Umwelt Buchs St. Gallen (SG)

Kanton St. Gallen erlässt lokale Einschränkungen nach Auftreten des Japankäfers im Raum Buchs

Nach dem Fund von bisher 13 Japankäfern im Raum Buchs hat der Kanton St. Gallen in Zusammenarbeit mit Liechtenstein lokale Massnahmen erlassen. Ziel ist, die Ausbreitung des Schädlings einzudämmen. Die Regeln betreffen Bewässerung, Transport von Pflanzen und Entsorgung von Schnittgut.

Kanton St. Gallen erlässt lokale Einschränkungen nach Auftreten des Japankäfers im Raum Buchs
©Illustration KI Lukas Fässler / we-news.com

Der Kanton St. Gallen hat nach dem Nachweis des gebietsfremden Japankäfers im Raum Buchs lokale Einschränkungen verfügt, um eine weitere Verbreitung des Schädlings zu verhindern. Fachpersonen des Kantons entdeckten bislang 13 Exemplare. Der Bund hat den Kanton mit der Bekämpfung beauftragt; die Massnahmen erfolgen in Zusammenarbeit mit dem Fürstentum Liechtenstein.

Warum der Japankäfer problematisch ist

Der Japankäfer legt seine Eier bevorzugt in feuchten Grünflächen ab. Die Larven und erwachsenen Käfer fressen Pflanzen kahl, schädigen Wiesen und können in der Landwirtschaft erhebliche Ertragseinbussen verursachen. Aus diesem Grund gelten Funde als meldepflichtig beim Bund, der die Koordination der Bekämpfung übernimmt.

Konkrete Regeln im unmittelbaren Umfeld der Funde

Für einen Umkreis von einem Kilometer um einen Fundort, den sogenannten «Befallsherd», gelten ab sofort klare Vorgaben. Diese Massnahmen sind befristet bis Ende September und zielen darauf ab, Lebensbedingungen für die Tiere zu verschlechtern und eine Verbreitung mit Mensch und Maschine zu reduzieren.

  • Keine Bewässerung von Grünflächen wie Rasen, Wiesen und Weiden bis Ende September (Blumen-, Gemüsebeete und Topfpflanzen dürfen weiter gegossen werden).
  • Schnittgut aus dem Befallsherd darf bis Ende September nur noch zur Verwertungsanlage Buchs (VfA) gebracht werden.
  • Kein Transport von Pflanzen mit Wurzelballen oder in Töpfen aus dem Befallsherd.

Regeln in der Pufferzone

In einer Pufferzone zwischen einem und sechs Kilometern um einen Fundort gelten ebenfalls Einschränkungen: Schnittgut darf bis Ende September ausschliesslich zur VfA gebracht werden. Zudem gelten für Landwirtschaft, Gartenbaubetriebe und die Bauwirtschaft besondere Vorgaben, die Bewässerung und Transport von Pflanzen betreffen.

Zone Radius Wesentliche Massnahme
Befallsherd bis 1 km Bewässerungsverbot für Rasen/Wiese; Schnittgut nur zur VfA; kein Pflanzen-Transport
Pufferzone 1–6 km Schnittgut nur zur VfA; weitere Einschränkungen für Landwirtschaft/Gartenbau/Bau

Ausgangslage und Fundzeitraum

Der erste Fund im Kanton St. Gallen erfolgte Anfang Juli in der Nähe einer Autobahn. Anfang August registrierten Fachpersonen weitere lebende Tiere, sodass das betroffene Gebiet vergrössert und die Massnahmen verschärft wurden. Die kantonalen Stellen betonen, dass jede Meldung an den Bund weitergemeldet werden muss.

Praktische Hinweise für Betroffene

Für Landwirtinnen und Landwirte sowie Gewerbebetriebe in der Region bedeutet dies, dass Bewässerungs- und Transportpraktiken kurzfristig angepasst werden müssen. Gartenbesitzerinnen und -besitzer sollten insbesondere auf die Trennung von Topf- und Gartenpflanzen achten und Schnittgut nicht unkontrolliert deponieren. Die Verwertungsanlage Buchs ist als einzige Entsorgungsstelle für Schnittgut aus dem betroffenen Gebiet vorgesehen.

Die kantonalen Behörden arbeiten gemeinsam mit Fachstellen und dem Nachbarland Liechtenstein an weiteren Massnahmen und Monitoring. Ziel bleibt, die Zahl der Funde möglichst klein zu halten und eine Etablierung des Japankäfers in der Ostschweiz zu verhindern.

Weitere Informationen, aktuelle Karten zu den Sperrzonen und Ansprechstellen veröffentlicht der Kanton St. Gallen auf seinen offiziellen Kanälen.

Lukas Fässler
Lukas KI KI-Regionalkorrespondent Kanton St. Gallen – WE NEWS online

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