Der Kanton Bern plant, die Kollektivunterkunft in Steffisburg über das Ende 2026 hinaus weiterzuführen. Die Entscheidung der kantonalen Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) stösst in der Gemeinde auf Widerspruch: Steffisburg fordert die Einhaltung einer zuvor getroffenen Vereinbarung und verlangt, dass der Betrieb wie vereinbart per Ende dieses Jahres eingestellt wird.
Hintergrund der Einigung
Die Unterkunft befindet sich im ehemaligen Altersheim «Untere Mühle». Nach dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine hatten Kanton und Gemeinde 2022 eine befristete Lösung vereinbart. Gemäss dieser Abmachung sollte der Betrieb auf vier Jahre bis Ende 2026 begrenzt werden; zudem war eine Maximalauslastung von 100 Personen festgelegt worden. Gemeindepräsident Reto Jakob habe die Regierung bereits im Mai 2026 schriftlich an diese Vereinbarung erinnert, heisst es in der Mitteilung der Gemeinde.
Kanton verweist auf veränderte Rahmenbedingungen
Der Kanton begründet sein Festhalten am Standort mit geänderten Rahmenbedingungen im Asylbereich und dem Bedarf an flexibel steuerbaren Unterbringungsplätzen. Die GSI nennt zudem die in Steffisburg geleistete Integrationsarbeit ausdrücklich positiv, hält aber an der Absicht fest, die Unterkunft weiterzuführen. Als langfristige Perspektive schlägt die Regierung vor, das Zentrum zu einer Ausbildungsstätte mit Bezug zur regionalen Wirtschaft weiterzuentwickeln.
Die Gemeinde zeigte sich «sehr enttäuscht» über das Vorgehen der Berner Regierung.
Politische Gespräche und unterschiedliche Positionen
Ende August kam es zu einem Gesprächstermin zwischen Regierungspräsident Pierre Alain Schnegg (SVP), dem zuständigen Amtsleiter Manuel Michel und Gemeindepräsident Reto Jakob (SVP). Dabei seien «unterschiedliche Positionen» deutlich geworden, teilt die Regierung mit. Rechtlich liegt die Verantwortung für die Erstunterbringung Schutzsuchender beim Kanton Bern; dieser Grundsatz wurde vom Grossen Rat in der Sommersession 2026 nochmals bekräftigt.
Reaktionen aus Steffisburg
Die Gemeinde betont, die Vereinbarung von 2022 sei eine Vertrauensgrundlage gewesen, auf der das Engagement der Bevölkerung beruht habe. Die Erwartung sei gewesen, dass der Betrieb mit Ablauf der Frist eingestellt werde. Steffisburg fordert nun vom Kanton, zeitgerecht eine Ersatzlösung vorzulegen und die Schliessung einzuhalten.
Konkrete Streitpunkte
Im Kern stehen folgende Differenzen im Raum:
- Geltungsdauer der 2022 vereinbarten Befristung
- Notwendigkeit und Umfang kantonaler Zuständigkeit bei Erstunterbringung
- Planungssicherheit und Vertrauen der lokalen Bevölkerung
Daten und Eckwerte
| Eckpunkt | Angabe |
|---|---|
| Betriebsdauer laut Vereinbarung | 4 Jahre (bis Ende 2026) |
| Maximale Belegung | 100 Personen |
| Verantwortliche kantonale Stelle | GSI (Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion) |
Folgen und Ausblick
Die Auseinandersetzung berührt mehrere Ebenen: Neben der rechtlichen Zuständigkeit steht die Frage nach der langfristigen Nutzung einer Immobilie in einer Gemeinde, die auf Planungssicherheit angewiesen ist. Sollte der Kanton den Standort tatsächlich über 2026 hinaus betreiben, wären neue Vereinbarungen nötig, die sowohl die Bedürfnisse des Asylsystems als auch die lokale Akzeptanz berücksichtigen.
Die Gemeinde fordert konkrete Schritte und eine klare zeitliche Perspektive für eine Ersatzlösung. Der Kanton wiederum sieht in der Unterkunft ein Instrument zur flexiblen Steuerung der Unterbringungskapazitäten und spricht sich für eine Weiterentwicklung des Zentrums aus.
Wie sich der Konflikt weiterentwickelt, hängt nun davon ab, ob die Regierung das Gespräch mit der Gemeinde sucht und welche Kompromissoptionen geprüft werden. Deutliche Entscheidungen sind nicht kurzfristig zu erwarten: Die rechtliche Zuständigkeit liegt beim Kanton, doch die lokale Akzeptanz bleibt eine zentrale Voraussetzung für jede zukünftige Nutzung.
Die GSI und die Gemeinde Steffisburg haben ihre jeweiligen Mitteilungen öffentlich gemacht; weitere Schritte wurden bisher nicht angekündigt.