Die Stimmbevölkerung des Kantons Basel-Landschaft wird am 29. November über zwei kantonale Vorlagen befinden. Dies teilte der Regierungsrat des Kantons am Dienstag mit. Im Zentrum der Abstimmung stehen ein Anliegen zur Vergünstigung des Jugend-U-Abos im Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) sowie eine Initiative zur Angleichung der Anstellungsbedingungen in der kantonalen Verwaltung an jene von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU).
U-Abo-Initiative: 365 Franken für junge Fahrgäste gefordert
Hinter der sogenannten U-Abo-Initiative stehen Jungparteien aus dem Kanton, die von links bis in die Mitte reichen. Sie fordern, dass Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 25. Lebensjahr das U-Abo im TNW zum Preis von jährlich 365 Franken beziehen können. Gegenwärtig beträgt der Preis für die entsprechende Altersgruppe im Baselbiet 542 Franken.
Als Referenz wird im Mitteilungsblatt erwähnt, dass der Kanton Basel-Stadt die Vergünstigung von 365 Franken bereits 2024 eingeführt hat. Regierung und Landrat des Baselbiets empfehlen jedoch die Ablehnung der Initiative.
Arbeitsmarkt-Initiative: KMU-Massstab für die Verwaltung
Die zweite kantonale Vorlage stammt von der Wirtschaftskammer Baselland. Mit ihrer Initiative verlangt sie, dass die Anstellungsbedingungen der Angestellten des Kantons an jene der Angestellten von kleinen und mittelständischen Unternehmen angeglichen werden. Ziel der Initianten ist es, den Kanton als Arbeitgeber stärker an den Arbeitsbedingungen der lokalen Wirtschaft zu orientieren.
Der Landrat empfahl diese Initiative Ende Mai zuhanden des Stimmvolks zur Ablehnung – und zwar nur sehr knapp. Auch der Regierungsrat lehnt die Vorlage ab. Das Abstimmungsdatum am 29. November bringt damit eine klare Entscheidungspflicht für die Stimmberechtigten im Baselbiet.
Kontext: Nationaler Abstimmungssonntag
Der Termin im Baselbiet fällt auf einen nationalen, stark befrachteten Abstimmungssonntag. Gemäss Mitteilung kommen an der eidgenössischen Urne vier Vorlagen zur Abstimmung. Zu den bundesweiten Vorlagen zählen unter anderem eine Mehrwertsteuer-Erhöhung zur Finanzierung der AHV sowie Lockerungen für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial. Weiterhin stehen die Feuerwerksinitiative und eine Volksinitiative der Mitte-Partei zur Debatte, die auf eine Änderung bei der Besteuerung von Ehepaaren abzielt.
Auswirkungen für junge ÖV-Nutzerinnen und -Nutzer
Die U-Abo-Initiative richtet sich direkt an Familien, Junge und Ausbildungs- sowie Berufspendlerinnen und -pendler. Eine Annahme würde den jährlichen Beitrag für die betroffene Altersgruppe um 177 Franken reduzieren (von 542 auf 365 Franken). Ob sich dieser Preisnachlass auf das Verkehrsaufkommen, die Kantonsfinanzen oder tarifliche Vereinbarungen im TNW auswirken würde, diskutieren Regierung und Landrat in ihren Stellungnahmen; beide Gremien sprechen sich jedoch gegen die Initiative aus.
| Position | Preis U-Abo (jährlich) |
|---|---|
| Aktuell Basel-Landschaft | 542 Fr. |
| Vorgeschlagen (Initiative) | 365 Fr. |
| Basel-Stadt (seit 2024) | 365 Fr. |
Argumente und politische Lage
Die Initianten der U-Abo-Vorlage betonen die soziale Entlastung junger Menschen und die Förderung der Nutzung des öffentlichen Verkehrs. Dagegen verweisen Regierung und Landrat auf finanzielle Fragen und die Belastung des kantonalen Budgets sowie auf bestehende tarifliche Abstimmungen im TNW.
Bei der KMU-Initiative argumentiert die Wirtschaftskammer mit der Schaffung von Vergleichbarkeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor, während die ablehnende Empfehlung des Landrats auf Bedenken bezüglich der kantonalen Arbeitgeberfunktionen und möglicher Folgen für bestehende Personalregelungen abstellt.
Was Stimmberechtigte beachten sollten
- Datum der Abstimmung: 29. November.
- Beide kantonalen Vorlagen werden zusammen mit vier eidgenössischen Vorlagen an die Urne kommen.
- Regierungsrat und Landrat empfehlen beide kantonalen Initiativen zur Ablehnung.
Die Volksabstimmung bietet den Baselbieter Stimmberechtigten die Möglichkeit, über Preisfragen im öffentlichen Verkehr und über die Ausgestaltung der kantonalen Arbeitsbedingungen mitzubestimmen. Die kantonalen Behörden haben ihre Empfehlungen bekanntgegeben; die finale Entscheidung liegt nun beim Stimmvolk.