Der Kanton Bern hat das im Sommer verhängte Feuerverbot in drei seiner Verwaltungskreise aufgehoben, in sieben anderen bleibt es jedoch bestehen. Die Entscheidung teilten die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter am Donnerstag, 20. August 2026, mit.
Welche Regionen betroffen sind
Weiterhin verboten ist das Entfachen von Feuer im Wald und in Waldesnähe in den Verwaltungskreisen Bern‑Mittelland, Biel/Bienne, Emmental, Berner Jura, Oberaargau, Seeland und Thun. In diesen Gebieten stuft der Kanton die Waldbrandgefahr trotz der jüngsten Niederschläge auf der Gefahrenstufe 4 «gross» ein.
Aufgehoben wurde das Verbot in den Verwaltungskreisen Frutigen‑Niedersimmental, Interlaken‑Oberhasli und Obersimmental‑Saanen. Dort beträgt die Waldbrandgefahr neu die Stufe 3 «erheblich», weshalb das generelle Feuerverbot in Waldnähe nicht mehr gilt.
| Verwaltungskreis | Status | Gefahrenstufe |
|---|---|---|
| Bern‑Mittelland | Verbot bleibt | 4 «gross» |
| Biel/Bienne | Verbot bleibt | 4 «gross» |
| Emmental | Verbot bleibt | 4 «gross» |
| Berner Jura | Verbot bleibt | 4 «gross» |
| Oberaargau | Verbot bleibt | 4 «gross» |
| Seeland | Verbot bleibt | 4 «gross» |
| Thun | Verbot bleibt | 4 «gross» |
| Frutigen‑Niedersimmental | Verbot aufgehoben | 3 «erheblich» |
| Interlaken‑Oberhasli | Verbot aufgehoben | 3 «erheblich» |
| Obersimmental‑Saanen | Verbot aufgehoben | 3 «erheblich» |
Praktische Hinweise für Bevölkerung und Erholungssuchende
Die Behörden mahnen weiterhin zu Vorsicht. Wo das Verbot aufgehoben wurde, dürfen Feuer in der freien Natur nicht bedenkenlos entfacht werden. Der Kanton weist auf folgende Regeln hin:
- Feuer ausserhalb der Verbotszonen nur mit grösster Vorsicht entzünden.
- Bei windigen Verhältnissen generell auf das Entfachen von Feuer verzichten.
- In der freien Natur dürfen nur fest eingerichtete, befestigte Feuerstellen benutzt werden.
Diese Empfehlungen gelten besonders für Grillplätze, Feuerstellen entlang von Wanderwegen und in Alpgebieten, wo Funkenflug rasch trockenes Unterholz erreichen kann. Auch in Gebieten mit aufgehobenem Verbot kann die Lage sich rasch ändern; erneute Niederschläge oder ein plötzlicher trockener Wind können die Gefahr neu einscheiden.
Warum das Verbot nur teilweise aufgehoben wurde
Die Entscheidungen der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter stützen sich auf die aktuelle Gefahrenbewertung. Trotz Niederschlägen in den letzten Tagen bleibt in sieben Verwaltungskreisen die Brandgefahr hoch. Dort ist weiterhin mit einer raschen Ausbreitung von Bränden zu rechnen, weshalb das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aufrechterhalten wird.
In den drei Verwaltungskreisen mit gesenkter Gefahrenstufe hat sich das Risiko etwas reduziert, eine generelle Entspannung der Lage bedeutet dies jedoch nicht. Die Behörden sehen in der Differenzierung ein Mittel, Alltag und Erholung wieder zu ermöglichen, ohne die Schutzmassnahmen vollständig aufzugeben.
Was jetzt zu beachten ist
Besucherinnen und Besucher von Wäldern, Waldrändern und Alpflächen sollten sich vor einem Ausflug informieren, ob in ihrem Zielgebiet ein Verbot gilt. Aktuelle Hinweise publizieren die Gemeinden und der Kanton Bern auf ihren offiziellen Kanälen. Bei Unsicherheit empfiehlt es sich, auf offenes Feuer zu verzichten und Alternativen wie Gas‑ oder Elektrogrills an offiziellen Plätzen zu nutzen.
Die partiale Aufhebung des Feuerverbots ist eine vorsichtige Reaktion auf die veränderte Wetterlage. Die Behörden betonen, dass bei einer Verschlechterung der Situation die Massnahmen wieder verschärft werden könnten.
Stand der Mitteilung: 20. August 2026. Die Bevölkerung wird ersucht, Meldungen aus den betroffenen Regionen zu beachten und im Zweifel die lokalen Behörden zu kontaktieren.