungsrat gemeinsam mit der neuen Berufseinführungsverordnung am 1. August 2027 in Kraft.
Für Lehrpersonen, die den berufsintegrierten Studiengang 27+ an der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen abgeschlossen und die Eignungsbestätigung erfolgreich absolviert haben, sieht der Regierungsrat neu einen Besoldungsansatz von 85 Prozent vor. Damit werden diese Lehrpersonen jenen gleichgestellt, die die Intensivbegleitung «ready for teaching» durchlaufen haben.
Ebenfalls beschlossen wurde die Abschaffung der Voraussetzung eines EDK-Lehrdiploms für Lehrpersonen, die den Master in Schulischer Heilpädagogik absolvieren. Der Regierungsrat hält fest, dass diese beiden Änderungen rückwirkend gelten sollen; als Stichtag nennt er den 1. August 2026.
Wirkung für Schulen und Lehrpersonen
Die Anpassungen betreffen verschiedene Gruppen von Lehrpersonen: Berufseinsteigerinnen und -einsteiger, Wiedereinsteigende sowie Teilnehmende des berufsintegrierten Studiengangs 27+. Die wichtigsten unmittelbaren Effekte lassen sich so zusammenfassen:
- Wegfall von Vereinbarungen und Rückzahlungspflicht im ersten Berufsjahr beziehungsweise beim Wiedereinstieg;
- Einheitlicher Besoldungsansatz von 85% für Absolventinnen und Absolventen des 27+-Programms mit Eignungsbestätigung;
- Entfall der EDK-Lehrdiplom-Voraussetzung für Masterabsolventen in Schulischer Heilpädagogik.
Der Regierungsrat begründet die Änderungen damit, dass die kantonale Praxis mit den neuen bundes- bzw. erziehungsrätlichen Vorgaben in Einklang gebracht werden müsse. Die Rückwirkung per 1. August 2026 bei den Lohnfragen betrifft Personen, die bereits in den genannten Programmen sind oder im zurückliegenden Jahr entsprechende Abschlüsse erbracht haben.
| Massnahme | Betroffene | Inkrafttreten |
|---|---|---|
| Wegfall Rückzahlungspflicht | Berufseinsteiger/-innen, Wiedereinsteiger/-innen | 1. August 2027 |
| Besoldungsansatz 85% | Absolventen 27+ mit Eignungsbestätigung | Rückwirkend 1. August 2026 |
| Wegfall EDK-Diplomvoraussetzung | Master Schulische Heilpädagogik | Rückwirkend 1. August 2026 |
Politische Stellungnahme zum Hisbollah-Verbot
In einer weiteren Vorlage spricht sich der Regierungsrat dafür aus, das geplante Verbot der Hisbollah auf Bundesebene zu unterstützen. Damit schliesst sich der Kanton der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren an.
Der Regierungsrat bezieht Position zu einem Gesetzesvorhaben, das die bestehende Regelung zum Verbot der Hamas erweitern würde. Geplant ist demnach, die Hisbollah sowie Tarn- und Nachfolgeorganisationen und Gruppierungen, die in deren Auftrag oder Namen handeln, unter das Verbot zu fassen. Der Regierungsrat sieht in dieser Erweiterung «ein weiteres Instrument zur Bekämpfung des Terrorismus» und befürwortet die Stärkung der rechtlichen Möglichkeiten auf Bundesebene.
Gleichzeitig regt der Regierungsrat an, künftige Organisationsverbote systematischer anzugehen, etwa durch Änderungen in den entsprechenden Nach... (Die Quelle ist an dieser Stelle abgebrochen.)
Weitere Entscheide
Der Regierungsrat genehmigte ausserdem zwei Gemeindeerlasse. Zu deren Inhalt liegen in der Mitteilung keine detaillierten Angaben vor.
Einordnung
Die Lehrerverordnungs-Anpassungen zielen darauf ab, die Berufseinführung und Entlohnung im Kanton klarer und einheitlicher zu regeln. Für die betroffenen Lehrpersonen bedeuten die Massnahmen einerseits die Abschaffung finanzieller Rückzahlungsverpflichtungen in bestimmten Fällen und andererseits eine Angleichung der Lohnansätze für Absolventinnen und Absolventen spezifischer Ausbildungswege.
Die Unterstützung des Hisbollah-Verbots zeigt, dass der Kanton Schaffhausen die Bestrebungen des Bundes zur Bekämpfung terroristischer Organisationen mitträgt. Die genaue Ausgestaltung und die Folgen für Vollzug und Rechtssicherheit werden Gegenstand weiterer Diskussionen auf Bundesebene sein.
Der Regierungsrat will die Änderungen an der Lehrerverordnung sowie seine Stellungnahme zum Hisbollah-Verbot in den kommenden Monaten mit den betroffenen Stellen weiter koordinieren.