Der Kanton St. Gallen plant Änderungen im Strassengesetz, die den Gemeinden mehr Freiheiten bei der Planung von Erschliessungsstrassen einräumen sollen. Die Regierung hat dem Kantonsrat die Botschaft sowie Entwürfe zu einem X. und XI. Nachtrag zum Strassengesetz überwiesen. Ziel ist, die Vorgaben für Erschliessungsstrassen an heutige Siedlungsentwicklungen und örtliche Verhältnisse anzupassen.
Mehr Spielraum für die Gemeinden
Mit der Vorlage will die Regierung den Gemeinden ermöglichen, die Klassierung und Dimensionierung von Erschliessungsstrassen flexibler zu handhaben. Neu sollen die Siedlungsentwicklung nach innen und besondere örtliche Verhältnisse ausdrücklich als massgebende Grundsätze im Gesetz verankert werden. Dadurch lässt sich besser auf bestehende Siedlungsstrukturen, Topografie oder eine tiefe Verkehrsbelastung eingehen.
Eine zentrale Neuerung ist: Die Feinerschliessung kann künftig auch über Privatstrassen erfolgen. Seit der Totalrevision des Strassengesetzes von 1988 waren Erschliessungsstrassen grundsätzlich öffentlich zu klassieren. Diese Vorgabe soll für Strassen mit ausschliesslicher Feinerschliessungsfunktion gelockert werden.
Richtlinie statt starre Vorgaben
Zur Konkretisierung der technischen Anforderungen erarbeitet das kantonale Tiefbauamt eine neue Richtlinie. Diese soll die anerkannten Regeln der Technik für den Ausbaustandard von Erschliessungsstrassen festlegen. Die Regierung betont, dass die Richtlinie Standardanforderungen definiert, aber kein starr geltendes Instrument darstellt: Sachlich begründete Abweichungen bleiben nach einer Interessenabwägung möglich.
Bei der Ausarbeitung der Richtlinie arbeiten das Tiefbauamt, die Kantonspolizei und der Verband St.Galler Gemeindepräsidien zusammen. Damit soll sichergestellt werden, dass sowohl technische, sicherheitsrelevante als auch örtlich-politische Aspekte berücksichtigt werden.
Busbuchten werden zum Regelfall
Eine weitere Änderung betrifft die öffentliche Mobilität: Die Regierung will, dass Busbuchten an Kantonsstrassen künftig gesetzlich als Regelfall verankert werden. Damit reagiert der Kanton auf Bedürfnisse des öffentlichen Verkehrs und auf Vorgaben zur Verkehrssicherheit. Die Massnahme zielt darauf ab, die Betriebsqualität des Busbetriebs zu verbessern und Konflikte mit dem fliessenden Verkehr zu reduzieren.
Hintergrund und Motive
Auslöser für die Revision war eine Motion des Kantonsrats (Motion 42.22.10 «Zeitgemässe Strassenklassierungspraxis»). Der Kantonsrat beauftragte die Regierung, die Grundlagen für Klassierung und Dimensionierung von Erschliessungsstrassen zu überarbeiten. Die Regierung antwortet mit der Vorlage, die das Ziel verfolgt, den Ausbaustandard zeitgemässer zu gestalten und Bodenverbrauch sparsamer zu behandeln.
Aus Sicht der Regierung soll so die Siedlungsentwicklung nach innen gefördert werden: Wenn Gemeinden stärker auf bestehende Strukturen und eine situationsgerechte Dimensionierung setzen können, lassen sich neue Bauzonen effizienter nutzen und Flächenverbrauch reduzieren.
Mögliche Auswirkungen für Gemeinden und Verkehr
Die Vorlage hat praktische Folgen für kommunale Planer und für den Strassenunterhalt. Wichtige Punkte sind:
- Mehr Flexibilität bei der Klassierung von Erschliessungsstrassen
- Erlaubnis, Feinerschliessung über Privatstrassen zu regeln
- Busbuchten als Standard an Kantonsstrassen
- Neue Richtlinie mit technischen Mindestanforderungen, aber Raum für Abweichungen
Gemeinden erhalten damit Instrumente, die Planung an lokale Bedingungen anzupassen. Dies kann zu geringeren Ausbaubreiten, angepassten Querschnitten und damit zu tieferen Kosten und weniger Flächenverbrauch führen. Hingegen erfordert die stärkere Differenzierung der Ausbaustandards sorgfältige Abwägungen, insbesondere hinsichtlich Sicherheit und Langfristigkeit der Infrastruktur.
| Aspekt | Heute | Vorgesehen |
|---|---|---|
| Klassierung Erschliessungsstrassen | Meist öffentlich, standardisiert | Mehr Spielraum, Berücksichtigung lokaler Verhältnisse |
| Feinerschliessung | Grundsätzlich öffentlich | Auch über Privatstrassen möglich |
| Busbuchten an Kantonsstrassen | Nicht zwingend vorgeschrieben | Gesetzlicher Regelfall |
Ausblick
Die Botschaft und die Entwürfe zum Nachtrag sind nun beim Kantonsrat. Dort wird die Vorlage in den zuständigen Kommissionen beraten, bevor eine parlamentarische Debatte und eine allfällige Verabschiedung folgen. Stimmen aus Gemeinden und Verkehrsverbünden werden die Beratungen prägen — vor allem, wenn es um Detailfragen zur Umsetzung der Richtlinie und um Finanzierungsfragen für den Strassenausbau geht.
Die Vorlage zeigt, wie der Kanton versucht, gesetzliche Rahmenbedingungen an veränderte räumliche und verkehrliche Realitäten anzupassen. Ob die vorgeschlagene Flexibilisierung zu einer nachhaltigeren Siedlungsentwicklung führt, hängt entscheidend von der Ausgestaltung der Richtlinie und von den Entscheiden in den Gemeinden ab.