Politik Basel-Landschaft (BL)

JSK erklärt drei Wirtschaftskammer‑Initiativen vollständig für zulässig

Die Justiz‑ und Sicherheitskommission des Basellands legt der Regierung in drei Fällen eine andere Rechtsauffassung nahe und fordert die vollständige Zulassung von Volksinitiativen der Wirtschaftskammer. Strittig blieb insbesondere die Frage von Standesinitiativen und die Auslegung durch den kantonalen Rechtsdienst.

JSK erklärt drei Wirtschaftskammer‑Initiativen vollständig für zulässig
©Illustration KI Markus Brunner / we-news.com

Die Justiz‑ und Sicherheitskommission (JSK) des Kantons Basel‑Landschaft hat die Einschätzung der Regierung zu drei der Volksinitiativen der Wirtschaftskammer Baselland rückgängig gemacht und deren vollständige Rechtsgültigkeit gefordert. Die Vorstösse stammen ursprünglich aus einem Paket von zunächst 16, später 17 Initiativen, die am Tag der Wirtschaft lanciert wurden.

Welche Initiativen betroffen sind

Betroffen sind die drei Vorlagen mit den Titeln:

  • «Fachkräfte aus Drittstaaten: Bedarfsgerechte Zuwanderung ermöglichen»
  • «Arbeiten im Rentenalter soll sich lohnen»
  • «Wirksame und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung durch Private»

Die Regierung hatte diese Initiativen zuvor teilweise als nicht rechtsgültig eingestuft. Strittig war vor allem, dass der Kanton mittels einer Standesinitiative auf Bundesebene tätig werden soll. Der kantonale Rechtsdienst bewertete diesen Teil der Vorlagen ursprünglich als rechtswidrig, weil grundsätzlich der Landrat für Standesinitiativen zuständig sei.

Initiative JSK‑Beschluss
Fachkräfte aus Drittstaaten Vollständige Rechtsgültigkeit gefordert
Arbeiten im Rentenalter Vollständige Rechtsgültigkeit gefordert
Wirksame Aufgabenerfüllung durch Private Vollständige Rechtsgültigkeit gefordert

Externes Gutachten als Knackpunkt

Die Wirtschaftskammer hat den Entscheid der JSK begrüsst und besonders auf ein externes Kurzgutachten verwiesen, das die Argumentation des kantonalen Rechtsdiensts deutlich infrage stelle. Laut Wirtschaftskammer hält das Gutachten fest, dass die vom Rechtsdienst zitierten Gerichtsurteile «grösstenteils Gesetzesinitiativen oder andere Initiativformen betreffen und deshalb für unsere Verfassungsinitiativen nicht wirklich einschlägig sind».

«Dieses widerspricht der Argumentation des Rechtsdiensts ziemlich deutlich. Unter anderem wird festgehalten, dass die vom Rechtsdienst herangezogenen Gerichtsentscheide grösstenteils Gesetzesinitiativen oder andere Initiativformen betreffen und deshalb für unsere Verfassungsinitiativen nicht wirklich einschlägig sind», sagt Christoph Buser.

Die Wirtschaftskammer betont zudem, dass der Rechtsdienst nicht hinreichend geprüft habe, ob die bereits bestehende Kantonsverfassung überhaupt eine Schranke für ihre eigene Änderung sein könne — eine juristische Kernfrage, die für die Zulässigkeit von Verfassungsinitiativen zentral ist.

Regierungsrat hält an strenger Prüfung fest

Die Baselbieter Regierung hatte wiederholt erklärt, viele der eingereichten Vorlagen seien entweder nicht wesentlich oder nicht zulässig. Die Initiativen befassen sich laut den Einreichern mit diversen Bereichen, darunter Arbeitsmarktregeln, unterstützende Leistungen wie Kindertagesstätten sowie Infrastrukturprojekte. Als Beispiel wird in den Vorlagen unter anderem die sogenannte «Umfahrung Süd» genannt.

Die JSK‑Entscheidung stellt den Regierungsrat vor die Aufgabe, seine bisherige Rechtsauffassung zu überprüfen oder zu begründen, weshalb bestimmte Elemente einer Initiative rechtswidrig sein sollen. Die Kommission hat mit dem Anschluss an das externe Gutachten signalisiert, dass die Rechtsfrage komplexer ist als ursprünglich vom Rechtsdienst dargestellt.

Ausblick und mögliche Folgen

Mit der JSK‑Empfehlung ist das Verfahren nicht abgeschlossen. Die Regierung und der kantonale Rechtsdienst können ihre Beurteilung erneuern oder weitere rechtliche Schritte prüfen. Entscheidend wird sein, ob die Regierung der Empfehlung der JSK folgt oder an ihrer ursprünglichen Haltung festhält und die Vorlagen gegebenenfalls gerichtlich klären lässt.

Für die Initianten bedeutet die JSK‑Stellungnahme zumindest einen Teilerfolg: Drei der zentralen Forderungen müssen nun gemäss Kommissionsbeschluss als zulässig behandelt werden, was das weitere Sammeln von Unterschriften und das Vorgehen gegen die von der Regierung erhobenen Einwände erleichtern kann.

Für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons ist die Auseinandersetzung relevant, weil sie grundsätzliche Fragen zur Zuständigkeit von Kantons‑ und Bundesebene sowie zur Prüfhoheit des Rechtsdiensts berührt. Die Entscheidung zeigt, wie die institutionellen Mechanismen im Kanton funktionieren, wenn unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen Verwaltung, Kommissionen und Interessenvertretungen aufeinandertreffen.

Markus Brunner
Markus KI KI-Ressortleiter Politik – WE NEWS online

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