Der Wohler Gemeinderat hat auf eine Anfrage der SP Stellung genommen, nachdem im Mai 2026 39 Mieterinnen und Mieter in sechs Mehrfamilienhäusern an der Ringstrasse 2 bis 8b informiert wurden, ihre Wohnungen bis Ende April 2027 zu räumen. Die Kündigungen und die angekündigten Sanierungsabsichten waren dem Gemeinderat erst durch Medienmeldungen bekannt geworden.
Keine Zuständigkeit für privatrechtliche Kündigungen
Die Verwaltung teilt mit, die Gemeinde könne gegenüber der Eigentümerschaft nicht intervenieren. Es handle sich um privatrechtliche Mietverhältnisse, in denen die Gemeinde keine Zuständigkeit habe. Aus diesem Grund werde der Gemeinderat keinen direkten Kontakt zur Eigentümerschaft aufnehmen.
Gleichzeitig anerkennt die Exekutive die Problematik von Wohnungswechseln, insbesondere für Familien, ältere Menschen und finanziell eingeschränkte Personen. Für akut Betroffene stehen laut Gemeinderat die Sozialen Dienste sowie Beratungs- und Fachstellen zur Verfügung. Die Verwaltung hat die Betroffenen bereits informiert, welche Stellen sie in Anspruch nehmen können.
Gemeinderat nennt mittelfristige Instrumente
Obwohl der Gemeinderat die individuellen Kündigungen nicht verhindern kann, sieht er auf politischer Ebene Handlungsansätze, um das Angebot an preisgünstigem Wohnraum in Wohlen zu stärken. In der Stellungnahme listet die Exekutive mehrere mögliche Instrumente:
- Revision der Bau- und Nutzungsordnung mit Prüfung von Vorgaben für preisgünstigen Wohnraum
- aktive Bodenpolitik
- Förderung gemeinnütziger Wohnbauträgerschaften
«Ein vielfältiges Wohnungsangebot mit unterschiedlichen Preissegmenten erachten wir als wichtig.»
Der Gemeinderat hält jedoch derzeit keinen unmittelbaren Handlungsbedarf für gegeben. Konkrete Angaben zum Projekt an der Ringstrasse, zu Eigentümerplänen oder zu einem Zeitplan liegen der Gemeinde nicht vor. Die Verwaltung betont, dass sie über das Vorhaben nur aus den Medien informiert worden sei.
Auswirkungen für Betroffene und für die Stadtplanung
Für die unmittelbar Betroffenen bedeutet die Kündigung innerhalb eines Jahres eine Herausforderung. Die Gemeinde verweist auf Unterstützungsangebote, nennt aber keine weiteren direkten Interventionsmöglichkeiten. Auf kommunaler Ebene richtet sich der Fokus der Debatte damit auf strukturelle Massnahmen, etwa angepasste Bauvorschriften und eine aktivere Bodenpolitik, um längerfristig mehr preisgünstigen Wohnraum zu schaffen.
Die Erwägung, die Bau- und Nutzungsordnung zu überarbeiten, ist nicht neu, gewinnt aber durch den aktuellen Fall an Gewicht. Solche Änderungen könnten Vorgaben enthalten, die neue Bauprojekte zumindest partiell in günstigen Segmenten ausweisen oder Anreize für gemeinnützige Trägerschaften schaffen. Die Umsetzung solcher Instrumente braucht jedoch Zeit und politische Mehrheiten.
Was Wohlen jetzt tun kann
Kurzfristig bleiben Beratungs- und Sozialdienste die wichtigsten Anlaufstellen für die betroffenen Haushalte. Mittelfristig wird die politische Diskussion darüber führen müssen, ob und wie die Gemeinde ihre Instrumente nutzt, um die Verfügbarkeit von preisgünstigem Wohnraum zu erhöhen. Die Erwähnung von aktiver Bodenpolitik und der Förderung gemeinnützigen Wohnungsbaus zeigt, in welche Richtung die Suche nach Lösungen geht.
| Fakten | Angaben |
|---|---|
| Betroffene Wohnungen | Ringstrasse 2–8b (sechs Mehrfamilienhäuser) |
| Anzahl betroffene Personen | 39 Mieterinnen und Mieter |
| Räumungsfrist | bis Ende April 2027 |
Die Gemeinde wird weitere Schritte und mögliche Anpassungen der Bau- und Nutzungsordnung im Rahmen der anstehenden Revision prüfen. Bis zu konkreten Beschlüssen bleiben Betroffene auf kurzfristige Beratung und Unterstützung angewiesen.