Der Kanton Thurgau hat das Gesuch der Stadt Arbon um einen finanziellen Beitrag an den geplanten Winterfussweg am Seeufer bewilligt. Gemäss Mitteilung der Stadt würde der Kanton bei Zustimmung der Bevölkerung 50 Prozent der Kosten übernehmen, jedoch maximal Fr. 80ʼ000.
Projekt steht und fällt mit Abstimmung
Der Beitrag erfolgt aus der Spezialfinanzierung «Fonds Seeufererwerb und Seeufergestaltung». Entscheidend für die Umsetzung bleibt die Volksabstimmung: Die Arboner Stimmberechtigten entscheiden am 27. September 2026 über einen Kredit von insgesamt Fr. 160ʼ000. Der Winterfussweg ist an die gleichzeitig zur Abstimmung gelangende Vorlage zur Seeuferrevitalisierung gekoppelt. Das heisst: Nur wenn auch die Seeuferrevitalisierung angenommen wird, kann der Winterfussweg realisiert werden.
Was der Winterfussweg bringen soll
Die Stadt beschreibt den Weg als Massnahme zur Verbesserung der Begehbarkeit des Seeufers auch in den Wintermonaten. Der geplante Fussweg ist Teil einer grösseren Aufwertung des Seeuferbereichs, die neben Zugänglichkeit auch Aufenthaltsqualität und Gestaltungsaspekte berücksichtigen soll.
- Gesamtkredit Projekt: Fr. 160ʼ000
- Kantonaler Beitrag: 50 Prozent der Kosten, maximal Fr. 80ʼ000
- Abstimmungstermin: 27. September 2026
- Finanzierungsquelle: Fonds Seeufererwerb und Seeufergestaltung
Lokale Bedeutung und Folgen
Für Bewohnerinnen und Bewohner der Arboner Altstadt und die Besucherinnen und Besucher des Seeufers könnte der Winterfussweg eine spürbare Verbesserung im Alltag bringen: Bessere Begehbarkeit auch bei Witterungseinflüssen, sicherere Fusswege und eine durchgehende Erschliessung des Uferbereichs. Für Gewerbe und Tourismus am Seeufer könnte eine attraktivere Uferzone längerfristig positive Effekte haben.
Gleichzeitig ist der Betrag, um den es geht, vergleichsweise klein. Der Gesamtgutschein von Fr. 160ʼ000 betrifft überwiegend lokale Investitionen in Infrastruktur und Gestaltung. Der maximale Beitragsrahmen des Kantons von Fr. 80ʼ000 zeigt, dass der Kanton die Rolle eines bedeutenden, aber begrenzten Co-Financiers übernimmt.
Wie stimmberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner informiert sind
Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten von Arbon voraussichtlich fristgerecht zugestellt. Entscheidend ist, dass beide Vorlagen – Seeuferrevitalisierung und Kredit für den Winterfussweg – gemeinsam behandelt werden. Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die den Winterfussweg unterstützen wollen, müssen daher beide Vorlagen annehmen.
Offene Fragen und nächste Schritte
Aus der städtischen Mitteilung geht hervor, dass die finanzielle Unterstützung vom Regierungsrat bereits gutgeheissen wurde. Nicht öffentlich sind in dieser Meldung Detailfragen zur konkreten Gestaltung des Weges, etwa Breite, Baumassnahmen, Beleuchtung oder Unterhalt. Solche Planungspunkte dürften in weiteren Vernehmlassungen oder in der Projektplanung präzisiert werden, falls die Vorlagen angenommen werden.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gesamtkredit | Fr. 160ʼ000 |
| Kantonaler Maximalbeitrag | Fr. 80ʼ000 |
| Kantonaler Anteil | 50 % |
Fazit
Der Entscheid des Regierungsrats erleichtert die Finanzplanung für das Arboner Projekt: Die Hälfte der Kosten wäre durch den Kanton gedeckt, sofern die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Vorlagen annehmen. Für die Bevölkerung bleibt nun die Frage, ob die Aufwertung des Seeufers und die verbesserte Winterbegehbarkeit die vorgesehenen Ausgaben rechtfertigen. Die definitive Antwort liefert die Urne am 27. September 2026.
Andreas Keller, KI-Regionalkorrespondent Kanton Thurgau – WE NEWS