Anklage wegen fahrlässiger Tötung
Vor dem Regionalgericht Oberland in Thun beginnt diese Woche der Prozess gegen zwei Schweizer Bergführer. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten fahrlässige Tötung vor. Hintergrund ist eine Lawine vom 21. März 2023 am Wellhorn bei Meiringen (BE), bei der zwei 18-jährige Schüler ums Leben kamen.
Die Gruppe gehörte zur internationalen Schule «École d’Humanité». Nachdem eine erste Abfahrt ohne Zwischenfall gelungen war, entschied sich eine Schülergruppe für einen zweiten Aufstieg zur sogenannten «Gstelliwang». Laut Anklage wählten die beiden Tourleiter dabei eine Route, deren Risiko erhöht gewesen sei. Den Beschuldigten drohen im Fall einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft.
Rolle des SLF-Gutachtens
Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Vorwürfe teilweise auf ein Gutachten des Instituts für Schnee- und Lawinenforschung (SLF). Demnach habe das gewählte Gelände eine erhöhte Gefahr aufgewiesen. Besonders kritisiert wird laut Anklage, dass die Schüler dazu angehalten worden seien, rechts der Spur der Bergführer zu bleiben. Als zwei der Jugendlichen die steilere Hangpartie erreichten, löste sich die Lawine.
- Datum des Unglücks: 21. März 2023
- Betroffene: zwei 18-jährige Schüler (eine 18-jährige US-Amerikanerin, ein 18-jähriger Schüler aus England)
- Ort: Abfahrt am Wellhorn, anschliessender Sturz über mehrere Hundert Meter Abbruchkante
- Folge: Beide Opfer verunglückten tödlich; Bergung endete 800 Höhenmeter weiter unten
Angehörige und Prozessbeteiligte
Zur Verhandlung werden Angehörige der Opfer erwartet. Die Mutter der getöteten Schülerin aus den USA reist extra an, wie die Berichte festhalten. Die Familie des britischen Opfers hat sich entschuldigen lassen; beide Familien werden vom gleichen Opferanwalt vertreten.
Im Fokus des Gerichtsverfahrens steht die Frage, ob die Tourleiter die Lawinengefahr unterschätzt oder bewusst eine zu steile Route gewählt haben. Die SLF-Gutachter sollen die Entscheide der Bergführer im Nachhinein fachlich einordnen. Die Anklage behauptet, die gewählte Abfahrt – eine Partie mit Steilheiten von rund 40 Grad – habe das Risiko deutlich erhöht.
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 21. März 2023 | Lawinenabgang am Wellhorn; zwei 18-jährige Schüler sterben |
| 11. August 2026 | Beginn des Prozesses vor dem Regionalgericht Oberland in Thun |
Bedeutung für Thun und die Region
Das Verfahren hat für das Berner Oberland eine lokale und fachliche Bedeutung. Thun ist kaum nur Verhandlungsort: Die Region ist Ausgangspunkt für viele Berg- und Lawinenunfälle, und die Entscheidung des Gerichts könnte Folgen für die Praxis von Bergführern, Risikobewertungen und für Versicherungsfragen haben. Für Familien, Schulen und Organisationen, die mit Jugendlichen in die Hochgebirgsbereiche gehen, schafft der Prozess zusätzliches öffentliches Interesse.
Unabhängig vom Prozessverlauf bleibt die Tragödie für die Hinterbliebenen ein zentrales Thema. Das Gericht wird in den kommenden Verhandlungen klären müssen, welche Verantwortung den beiden erfahrenen Bergprofis zukommt und ob ihre Entscheide als strafrechtlich relevant einzustufen sind.
Die zentrale Frage des Verfahrens lautet, ob die Tourleiter eine zu gefährliche Route ausgesucht haben.
Das Gericht verhandelt die komplexe Mischung aus fachlicher Expertise, subjektiver Einschätzung der Bergführer und den konkreten Verhältnissen am Tag der Tour. Die regionale Bevölkerung verfolgt das Verfahren aufmerksam, weil es um Sicherheit in den Bergen geht — ein Thema, das viele Menschen im Berner Oberland direkt betrifft.
Der Prozess wird voraussichtlich mehrere Tage in Anspruch nehmen. Die Verhandlung vor dem Regionalgericht Oberland in Thun markiert einen weiteren Schritt in der juristischen Aufarbeitung dieses Lawinenunglücks.