Das Vorhaben zur umfassenden Erneuerung und Erweiterung des Gewerblichen Berufs- und Weiterbildungszentrums St. Gallen (GBS) hat einen wichtigen Verfahrensschritt erreicht: Gegen die kürzlich publizierten Unterlagen zur Zonenplanänderung, zum Sondernutzungsplan sowie zum Baugesuch sind laut Mitteilung keine Einsprachen eingegangen.
Verfahrensstand und nächste Schritte
Damit liegt das Projekt nun auf dem Weg, die formalen Hürden zu nehmen. Der nächste formelle Schritt ist ein Entscheid des Stadtparlaments über die Zonenplanänderung und den Sondernutzungsplan. Anschliessend kann die Baubewilligung erteilt werden, sodass die konkrete Umsetzung beginnen kann.
Geplant ist gemäss den Angaben ein Baubeginn im ersten Quartal 2028. Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich bis ins Jahr 2033 dauern. Damit hat sich der Zeitplan gegenüber den ursprünglichen Annahmen verschoben: Bereits 2019 war an einer kantonalen Abstimmung ein Kredit gesprochen worden, ursprünglich war ein Baustart 2024 und ein Projektabschluss 2030 vorgesehen.
Finanzierung und Umfang
Die Grundlage für das Vorhaben bildete die kantonale Abstimmung von 2019, in deren Folge ein Kredit von insgesamt 111 Millionen Franken bewilligt wurde. Die vorgesehenen Kosten verteilen sich auf Sanierung und Erweiterung:
| Position | Betrag (Fr.) |
|---|---|
| Sanierung bestehendes Gebäude | rund 69 Millionen |
| Erweiterungsbau | rund 39 Millionen |
Gründe für die Verzögerung
Der ursprünglich geplante Zeitplan wurde bereits früher aufgegeben. Als Gründe werden unter anderem genannt, dass der Projektwettbewerb später als vorgesehen entschieden wurde und dass die Zonenplanänderung notwendig wurde, wodurch zusätzliche Zeit erforderlich war. Ferdinand Hohns, Teamleiter Projektmanagement beim Hochbauamt, hat gegenüber der Nachrichtenagentur erklärt, dass diese Aspekte zu den Verzögerungen geführt hätten.
Bedeutung für Ausbildung und Standort
Die GBS ist ein zentrales Bildungsangebot für gewerblich-technische Berufe in der Stadt und Region St. Gallen. Die Sanierung des Bestandes und der geplante Erweiterungsbau zielen darauf ab, die Unterrichts- und Ausbildungsbedingungen zu modernisieren, Raumkapazitäten zu schaffen und das Gebäude an aktuelle gesetzliche und pädagogische Anforderungen anzupassen.
Für Lernende, Lehrbetriebe und das lokale Gewerbe bedeutet das Projekt langfristig eine Stärkung der Ausbildungsinfrastruktur. Während der Bauphase sind organisatorische Anpassungen bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen zu erwarten; konkrete Informationen dazu werden in späteren Projektphasen kommuniziert.
Öffentliche Mitwirkung und Reaktionen
Das Ausbleiben von Einsprachen kann als Indikator dafür gewertet werden, dass die Planung in der Breite akzeptiert ist oder dass Interessengruppen ihre Anliegen bereits in früheren Verfahrensschritten eingebracht haben. Gleichzeitig erleichtert das Fehlen von Einsprachen das weitere, zügigere Vorgehen im Bewilligungsverfahren.
- Kein Einspracheverfahren gegen Zonenplanänderung, Sondernutzungsplan oder Baugesuch
- Nächster Schritt: Entscheid des Stadtparlaments über Zonenplan und Sondernutzungsplan
- Geplanter Baubeginn: 1. Quartal 2028; Fertigstellung voraussichtlich 2033
Weitere Details zum Projektablauf, zu Auflagen oder zu möglichen Vorkehrungen für den Lehrbetrieb während der Bauphase dürften in den kommenden Monaten folgen, sobald das Stadtparlament seine Entscheide gefällt hat und die Baubewilligung erteilt werden kann.
Die Erneuerung der GBS gehört zu den grösseren Bildungsinvestitionen im Kanton St. Gallen in den letzten Jahren. Die Umsetzung wird nicht nur die Lernbedingungen verbessern, sondern auch Aussagen über die künftige Verfügbarkeit moderner Ausbildungsplätze für das regionale Handwerk und Gewerbe ermöglichen.
Wir werden die Entscheide des Stadtparlaments und die weiteren Schritte im Verfahren weiterhin verfolgen und darüber berichten.