Die Stadt Liestal informiert, dass der Zugang per Rampe zum Fuss- und Veloweg neben der Weiermattbrücke für eine Woche nicht begeh- bzw. befahrbar sein wird. Die Sperre beginnt am Mittwoch, 19. August 2026, ab 8 Uhr und dauert voraussichtlich bis Dienstag, 25. August 2026, um 8 Uhr.
Welche Strecke ist betroffen?
Betroffen ist der Abschnitt neben der Ergolz, auf der Seite der Weiermattstrasse. Dort führt ein gemeinsamer Fuss- und Veloweg entlang des linken Ufers. Direkt südlich der Brücke wird dieser Weg via eine Rampe erschlossen; nördlich der Brücke besteht ein Treppenaufgang.
Die Stadt macht deutlich, dass lediglich der Rampenzugang gesperrt wird. Die vorhandene Treppe nördlich der Brücke bleibt während der gesamten Bauphase zugänglich und weist die einzige durchgehende Verbindung zwischen Trottoir und Fuss-/Veloweg in diesem Bereich auf.
Grund und Ablauf der Arbeiten
Auf der südlichen Brückenseite sind nach Angaben der Stadt nur noch abschliessende Arbeiten offen. Sobald diese erledigt sind, beginnen die Sanierungsarbeiten an der nördlichen Brückenhälfte. Im Zuge der anstehenden Anpassungs- und Belagsarbeiten auf dem Trottoir ist ein temporäres Sperren des Rampen-Zugangs erforderlich.
Die Sperrung dient dem Arbeitsschutz und soll den Bauablauf beschleunigen. Konkrete Angaben zu Arbeitszeiten ausserhalb der genannten Sperrperiode macht die Stadt nicht; es ist jedoch mit konzentrierten Eingriffen innerhalb der genannten Woche zu rechnen.
Signalisation und Hinweise vor Ort
Die Absperrung und Informationen zur Umleitung werden auf dem Fuss-/Veloweg beschildert. Die Stadt weist darauf hin, dass die Sperrung sowohl südlich wie nördlich des betroffenen Bereichs kenntlich gemacht wird: im Süden in der Nähe des Kindergartens Fraumatt 1, im Norden beim Feuerwehrmagazin der Gemeinde Füllinsdorf.
- Betroffener Zeitraum: 19. August 2026, 08:00 bis 25. August 2026, 08:00
- Betroffener Zugang: Rampe zum Fuss-/Veloweg südlich der Weiermattbrücke
- Offen: Treppe nördlich der Brücke bleibt begehbar
Praktische Auswirkungen für Velofahrende und Fussgängerinnen
Für Menschen mit Kinderwagen, Personen mit Mobilitätseinschränkungen oder Velofahrende bedeutet die Sperre einen geänderten Zugang: Die Rampe kann kurzfristig nicht genutzt werden. Die Stadt empfiehlt, die ausgeschilderte Wegeverbindung zu beachten und, wo nötig, die Treppe zu benutzen. Für Rollstuhlfahrende stellt die Sperre eine Einschränkung dar, da der barrierefreie Rampenzugang temporär entfällt.
Die Stadt Liestal hat keine weiteren Umleitungen für Veloverkehr ausgewiesen; deshalb sind alternative Routen über die umliegenden Strassen oder Brücken zu prüfen, falls die Treppe nicht als praktikable Lösung dient.
Kurzfristige Folgen und Ausblick
Die Massnahme ist als zeitlich begrenzter Eingriff in die Verkehrserschliessung zu verstehen. Nach Abschluss der Belagsarbeiten werden die Zugänge wieder freigegeben und die Sanierung der nördlichen Brückenhälfte fortgesetzt. Die Stadt betont, dass mit der sukzessiven Fertigstellung die Gesamtqualität des Fuss- und Velowegs verbessert werden soll.
| Datum | Massnahme | Bemerkung |
|---|---|---|
| 19.8.2026, 08:00 | Beginn Sperre Rampe | Rampenzugang gesperrt |
| 25.8.2026, 08:00 | Ende Sperre (vorauss.) | Treppe bleibt durchgehend offen |
Fahr- und Fusswegbenutzende werden gebeten, die Signalisation vor Ort zu beachten und Rücksicht auf die Baustelle sowie die dort arbeitenden Personen zu nehmen. Für detaillierte Rückfragen verweist die Stadt Liestal auf die kommunale Informationsstelle.