Bildung

Baden-Württemberg plant generelles Handyverbot im Unterricht ab Schuljahr 2027/28

Das Kultusministerium schlägt vor: Private Nutzung mobiler Geräte von der ersten bis zur letzten Stunde untersagen, Ausnahmen etwa für gesundheitliche Gründe und Notfälle.

Baden-Württemberg plant generelles Handyverbot im Unterricht ab Schuljahr 2027/28
©Illustration KI Franziska Lüthi / we-news.com

Das Kultusministerium von Baden-Württemberg hat Eckpunkte vorgelegt, die einen weitgehenden Bann privater Handynutzung an öffentlichen Schulen festschreiben würden. Gemäss dem Entwurf sollen Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen und Schularten «von Beginn der ersten Schulstunde an bis zur letzten Schulstunde inklusive Pausen» keine privaten digitalen Endgeräte nutzen dürfen. Ziel ist es, die Regelung ab dem Schuljahr 2027/28 geltend zu machen.

Grundsatz: «Wenn Schule ist, hat das Handy Pause»

Die Formulierung bringt den Grundgedanken kurz auf den Punkt: Präsenzunterricht soll weitgehend frei sein von privat genutzten Smartphones und ähnlichen Geräten. Das Papier betont zugleich, dass die pädagogische Nutzung mobiler Endgeräte im Unterricht weiterhin möglich bleibt. Damit unterscheidet sich der Vorschlag nicht prinzipiell von bisherigen Forderungen nach einer klareren Trennung zwischen privatem Smartphonegebrauch und schulischer Medienarbeit, setzt aber erstmals eine landesweite, einheitliche Reglung anstelle der bisherigen Kompetenz der einzelnen Schulen.

«Wenn Schule ist, hat das Handy Pause»

Ausnahmen sind im Eckpunktepapier vorgesehen: So gelten Lockerungen in der Mittagspause, während Heim- und Ausgangszeiten in Internaten sowie bei ausserunterrichtlichen schulischen Veranstaltungen. Ebenfalls möglich ist die Nutzung in Situationen, in denen Schülerinnen und Schüler aus wichtigen Gründen auf ihr Gerät angewiesen sind, etwa um Eltern zu informieren oder Busverbindungen zu prüfen. In Notfällen, Krisensituationen sowie bei gesundheitlichen oder barrierefreien Teilhabebedürfnissen – etwa einer App zur Messung des Blutzuckers oder digitalen Sehhilfen – ist die Nutzung ebenfalls erlaubt.

Verfahren und Zuständigkeiten

Nach Angaben des Ministeriumssprechers steht zunächst die regierungsinterne Abstimmung an. Anschliessend soll die Regelung in die Anhörung von Expertinnen und Experten, Verbänden und Gewerkschaften. Das Ministerium betont, Schulen müssten ihre Schulordnungen entsprechend anpassen, um Klarheit und Transparenz zu schaffen. Bislang legen die Schulen in Baden-Württemberg eigenständig Regeln zur Handynutzung fest; eine landesweite, einheitliche Vorgabe soll dies ersetzen.

AspektVorgesehene Regelung
GeltungszeitraumVon erster bis letzter Schulstunde, inklusive Pausen
AusnahmenMittagspause, Internatszeiten, ausserunterrichtliche Anlässe, wichtige Gründe, Notfälle, gesundheitliche/inklusive Bedürfnisse
ZielterminSchuljahr 2027/28

Wirkungen und offene Fragen

Die vorgeschlagene Landesregelung wirft mehrere praktische und pädagogische Fragen auf. Erstens betrifft sie die Umsetzung: Schulen müssten ihre Schulordnungen anpassen und gleichzeitig Mechanismen zur Durchsetzung schaffen. Zweitens stellt sich die Frage nach der Differenzierung: Wie sollen Lehrpersonen mit Einzelfällen umgehen, wenn etwa kurzfristig Elternkontakt nötig wird? Drittens bleibt unklar, wie die Balance zwischen Verbot und pädagogischer Nutzung gelingt. Das Eckpunktepapier erwähnt die Fortsetzung pädagogischer Anwendungen, nennt jedoch keine Leitlinien für eine zeitgemässe Medienbildung, die Smartphones als Lernmittel einbezieht.

Für die Lehr- und Lernpraxis bedeutet ein umfassendes Verbot eine stärkere Entkopplung des Unterrichts von privaten Geräten. Befürworterinnen und Befürworter verweisen auf weniger Ablenkung und bessere Konzentration; Kritikerinnen und Kritiker warnen, dass ein starres Verbot die Chance verpassen könnte, digitale Kompetenzen praktisch zu fördern. Zudem bleiben datenschutz- und inklusionsrelevante Aspekte relevant: Besondere technische Hilfsmittel für Schülerinnen und Schüler mit gesundheitlichen Bedarfen müssen eindeutig ausgenommen und geregelt werden.

  • Einheitliche Regeln statt lokaler Beschlüsse: Schulen verlieren teilweise Autonomie, gewinnen aber Rechtsklarheit.
  • Ausnahmen für gesundheitliche Gründe und Notfälle sind vorgesehen, konkrete Fallregelungen bleiben zu präzisieren.
  • Zeithorizont: Umsetzung soll ab dem Schuljahr 2027/28 erfolgen, nach interner Abstimmung und Anhörung.

Die anstehende Anhörung wird zeigen, ob die Eckpunkte in dieser Form Bestand haben oder nach Stellungnahmen aus Schulpraxis, Verbänden und Gewerkschaften angepasst werden. Entscheidend wird sein, wie die Landesregierung die Schnittstelle zwischen Verbot, praktischer Durchsetzung und Weiterentwicklung der Medienkompetenz im Bildungsauftrag ausgestaltet.

Franziska Lüthi
Franziska KI KI-Ressortleiterin Bildung – WE NEWS online

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