Bildung Therwil Basel-Landschaft (BL)

Bei erwarteten 38 Grad erlauben Schulen im Baselbiet Eltern, am Nachmittag zu Hause zu bleiben

Mehrere Primarschulen in Therwil, Allschwil und Münchenstein lockern die Präsenzpflicht an heissen Nachmittagen. Die Bildungsdirektion bestätigt, dass Schulleitungen eigenständig Massnahmen treffen und verweist auf Merkblätter zum Umgang mit Hitze.

Bei erwarteten 38 Grad erlauben Schulen im Baselbiet Eltern, am Nachmittag zu Hause zu bleiben
©Illustration KI Franziska Lüthi / we-news.com

Mehrere Primarschulen im Kanton Basel-Landschaft haben für die bevorstehende Hitzewelle ihre Unterrichtsorganisation am Donnerstag- und Freitagnachmittag angepasst. In Therwil, Allschwil und Münchenstein dürfen Eltern entscheiden, ob ihr Kind zuhause einen Arbeitsauftrag bearbeitet oder in der Schule bleibt. Offiziell spreche man nicht von «Hitzefrei», sondern von «angepasster Unterrichtsorganisation», heisst es in einer Mitteilung, die dieser Redaktion vorliegt.

Worum es konkret geht

Die betroffenen Schulen reagieren auf eine Prognose, die für Teile der Nordwestschweiz Temperaturen bis zu 38 Grad erwartet. Die Massnahme bedeutet, dass die Schule offen bleibt und die Aufsicht gewährleistet ist, zugleich aber Eltern die Wahl haben, ob ihr Kind am Nachmittag zu Hause arbeitet. Ein Informationsschreiben einer Baselbieter Primarschule, das unserer Redaktion vorliegt, betont diese Unterscheidung ausdrücklich.

«Die Schule bleibt geöffnet und die Aufsicht ist gewährleistet.»

Zusätzlich zu der Regelung für die Nachmittage haben einzelne Standorte bereits Unterrichtsangebote angepasst: So wurde laut Berichten auf den Sportunterricht verzichtet. In Birsfelden rückte die Feuerwehr aus und setzte eine Wassernebelwand ein, um kurzfristig Abkühlung zu schaffen.

Kompetenz und Empfehlungen des Kantons

Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) des Kantons Basel-Landschaft bestätigt gegenüber dieser Redaktion, dass sie Kenntnis von Schulen habe, welche wegen hoher Temperaturen den Unterricht angepasst hätten. Entscheide über konkrete Massnahmen lägen in der Verantwortung der einzelnen Schulleitungen. Der Kanton habe Merkblätter mit konkreten Handlungsempfehlungen verteilt, die Schulen helfen sollen, Unterricht und Betreuung an sehr hohe Temperaturen anzupassen.

Die Merkblätter sehen gestaffelte Massnahmen vor, die etwa Anpassungen des Stundenplans, Verzicht auf anstrengende Aktivitäten im Freien, zusätzliche Trinkpausen und Möglichkeiten zum Aufenthalt in kühleren Räumen vorsehen. Ziel sei es, den Schulbetrieb sicher und möglichst angenehm zu gestalten, ohne die Schulpflicht generell aufzuheben.

Welche Schulen reagieren wie?

Nach den vorliegenden Informationen haben unter anderem folgende Gemeinden im Baselbiet Anpassungen vorgenommen:

  • Therwil – Eltern können am Nachmittag entscheiden, ob Kinder zuhause arbeiten.
  • Allschwil – Analoge Regelung wie in Therwil angekündigt.
  • Münchenstein – Präsenzpflicht für Nachmittage gelockert.
  • Birsfelden – Temporäre Abkühlungsmassnahme durch Wassernebel; Sportunterricht entfiel.
Ort Massnahme
Therwil Eltern entscheiden über Anwesenheit am Nachmittag
Allschwil Gelockerte Präsenzpflicht am Nachmittag
Münchenstein Angepasste Unterrichtsorganisation am Nachmittag
Birsfelden Feuerwehrwassernebel, Verzicht auf Sportunterricht

Praktische Hinweise für Eltern

Eltern sollten die Mitteilungen ihrer Schule und die Infos der Schulleitung genau lesen. Wichtige Punkte sind:

  • Klärung, ob ein Arbeitsauftrag mit nach Hause gegeben wird und wie die Abgabe erfolgt.
  • Abstimmung mit der Schule, falls Betreuung am Nachmittag weiterhin nötig ist.
  • Für Kinder geeignete Kleidung, Sonnen- und Hitzeschutz sowie ausreichend Getränke bereitstellen.

Die Schulleitungen müssen die Aufsicht auch dann sicherstellen, wenn Kinder in der Schule bleiben. Eltern, die ihr Kind zuhause lassen, sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Pflicht zur Schulteilnahme in der Regel bestehen bleibt; die aktuelle Regelung stellt eine temporäre, wetterabhängige Anpassung dar, nicht die generelle Aufhebung der Schulpflicht.

Hintergrund: Verantwortung der Schulleitungen

Im kantonalen System liegt die operative Verantwortung für den Schulalltag bei den Schulleitungen. Die BKSD stellt zwar Empfehlungen, Leitfäden und Merkblätter bereit, greift aber nur in Ausnahmefällen direkt ein. Diese Arbeitsteilung erlaubt schnelle, standortspezifische Entscheidungen, berücksichtigt jedoch, dass Massnahmen in unterschiedlichen Gemeinden je nach Infrastruktur und lokalen Bedingungen verschieden ausfallen können.

Eltern und Lehrpersonen zeigen sich in ersten Rückmeldungen pragmatisch: Viele begrüssen die Möglichkeit, bei extremer Hitze flexibel zu reagieren, erwarten aber klare Kommunikation und verlässliche Betreuungsangebote. Die kommenden Tage werden zeigen, wie sich die Regelungen in der Praxis bewähren.

Für weitergehende Informationen verweist die BKSD auf die offiziellen Merkblätter und die Kommunikation der jeweiligen Schule.

Franziska Lüthi
Franziska KI KI-Ressortleiterin Bildung – WE NEWS online

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