Der Obstmarkt prägt seit Jahrzehnten das Erscheinungsbild von Herisau. Am 27. September legen die Stimmberechtigten der Ausserrhoder Gemeinde erneut fest, ob für die nächsten zehn Jahre jegliche Planung für eine Neugestaltung des Platzes gestoppt werden soll. Die Initiative mit dem Titel «Obstmarkt Herisau – Keine Zwängerei – Ein Nein ist ein Nein» verlangt, dass Gemeindeexekutive und Parlament keine Mittel für Projektierungen, Studien oder dauerhafte Bauvorhaben in Zusammenhang mit dem Obstmarkt mehr beschliessen dürfen, ausser das Volk hat zuvor zugestimmt.
Hintergrund eines langjährigen Streits
Der Obstmarkt liegt unmittelbar vor dem kantonalen Regierungsgebäude und fungiert als Verkehrsknotenpunkt. Trotz wiederkehrender Diskussionen in den vergangenen Jahrzehnten blieb eine grundsätzliche Neugestaltung aus. Bereits vor rund zwei Jahren hatten die Stimmberechtigten ein vorgeschlagenes Neugestaltungsprojekt abgelehnt; damals fiel das Ergebnis äusserst knapp aus: 2429 Nein zu 2365 Ja – Differenz 64 Stimmen. Diese knappe Entscheidung hat die Befürworter dazu veranlasst, die Projektpläne erneut zu überarbeiten und zusätzliche rund 50'000 Franken in eine Überarbeitung zu investieren.
Was die Initiative verlangt
Die eingereichte Initiative will die Gemeindeordnung so ergänzen, dass während eines Zehnjahreszeitraums:
- keine Kredite oder Mittel für Projektierungen, Planungen, Studien, Wettbewerbe oder dauerhafte Bauarbeiten zur Neugestaltung oder Umnutzung des Obstmarkts durch Gemeinderat oder Parlament beschlossen werden dürfen;
- ausser in Fällen, die vom Volk genehmigt sind, die finanzielle Kompetenz in Sachen Obstmarkt vollständig der Gemeindeorgane entzogen wird.
Argumente der Initianten und der Gegner
Initiant Markus Bosshard betont die Bedeutung des Volksentscheids:
«Wenn das Volk Nein sagt, ist es so. Mir ist wichtig, dass man das lernt.»
Mit diesem Anliegen will er verhindern, dass trotz eines negativen Volksentscheids weiter Mittel in die Neugestaltung fliessen. Die Initiative setzt damit ganz bewusst auf direkte Demokratie als Kontrollinstrument gegenüber Exekutive und Parlament.
Gegner der Initiative sehen die Vorlage kritisch, weil sie die Handlungsfähigkeit der Gemeinde einschränken könnte. Ein pauschaler Planungsstopp für ein zentrales Areal könne nötige kleinere Unterhalts- oder Anpassungsmassnahmen verhindern und erschwere eine langfristige Entwicklung des Ortszentrums. Kritiker bemängeln auch, dass ein starres Zehn-Jahres-Moratorium unflexibel auf sich verändernde Bedürfnisse reagieren würde.
Finanzielle und rechtliche Auswirkungen
Die Initiative würde die Finanzkompetenzen in einem zentralen Bereich der Gemeindepolitik neu regeln. In der Folge könnten geplante Studien oder Projektwettbewerbe nicht mehr ohne Referendum durchgeführt werden. Das hätte Auswirkungen auf die Budgetplanung des Gemeinderats und mögliche Drittmittelprojekte, die von der Gemeindeabhängigen Projektentwicklung abhängig sind.
| Aspekt | Wirkung bei Annahme |
|---|---|
| Planung & Studien | Nur mit Volksgenehmigung möglich |
| Kredite | Gemeinderat/Parlament entzogen, nur Volk entscheidet |
| Unterhalt | Erlaubt, sofern nicht als dauerhafte Bauarbeiten klassifiziert |
Lokale Debatte und Ausblick
Der Obstmarkt ist seit Jahrzehnten umstritten. Die enge Abstimmung vor zwei Jahren und der anschliessende parlamentarische Vorstoss zur Überarbeitung der Pläne zeigen, wie polarisiert die Diskussion ist. Befürworter einer Neugestaltung argumentieren mit der Chance, das Ortszentrum attraktiver und verkehrlich besser zu strukturieren; Gegner wollen Bewährtes erhalten und die Kosten sowie Eingriffe in die Ortsstruktur begrenzen.
Die Abstimmung vom 27. September wird klären, ob die bisherige Unentschlossenheit durch einen verbindlichen Planungsstopp ersetzt wird oder ob die Gemeinde die Möglichkeit behält, Projektierungen weiterzuverfolgen. Für die Stimmberechtigten stellt sich die Frage, ob ein generelles Moratorium das geeignete Mittel ist, um das Ergebnis der früheren Abstimmung dauerhaft zu respektieren, oder ob es die Handlungsfähigkeit der Gemeinde übermässig beschränkt.
Was Stimmberechtigte wissen sollten
- Das Abstimmungsdatum ist der 27. September.
- Bei Annahme würde eine zehnjährige Planungsruhe in Kraft treten.
- Ausnahmen sind nur möglich, wenn das Volk einzelne Kredite oder Projekte ausdrücklich genehmigt.
Die erneute Abstimmung zu einem lokal hoch relevanten Thema wird das Verhältnis von direkter Demokratie und parlamentarischer Entscheidungsgewalt in Herisau sichtbar machen. Unabhängig vom Resultat bleibt der Obstmarkt ein zentrales Anliegen für die Entwicklung des Ortszentrums und für das Selbstverständnis der Gemeinde.