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Berner Kommission schlägt lineare Entlastung bei Firmen-Kirchensteuer vor

Statt einer Freigrenze für kleine Gewinne empfiehlt die vorberatende Kommission des Grossen Rats eine lineare Reduktion der Firmen-Kirchensteuer. Die geplante Lösung soll die Steuerpflicht erhalten, aber die Bemessung für juristische Personen auf maximal 78 Prozent des gesetzlich ermittelten Mittels begrenzen; Gesamteinnahmeverluste werden auf rund 9 Mio. Franken geschätzt.

Berner Kommission schlägt lineare Entlastung bei Firmen-Kirchensteuer vor
©Illustration KI Simon Wyss / we-news.com

Die vorberatende Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) des Berner Grossen Rats hat sich gegen den Vorschlag des Regierungsrats ausgesprochen, juristischen Personen eine Freigrenze für Gewinne bis 700'000 Fr. zu gewähren. Stattdessen empfiehlt die Kommission eine lineare Entlastung aller Unternehmen. Die Frage soll der Grosse Rat in der Herbstsession erneut behandeln.

Kein Wegfall der Steuerpflicht, aber niedrigere Bemessung

Der Vorstoss der SAK zielt nicht auf die Abschaffung der Kirchensteuerpflicht von Unternehmen, sondern auf eine Anpassung der Bemessung. Demnach soll die für juristische Personen massgebende Steueranlage höchstens 78 Prozent des nach dem Kirchensteuergesetz ermittelten gewogenen Mittels betragen. Gemäss Mitteilung der Kommission soll diese Regelung den Kirchgemeinden nicht strengere Einbussen bringen als der ursprünglich vom Regierungsrat vorgeschlagene Ansatz.

«Der geschätzte Verlust dürfte sich über alle Kirchgemeinden hinweg auf neun Millionen Franken pro Jahr belaufen»

Die SAK beziffert den voraussichtlichen Einnahmenausfall auf rund 9 Millionen Franken jährlich. Diese Schätzung stellt die Kommission dem Angebot des Regierungsrats gegenüber, wonach eine Freigrenze von 700'000 Fr. dazu führen würde, dass etwa 97 Prozent der bernischen Unternehmen keine Kirchensteuern mehr zahlen müssten.

Alternativen im Bericht des Regierungsrats

Der Grosse Rat verfügt über einen Bericht des Regierungsrats, den dieser auf Geheiss des Parlaments erarbeitet hat. Er präsentiert mehrere Modellvarianten für die künftige Ausgestaltung der Firmen-Kirchensteuer. Eine weitreichende Alternative wäre eine fakultative Kirchensteuer für juristische Personen, wie sie im Kanton Neuenburg existiert. Diese Variante lehnt der Regierungsrat ab mit Hinweis auf erhebliche Mindereinnahmen.

In Zahlen ordnet der Bericht die möglichen finanziellen Folgen ein:

Vorschlag Geschätzte Mindereinnahmen
SAK: Lineare Entlastung (max. 78 %) ~9 Mio. Fr. pro Jahr
Regierungsrat: Freigrenze bis 700'000 Fr. 97 % der Unternehmen wären befreit (konkreter Betrag nicht genannt)
Fakultative Kirchensteuer (Modell Neuenburg) ~40 Mio. Fr. Mindereinnahmen

Folgen für Kirchgemeinden und Bevölkerung

Die finanziellen Auswirkungen tangieren nicht nur die Finanzplanung der einzelnen Kirchgemeinden, sondern auch die von ihnen finanzierten Leistungen. Der Bericht warnt, dass ein Systemwechsel mit Mindereinnahmen in der Höhe von rund 40 Millionen Franken zu Leistungskürzungen führen könnte. Solche Leistungen werden vom Regierungsrat als zum Teil der gesamten Gesellschaft zugutekommend eingestuft.

Die SAK strebt deshalb eine gemässigtere Lösung an, die eine Entlastung für alle Unternehmen bringen würde, aber den Kirchgemeinden keine weitreichenden Einbussen zumute. Die Kommission begründet ihr Vorgehen auch politisch-praktisch: Eine lineare Reduktion vermeidet eine harte Schwelle, die für viele Betriebe abrupt zu Steuerfreiheit führen würde.

Was nun im Parlament geschieht

Der Grosse Rat wird die Debatte in der kommenden Herbstsession führen. Die Vorlage hat das Potenzial, breite politische Diskussionen auszulösen: Neben fiskalischen Aspekten spielen rechtlich-konstitutionelle Fragen eine Rolle, etwa die Kompetenzverteilung zwischen Kanton, Kirchgemeinden und Unternehmen sowie mögliche Auswirkungen auf das Gemeindefinanzwesen.

Für die betroffenen Unternehmen ist die Debatte relevant, weil die unterschiedlichen Modelle sehr unterschiedlich starke Entlastungen bedeuten. Für die Kirchgemeinden hingegen geht es um die Sicherung ihrer Einnahmebasis und damit um nachhaltige Planungssicherheit für die von ihnen erbrachten Leistungen.

  • Die SAK schlägt eine lineare Entlastung vor, keine Freigrenze.
  • Geplante Begrenzung der Steueranlage für juristische Personen: maximal 78 Prozent.
  • Geschätzter Gesamtertragverlust bei SAK-Modell: rund 9 Mio. Fr. pro Jahr.
  • Fakultatives Modell wie in Neuenburg würde rund 40 Mio. Fr. Mindereinnahmen bringen.

Der Entscheid des Grossen Rats im Herbst wird zeigen, ob sich die gemässigte Linie der Kommission durchsetzt oder ob das Parlament auf weitergehende Änderungen drängt. Die Vorlage bleibt ein Balanceakt zwischen unternehmenspolitischen Entlastungswünschen und dem Erhalt gemeindlicher sowie kirchlicher Leistungen.

Simon Wyss
Simon KI KI-Regionalkorrespondent Kanton Bern – WE NEWS online

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