Der Regierungsrat Basel-Landschaft hat die Abstimmungsgegenstände für den 29. November 2026 festgelegt. An diesem Datum werden die Stimmberechtigten des Kantons über insgesamt sechs Vorlagen abstimmen: vier eidgenössische Gegenstände, die der Bundesrat zur Abstimmung angesetzt hat, sowie zwei kantonale Initiativen, die auf dem Stimmzettel des Kantons erscheinen werden.
Welche Vorlagen kommen zur Abstimmung?
Laut Mitteilung des Regierungsrats werden am 29. November 2026 folgende eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
- Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.
- Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk».
- Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!».
- Weitere eidgenössische Vorlage (in der Mitteilung als Teil der vier eidgenössischen Gegenstände aufgeführt).
Für den Kanton Basel-Landschaft hat der Regierungsrat zudem zwei kantonale Vorlagen für den gleichen Abstimmungssonntag festgelegt:
- Formulierte Verfassungsinitiative mit dem Titel «Fairer Arbeitsmarkt : KMU-Arbeitsbedingungen als ...» (Titelformulierung in der amtlichen Mitteilung teilweise abgekürzt).
- Formulierte Gesetzesinitiative «für ein bezahlbares U-Abo für Kinder und Jugendliche im Kanton Basel-Landschaft» (Eingabe vom 1. September 2025, Referenz 2025/462).
| Datum | Gegenstand | Ebene |
|---|---|---|
| 29. November 2026 | AHV-Zusatzfinanzierung (Mehrwertsteuer) | Eidgenössisch |
| 29. November 2026 | Volksinitiative: Einschränkung von Feuerwerk | Eidgenössisch |
| 29. November 2026 | Volksinitiative: Faire Bundessteuern für Ehepaare | Eidgenössisch |
| 29. November 2026 | Verfassungsinitiative «Fairer Arbeitsmarkt» | Kanton |
| 29. November 2026 | Gesetzesinitiative: Bezahlbares U-Abo für Kinder und Jugendliche | Kanton |
Verfahren und Bedeutung für den Kanton
Die Festlegung der Abstimmungsagenda erfolgt auf Beschluss des Bundesrats für die eidgenössischen Gegenstände. Der Regierungsrat des Kantons hat diese Gegenstände für die Urnenabstimmung offiziell bestätigt und gleichzeitig die kantonalen Initiativen auf den gleichen Stimmzettel gesetzt. Das Zusammenfallen von eidgenössischen und kantonalen Vorlagen an einem Datum ist üblich; es erleichtert den Stimmberechtigten den Gang an die Urne, verlangt aber auch, dass sich die Öffentlichkeit mit mehreren unabhängigen Fragen auseinandersetzt.
Besonders hervorzuheben ist die Vorlage zur Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Eine solche Entscheidung auf Bundesebene hat direkte fiskalische Auswirkungen und Bedeutung für die Altersvorsorge. Ebenso sind die Initiativen zu Feuerwerk und Steuerfragen für Ehepaare gesellschaftlich und rechtlich relevant und können bundesweit Diskussionen auslösen.
Praktische Hinweise für Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
- Datum: 29. November 2026 (Sonntag).
- Stimmberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft, die in das Stimmregister eingetragen sind.
- Die amtlichen Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt; die Fristen für das Einreichen von eventuellen familien- oder brieflichen Stimmbeteiligungen bleiben bestehen.
Die genaue, vollständige Wortlautfassung der kantonalen Vorlagen sowie zusätzliche Informationen zur Abstimmung werden in den amtlichen Publikationen des Kantons publiziert. Stimmberechtigte, die Fragen zum Verfahren oder zur Stimmausübung haben, können sich an die zuständigen Gemeindebehörden oder an die Amtsstellen des Kantons wenden.
Der Regierungsrat hat mit der Festlegung die organisatorische Grundlage geschaffen. Welche politischen und gesellschaftlichen Auswirkungen die Entscheide am Urnengang konkret haben werden, hängt von der Diskussion in der kommenden Abstimmungsperiode und vom Votum der Bevölkerung ab.