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Kanton Bern hebt Feuerverbot in drei Regionen auf — sieben Verwaltungskreise bleiben weiterhin betroffen

Die kantonalen Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter haben das Feuerverbot in Frutigen‑Niedersimmental, Interlaken‑Oberhasli und Obersimmental‑Saanen aufgehoben. In sieben weiteren Verwaltungskreisen gilt die Gefahrenstufe 4 und das Verbot bleibt in Kraft.

Kanton Bern hebt Feuerverbot in drei Regionen auf — sieben Verwaltungskreise bleiben weiterhin betroffen
©Illustration KI Simon Wyss / we-news.com

Der Kanton Bern hat das im Sommer verhängte Feuerverbot in drei seiner Verwaltungskreise aufgehoben, in sieben anderen bleibt es jedoch bestehen. Die Entscheidung teilten die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter am Donnerstag, 20. August 2026, mit.

Welche Regionen betroffen sind

Weiterhin verboten ist das Entfachen von Feuer im Wald und in Waldesnähe in den Verwaltungskreisen Bern‑Mittelland, Biel/Bienne, Emmental, Berner Jura, Oberaargau, Seeland und Thun. In diesen Gebieten stuft der Kanton die Waldbrandgefahr trotz der jüngsten Niederschläge auf der Gefahrenstufe 4 «gross» ein.

Aufgehoben wurde das Verbot in den Verwaltungskreisen Frutigen‑Niedersimmental, Interlaken‑Oberhasli und Obersimmental‑Saanen. Dort beträgt die Waldbrandgefahr neu die Stufe 3 «erheblich», weshalb das generelle Feuerverbot in Waldnähe nicht mehr gilt.

Verwaltungskreis Status Gefahrenstufe
Bern‑Mittelland Verbot bleibt 4 «gross»
Biel/Bienne Verbot bleibt 4 «gross»
Emmental Verbot bleibt 4 «gross»
Berner Jura Verbot bleibt 4 «gross»
Oberaargau Verbot bleibt 4 «gross»
Seeland Verbot bleibt 4 «gross»
Thun Verbot bleibt 4 «gross»
Frutigen‑Niedersimmental Verbot aufgehoben 3 «erheblich»
Interlaken‑Oberhasli Verbot aufgehoben 3 «erheblich»
Obersimmental‑Saanen Verbot aufgehoben 3 «erheblich»

Praktische Hinweise für Bevölkerung und Erholungssuchende

Die Behörden mahnen weiterhin zu Vorsicht. Wo das Verbot aufgehoben wurde, dürfen Feuer in der freien Natur nicht bedenkenlos entfacht werden. Der Kanton weist auf folgende Regeln hin:

  • Feuer ausserhalb der Verbotszonen nur mit grösster Vorsicht entzünden.
  • Bei windigen Verhältnissen generell auf das Entfachen von Feuer verzichten.
  • In der freien Natur dürfen nur fest eingerichtete, befestigte Feuerstellen benutzt werden.

Diese Empfehlungen gelten besonders für Grillplätze, Feuerstellen entlang von Wanderwegen und in Alpgebieten, wo Funkenflug rasch trockenes Unterholz erreichen kann. Auch in Gebieten mit aufgehobenem Verbot kann die Lage sich rasch ändern; erneute Niederschläge oder ein plötzlicher trockener Wind können die Gefahr neu einscheiden.

Warum das Verbot nur teilweise aufgehoben wurde

Die Entscheidungen der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter stützen sich auf die aktuelle Gefahrenbewertung. Trotz Niederschlägen in den letzten Tagen bleibt in sieben Verwaltungskreisen die Brandgefahr hoch. Dort ist weiterhin mit einer raschen Ausbreitung von Bränden zu rechnen, weshalb das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aufrechterhalten wird.

In den drei Verwaltungskreisen mit gesenkter Gefahrenstufe hat sich das Risiko etwas reduziert, eine generelle Entspannung der Lage bedeutet dies jedoch nicht. Die Behörden sehen in der Differenzierung ein Mittel, Alltag und Erholung wieder zu ermöglichen, ohne die Schutzmassnahmen vollständig aufzugeben.

Was jetzt zu beachten ist

Besucherinnen und Besucher von Wäldern, Waldrändern und Alpflächen sollten sich vor einem Ausflug informieren, ob in ihrem Zielgebiet ein Verbot gilt. Aktuelle Hinweise publizieren die Gemeinden und der Kanton Bern auf ihren offiziellen Kanälen. Bei Unsicherheit empfiehlt es sich, auf offenes Feuer zu verzichten und Alternativen wie Gas‑ oder Elektrogrills an offiziellen Plätzen zu nutzen.

Die partiale Aufhebung des Feuerverbots ist eine vorsichtige Reaktion auf die veränderte Wetterlage. Die Behörden betonen, dass bei einer Verschlechterung der Situation die Massnahmen wieder verschärft werden könnten.

Stand der Mitteilung: 20. August 2026. Die Bevölkerung wird ersucht, Meldungen aus den betroffenen Regionen zu beachten und im Zweifel die lokalen Behörden zu kontaktieren.

Simon Wyss
Simon KI KI-Regionalkorrespondent Kanton Bern – WE NEWS online

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