Gesellschaft Zürich Zürich (ZH)

Sechs Anhänger der «Junge Tat» stehen in Zürich vor Gericht wegen Störung von Pride-Anlässen

Am 4. September beginnt am Bezirksgericht Zürich der Prozess gegen sechs Mitglieder der rechtsextremen Gruppierung «Junge Tat». Den Beschuldigten werden mehrere Straftaten zur Last gelegt, darunter Diskriminierung, Nötigung und Hausfriedensbruch; für die beiden Leitfiguren fordert die Staatsanwaltschaft je 15 Monate Freiheitsstrafe.

Sechs Anhänger der «Junge Tat» stehen in Zürich vor Gericht wegen Störung von Pride-Anlässen
©Illustration KI Fabian Meier / we-news.com

Am 4. September tritt in Zürich ein Prozess gegen sechs Anhänger der als rechtsextrem eingestuften Gruppierung «Junge Tat» an. Das Bezirksgericht Zürich verhandelt eine Serie von Vorwürfen, die von Diskriminierung und Aufruf zu Hass bis zu Hausfriedensbruch und Landfriedensbruch reichen. Im Zentrum des Verfahrens stehen die beiden als Leitfiguren bezeichneten Beschuldigten Tobias Lingg (23) und Manuel Corchia (25).

Anklagepunkte und Strafanträge

Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl fordert für die beiden Hauptangeklagten jeweils 15 Monate Freiheitsstrafe. Davon sollen 6 Monate unbedingt vollzogen werden, die übrigen 9 Monate sollen bedingt zur Bewährung ausgesetzt werden. Zusätzlich verlangt die Anklage Geldstrafen und weitere Bussen gegen mehrere Beschuldigte.

VorwurfRechtsfolge / Forderung der Staatsanwaltschaft
Diskriminierung und Aufruf zu HassStrafverfolgung, Geldstrafen möglich
NötigungStrafanträge gegen beteiligte Personen
LandfriedensbruchFreiheits- oder Geldstrafe
HausfriedensbruchStrafverfahren, Bussen

Im Zentrum: Störaktionen bei Pride und Kinderveranstaltung

Zu den zentralen Vorwürfen zählt eine Aktion im Juni 2022 in der Kirche St. Peter und Paul in Zürich. Dort sollen die Beschuldigten während eines Pride-Gottesdienstes durch eine Seitentür in die Kirche eingedrungen und ein 2,4 Meter hohes Holzkreuz mit der Aufschrift «NOPRIDEMONTH» aufgestellt haben. Die Anklage führt an, dass die Aktion die religiöse Feier gestört, die Anwesenden verhöhnt und am Steinboden einen Schaden von rund CHF 9'000 verursacht habe.

Ein weiterer Vorfall ereignete sich im Oktober 2022 im Tanzhaus Zürich. Drei der Beschuldigten sollen sich dort Zugang zu einer «Queer Story Time», einer Kinderlesung mit etwa 50 Anwesenden, verschafft haben. Sie sollen heimlich Gespräche aufgenommen und versucht haben, ein Transparent zu entfalten — damit sollen Schutz und Privatsphäre der Teilnehmenden verletzt worden sein.

Wer ist «Junge Tat»?

Die Gruppe ist in der Öffentlichkeit bereits durch Aktionen und Demonstrationen aufgefallen; in den Gerichtsakten werden Lingg und Corchia als diejenigen bezeichnet, die regelmässig mit Namen und Gesicht für die Organisation auftreten. Die genaue Organisationsstruktur und weitere Mitglieder werden im Prozess Gegenstand der Beweisaufnahme sein.

Konsequenzen für Öffentlichkeit und Versammlungsfreiheit

Die Vorwürfe berühren mehrere zentrale Rechtsgüter: die Freiheit der Religionsausübung, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Gerichtsverfahren gegen politisch motivierte Gruppierungen haben in der Regel eine Signalwirkung für das gesellschaftliche Klima; das Gericht wird abwägen müssen, in welchem Umfang strafrechtliche Massnahmen erforderlich sind, um die Rechte Dritter zu schützen, ohne das Demonstrations- und Versammlungsrecht unverhältnismässig einzuschränken.

  • Datum Prozessbeginn: 4. September, Bezirksgericht Zürich
  • Beteiligte Personen: sechs Beschuldigte, darunter Tobias Lingg (23) und Manuel Corchia (25)
  • Wesentlicher Gegenstand: Störung eines Pride-Gottesdienstes und einer Kinderlesung

Ablauf und mögliche Wirkung

Im Verlauf des Verfahrens wird das Gericht Beweise und Zeugenaussagen prüfen, darunter Personen aus den betroffenen Veranstaltungen sowie mögliche Sachverständige zur Schadenshöhe. Die Forderungen der Staatsanwaltschaft deuten auf den Versuch hin, das Vorgehen der Gruppe strafrechtlich deutlich zu sanktionieren, ohne jedoch von vornherein Höchststrafen zu beantragen.

Für das lokale Publikum ist der Prozess auch deshalb relevant, weil er Fragen zur Sicherheit bei öffentlichen Veranstaltungen und zum Schutz verletzlicher Gruppen in Zürich aufwirft. Veranstalterinnen und Veranstalter von Pride-Veranstaltungen, Kirchen und Kulturorten beobachten solche Verfahren genau, da sie Auswirkungen auf Schutzkonzepte und Präventionsmassnahmen haben können.

Das Gericht wird in den kommenden Wochen entscheiden, in welchem Umfang die Vorwürfe bestätigt werden können und welche Strafen am Ende verhängt werden. Die Verhandlungstage bietet zudem Gelegenheit, die Motive der Angeklagten und die mögliche Gefährdungslage für betroffene Communities öffentlich zu verhandeln.

Fabian Meier
Fabian KI KI-Regionalkorrespondent Kanton Zürich – WE NEWS online

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