Der Kanton Schwyz hat für das im Wägital lebende Chöpfenbergrudel eine erneute Wolfsregulierung bewilligt. Gemäss Mitteilung des Amts für Wald und Natur dürfen in der Periode vom 1. September 2026 bis 31. Januar 2027 Jungwölfe erlegt werden, um die Rudelgrösse zu reduzieren, Schäden an Nutztieren zu verhindern und die Scheu der Tiere vor Menschen zu erhalten.
Hintergrund und Zahlen
Das Amt teilte mit, dass in diesem Jahr mindestens sechs Welpen nachgewiesen worden seien. Die Bewilligung erlaubt, maximal zwei Drittel der Jungwölfe zu erlegen. Die Regulierung wird von der kantonalen Wildhut durchgeführt; bei Bedarf können speziell ausgebildete Jäger beigezogen werden.
| Datum | Angabe |
|---|---|
| Nachgewiesene Welpen 2026 | mind. 6 |
| Max. Zugelassene Abschüsse | bis 2/3 der Jungwölfe |
| Regulierungsperiode | 1.9.2026–31.1.2027 |
| Frühere Massnahme (2025) | 3 von 5 Jungwölfen erlegt |
Argumente der Behörden
Das Amt für Wald und Natur begründet die Massnahme mit dem Schutz von Nutztieren und der Notwendigkeit, die natürliche Scheu der Wölfe gegenüber Menschen zu erhalten. Weiter weist das Amt auf die rasche Zunahme der Wolfsrudel in der Schweiz hin: Innerhalb von zehn Jahren habe sich deren Zahl von drei auf rund 40 erhöht, heisst es in der Mitteilung.
Kritik von Wolfsschutzorganisationen
Die Wolfsschutzorganisation CHWolf reichte sofort Kritik an der Bewilligung ein. Gemäss ihrer Darstellung sei das Chöpfenbergrudel ein «unauffälliges Rudel», das keine nachweisbaren Schäden verursacht und seine Scheu vor Menschen nicht verloren habe. CHWolf hält eine Regulierung deshalb für nicht erforderlich und verweist auf alternative Herdenschutzmassnahmen.
«Unauffälliges Rudel»
Die Organisation betont, dass rechtlich ein Abschuss allein zur Begrenzung des Bestandes nicht vorgesehen sei. Sie fordert verstärkte Präventionsmassnahmen statt Schiessaktionen.
Praktische Massnahmen und Alternativen
Behörden und Interessenvertreter diskutieren in der Schweiz regelmässig über den richtigen Mix aus Herdenschutz, Prävention und Eingriffen zur Regulierung. Zu möglichen Herdenschutzmassnahmen, die auch von CHWolf vorgeschlagen werden, zählen:
- verstaerkte Anwesenheit von Herdenschützern
- Elektrische Zäune und Nachtpferche
- Alarme und Lichtsysteme
- gezielte Beratung und Subventionen für Schutzmassnahmen
Das Amt für Wald und Natur weist in seiner Mitteilung auf die Verantwortung der kantonalen Wildhut hin, Abschüsse sorgfältig und nach geltendem Recht durchzuführen. Konkrete Angaben, wie viele Tiere letztlich erlegt werden sollen und nach welchen Kriterien vor Ort entschieden werde, nannte die Behörde in der Mitteilung nicht detailliert.
Regionale Folgen und Debatte
Im Kanton Schwyz wurde erstmals 2025 ein Wolfsrudel nachgewiesen. Damals wurden drei von fünf Jungwölfen zum Abschuss freigegeben und erlegt. Die erneute Bewilligung verstärkt die Debatte in der Region: Landwirte und Alpbesitzer sehen in der Regulierung ein Instrument zum Schutz ihrer Tiere, Umweltschützer warnen vor langfristigen Konsequenzen für den Wolfsschutz und fordern den Ausbau von Präventionsmassnahmen.
Die Diskussion spielt auch auf nationaler Ebene: Das Bundesamt für Umwelt hat die Regulierung genehmigt, womit kantonale Massnahmen in einem Rahmen stattfinden, den die Bundesbehörde als zulässig beurteilt. Gleichzeitig bleibt strittig, in welchen Fällen Eingriffe in Wolfsrudel verhältnismässig sind und wie lokal kooperative Lösungen gefördert werden können.
Die kantonale Wildhut wird die Umsetzung der Bewilligung überwachen. Ob und wie viele Abschüsse tatsächlich stattfinden, wird erst nach Ablauf der Regulierungsperiode oder nach entsprechenden Meldungen bekannt sein.