Der Kanton Zug hat das seit dem 12. August geltende absolute Verbot für offenes Feuer und Feuerwerk aufgehoben. Die in den vergangenen Tagen gefallenen Niederschläge hätten die Gefahr von Waldbränden spürbar vermindert, teilte die Kantonsverwaltung am Freitag mit. Trotzdem stuft der Kanton das Risiko weiterhin als erheblich ein – die dritthöchste von fünf Kategorien.
Was nun wieder erlaubt ist
Mit der Aufhebung dürfen Feuerstellen, die fest eingerichtet sind, wieder in Betrieb genommen werden. Dazu gehören unter anderem Feuerstellen am Ufer des Zugersees, wie jene bei Choller auf der Lorzenebene. Private Lagerfeuer auf offenen Flächen sowie Feuerwerk bleiben hingegen nur in dem engen Rahmen zulässig, den der Kanton vorgibt. Die zuständigen Stellen betonen, dass weiterhin umsichtig und verantwortungsvoll gehandelt werden müsse.
- Aufgehoben: Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot (seit 12. August aktiv).
- Erlaubt: Feuer auf fest eingerichteten Feuerstellen in Waldnähe und im Wald nur dort, wo dies explizit gestattet ist.
- Weiterhin gültig: Allgemeine Vorsichtsmassnahmen aufgrund der Risikostufe «erheblich».
Behördenappell und praktische Regeln
Der Kanton fordert Bevölkerung und Besucher auf, beim Umgang mit Feuer die geltenden Vorschriften strikt einzuhalten. Insbesondere gelten folgende Punkte als wichtig:
- Nur fest installierte Feuerstellen nutzen; spontane Feuerstellen im Wald oder in Waldesnähe bleiben verboten.
- Abstand zu brennbarem Material einhalten und Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
- Alle nötigen Löschmittel bereithalten und das Feuer vollständig löschen, bevor die Feuerstelle verlassen wird.
Die Massnahmen sollen einerseits erlauben, dass Erholung im Freien weiterhin möglich bleibt, andererseits aber das Risiko eines Waldbrands minimieren. Die kantonale Kommunikation weist darauf hin, dass bei einer erneuten Verschlechterung der Lage das absolute Verbot wieder eingeführt werden kann.
Die Niederschläge der vergangenen Tage haben die Waldbrandgefahr deutlich reduziert.
Regionale Einordnung: Vergleich mit Nachbarkantonen
Der Nachbarkanton Luzern hatte ein ähnliches absolutes Verbot bereits früher erlassen, und zwar am 6. August; dort gilt es bislang noch. In mehreren Kantonen der Zentralschweiz war die Waldbrandgefahr im Verlauf des August nach langen Trocken- und Hitzephasen als gross bis sehr gross eingestuft worden. Zug geht damit einen abgewogenen Weg: Einschränkungen werden gelockert, die Warnstufe bleibt aber hoch.
| Kanton | Datum absolutes Verbot | Status (Stand Mitteilung) |
|---|---|---|
| Zug | 12. August | Aufgehoben, Waldbrandgefahr auf Stufe «erheblich» |
| Luzern | 6. August | Verbot weiterhin in Kraft |
Auswirkungen auf Freizeit und Tourismus
Für viele Freizeitnutzer, etwa Familien am Seeufer oder Besucher von Grillplätzen, bedeutet die Aufhebung eine Erleichterung. Öffentliche Grillstellen und offizielle Feuerstellen können wieder genutzt werden, was auch für lokale Gastronomie an Ausflugsorten relevant ist. Zug ist als Wirtschafts- und Freizeitstandort auf gut funktionierende Naherholungsangebote angewiesen; gleichzeitig wächst mit anhaltender Trockenheit die Bedeutung eines sicheren Umgangs mit Feuer.
Die Kantonsverwaltung empfiehlt, sich vor geplanten Aktivitäten über die aktuellen Hinweise zu informieren, etwa auf der Webseite des Kantons oder bei der Kantonspolizei. Bei Unsicherheiten gelten die spezifischen Lokalregeln der Gemeinden und Betreiber von Erholungsanlagen.
Wie es weitergeht
Die Behörden behalten die Lage aufmerksam im Auge. Wetterprognosen und Feuchteindikatoren werden weiterhin beobachtet, und die Gefahrenstufe kann bei neuerlicher Austrocknung rasch erhöht werden. Bis dahin bleibt die Haltung des Kantons: Erlauben, aber mit Vorsicht. Für den Alltag bedeutet das: Feuerstellen dürfen benutzt werden, doch Verantwortung und Aufmerksamkeit sind weiterhin gefordert.
Diese Mitteilung betrifft alle Einwohnerinnen und Einwohner sowie Gäste des Kantons Zug und soll dazu beitragen, Erholung im Freien mit dem Schutz von Wald und Landschaft in Einklang zu bringen.