Gemeinderat zieht positive Bilanz
Das kommunale Förderprogramm Energie der Gemeinde Wettingen wird nach dem Urteil des Gemeinderats unbefristet weitergeführt. Der Gemeinderat stützt sich auf den Evaluationsbericht zum Programm, das am 1. Januar 2023 in Kraft trat und seither als Instrument zur Förderung der lokalen Energiewende eingesetzt wird. Die Evaluation attestiert dem Programm eine hohe Nachfrage und eine «deutliche Wirkung bei der Reduktion von CO2-Emissionen».
Finanzierung und Nachfrage
Finanziert wird das kommunale Programm über einen Zuschlag auf den Strompreis der Energie Wettingen AG. Besonders stark war das Interesse bei Anlagen zur Photovoltaik: Bereits gegen Mitte der zweiten Jahreshälfte seien die verfügbaren Fördermittel regelmässig ausgeschöpft gewesen. Dies zeige laut Gemeinderat die Bereitschaft von Bevölkerung und Unternehmen, in nachhaltige Energielösungen zu investieren.
Geplante Anpassungen
Der Gemeinderat plant punktuelle Anpassungen, die in der Verordnung festgehalten werden sollen. Zu den angekündigten Änderungen gehören:
- Gezielte Unterstützung für Batteriespeicher, um den Eigenverbrauch von Solarstrom zu erhöhen und die Netzstabilität zu fördern.
- Keine Förderung von Wärmepumpen mehr für Neubauten.
- Reduktion der Förderbeiträge für Photovoltaik-Anlagen.
„Das bestehende Reglement soll daher unbefristet weitergeführt werden.“
Konkrete Beschlüsse zu den Anpassungen will der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt fassen; die überarbeiteten Bestimmungen im Reglement und in der Verordnung sind auf den 1. Januar 2027 terminiert.
Erwartete Wirkung und Folgen vor Ort
Die Entscheidung hat unmittelbare praktische Konsequenzen für Bauherren, Immobilienbesitzerinnen und Gewerbebetriebe in Wettingen. Die verstärkte Förderung von Batteriespeichern könnte die Wirtschaftlichkeit von Solarprojekten erhöhen, indem mehr Solarstrom vor Ort genutzt und weniger ins Netz eingespeist werden muss. Gleichzeitig bedeuten die geplanten Reduktionen bei Photovoltaik-Förderungen und der Verzicht auf Systemunterstützung für Wärmepumpen in Neubauten, dass künftige Investitionsentscheidungen neu abzuwägen sind.
Für die Gemeinde selbst ist das Festhalten am Instrument ein Signal: Das kommunale Förderprogramm hat sich nach Ansicht des Gemeinderats als wirksames Mittel etabliert, um die CO2-Emissionen lokal zu senken und das Engagement von Private und Unternehmen zu fördern. Die Finanzierung über einen Zuschlag auf den Strompreis der lokalen Energiegesellschaft stellt zudem sicher, dass die Mittel unabhängig von Einmalbeiträgen der Gemeinde bereitgestellt werden.
| Datum / Punkt | Information |
|---|---|
| Start des Programms | 1. Januar 2023 |
| Finanzierung | Zuschlag auf Strompreis der Energie Wettingen AG |
| Hauptnachfrage | Photovoltaik, Mittel oft schon Mitte des Jahres ausgeschöpft |
| Geplante Änderungen | Unterstützung Batteriespeicher; Wegfall Förderung Wärmepumpen Neubauten; Reduktion PV-Beiträge |
| Inkrafttreten überarbeitete Bestimmungen | 1. Januar 2027 |
Der Gemeinderat wird die detaillierten Anpassungen im Reglement und in der Verordnung in einem späteren Schritt beschliessen. Bis dahin bleibt das Programm in der bisherigen Form bestehen und steht weiterhin zur Verfügung.
Für Bewohnerinnen und Unternehmen in Wettingen empfiehlt sich, geplante Projekte in den Bereichen Solarstrom und Speichertechnik frühzeitig zu prüfen und Fördergesuche rechtzeitig einzureichen, da die Erfahrung zeigt, dass die Mittel rasch ausgeschöpft sind.