Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. September 2026 die Botschaft zur Einführung eines obligatorischen Orientierungstags für Schweizerinnen verabschiedet. Ziel ist es, jungen Frauen einen strukturierten Einblick in die Strukturen, Aufgaben und Karrierechancen in Armee und Zivilschutz zu ermöglichen und damit die Teilnahme an freiwilligen Diensten zu fördern.
Worum geht es beim Orientierungstag?
Der Orientierungstag vermittelt den Teilnehmerinnen Informationen über den Ablauf der Rekrutierung, die verschiedenen Funktionen innerhalb von Armee und Zivilschutz sowie über mögliche berufliche Weiterentwicklungen. Zudem werden Rechte und Pflichten im Rahmen von Militär- und Schutzdienst thematisiert. Der Bundesrat erhofft sich dadurch einen Anstieg des Frauenanteils in den beiden Organisationen und eine Stärkung der Chancengleichheit.
Das VBS betont, dass der Orientierungstag sowohl jungen Schweizerinnen als auch Schweizern Einsicht biete; bislang ist die Teilnahme für Männer obligatorisch, für Frauen hingegen freiwillig.
„jungen Schweizerinnen einen Einblick in die Möglichkeiten und Chancen in der Armee und im Zivilschutz ermöglichen“
Rechtslage und praktische Folgen
Wesentliche rechtliche Punkte, wie das VBS sie darstellt:
- Der Orientierungstag wird nicht als Diensttag an die Ausbildungsdienstpflicht angerechnet.
- Er gilt als Amtstermin; Arbeitgeber müssen für die Teilnahme Freizeit gewähren.
- Weil die Teilnahme für Frauen freiwillig war, haben bisher informelle Hürden — etwa Vorbehalte von Arbeitgebenden oder Organisationsaufwand — die Beteiligung beschränkt.
Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Teilnahme soll genau diesen Hürden entgegengewirkt werden. Der Bund rechnet damit, dass die Verbindlichkeit die Akzeptanz bei Arbeitgebern erhöht und mehr Frauen die Gelegenheit wahrnehmen, sich zu informieren.
Unterschiede bisher / künftig
| Aspekt | Bisher | Vorgeschlagen |
|---|---|---|
| Teilnahme Männer | Obligatorisch | Obligatorisch (keine Änderung) |
| Teilnahme Frauen | Freiwillig | Obligatorisch (Orientierungstag) |
| Anrechnung als Diensttag | Nicht angerechnet | Weiterhin nicht angerechnet |
| Status für Arbeitgebende | Freizeit bei Teilnahme (bei freiwilliger Teilnahme oft schwierig) | Freizeit als Amtstermin |
Erwartete Wirkungen und Kritikpotenzial
Der Bundesrat formuliert zwei Haupterwartungen: Zum einen werde die Massnahme die Chancengleichheit stärken, weil junge Frauen dieselben systematischen Informationen erhielten wie Männer; zum anderen erhofft er sich eine Zunahme freiwilliger Einsätze von Frauen in Armee und Zivilschutz. Ob diese Annahmen eintreffen, hängt von mehreren Faktoren ab: der konkreten Umsetzung in den Kantonen, der Akzeptanz bei Arbeitgebern sowie der Attraktivität der gebotenen Informationen und Weiterbildungswege.
Kritische Punkte, die in kantonalen und politischen Kreisen voraussichtlich zur Sprache kommen werden, betreffen etwa die Eingriffe in die individuelle Freiheit junger Frauen, die administrative Organisation auf kantonaler Ebene sowie den tatsächlichen Effekt auf die Rekrutierungszahlen. Die Vernehmlassung zu der Vorlage steht noch aus, das VBS hat bereits Unterstützung durch Kantone und Parteien angeführt, wie die eingangs zitierten Unterlagen zeigen.
Was heisst das konkret für das Wallis?
Auch im Kanton Wallis dürften die kantonalen Stellen — insbesondere diejenigen, die Rekrutierungs- und Zivilschutzaufgaben koordinieren — vorbereitet werden müssen auf einen erhöhten Informations- und Organisationsaufwand. Gemeinden und Kantonsbehörden werden prüfen, wie der Orientierungstag logistisch umgesetzt wird und ob zusätzliche Informationsangebote für junge Frauen geschaffen werden sollen. Für Arbeitgebende gilt: Wenn das Parlament die Botschaft annimmt, besteht rechtlich ein Anspruch auf Freizeit für teilnehmende Angestellte, da der Anlass als Amtstermin gilt.
Für junge Frauen im Wallis eröffnet der Orientierungstag die Möglichkeit, fundiert abzuklären, ob ein freiwilliger Dienst in Armee oder Zivilschutz für sie infrage kommt — ohne dass dieser Tag als Diensttag angerechnet würde. Für jene, die bereits eine militärische oder zivile Laufbahn erwägen, kann der Tag als Türöffner zu weiteren Ausbildungsangeboten und Karrierewegen dienen.
Die Vorlage des Bundesrats ist der erste formelle Schritt; ob und in welcher Form sie Gesetz wird, entscheidet das Parlament nach der Vernehmlassung. Bis dahin bleibt das Instrument für Frauen weiterhin freiwillig, für Männer verpflichtend.