Der Kanton Basel-Landschaft gibt die Vorfälle im Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht (AMIB) nicht als abgeschlossen hin und hat eine externe Untersuchung in Auftrag gegeben. Der Regierungsrat folgte dem Antrag von Sicherheitsdirektorin Kathrin Schweizer, wie der Kanton am Dienstag mitteilte. Ziel ist es, offene verwaltungsrechtliche Fragen zu klären und allfälligen Handlungsbedarf aufzuzeigen.
Hintergrund: Freispruch, aber weitergehende Fragen
Die ehemalige Kaderfrau des Migrationsamts war Anfangs Sommer am Strafgericht Basel-Landschaft wegen Vorwürfen wie mehrfacher Nötigung, Rassendiskriminierung, Amtsmissbrauch und Verletzung des Amtsgeheimnisses angeklagt worden. Am 22. Juni erfolgte ein Freispruch in allen Punkten – mangels Beweisen, Zuständigkeit und fehlender Kenntnis betroffener Personen, so die Gerichtsakte.
Trotz des Strafurteils bleibt der Fall für die kantonale Verwaltung brisant: In den Untersuchungen waren Hinweise auf fragwürdige Praktiken sowie eine problematische Führungskultur im AMIB zutage getreten. Der Regierungsrat will nun prüfen lassen, ob im Amt gegen geltendes Recht oder interne Weisungen verstossen worden sei und ob organisatorische oder führungsspezifische Faktoren zu den festgestellten Missständen beigetragen haben.
«verwaltungsrechtlichen Aspekten»
Untersuchungsauftrag und Fragestellungen
Die externe Untersuchung soll mehrere Punkte erhellen. Konkret will der Kanton wissen, ob Verfügungen des Amtes korrigiert werden müssen, welche organisatorischen Abläufe problematisch sind und ob die Führungsstruktur angepasst werden muss. Ausserdem soll die Prüfung Aufschluss geben, ob das bisherige Handeln gesetzeskonform war.
- Prüfung von Verwaltungsakten auf Rechtskonformität
- Abklärung von internen Weisungen und deren Umsetzung
- Evaluation der Führungs- und Organisationskultur
Der Kanton betont, die Untersuchung solle «allfälligen Handlungsbedarf aufzeigen», damit Abläufe, Praxis und Kultur im AMIB dort, wo nötig, optimiert werden können.
Wer führt die Untersuchung durch?
Die Untersuchung übernehmen zwei ausgewiesene Experten aus Wissenschaft und Recht: Anne Kühler, ordentliche Professorin für Öffentliches Recht, Migrationsrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Zürich, und Valerio Priuli, Dozent für Völker- und Europarecht. Beide sollen die Vorfälle unabhängig und fachlich fundiert prüfen.
| Person | Funktion |
|---|---|
| Anne Kühler | Professorin Öffentliches Recht, Univ. Zürich |
| Valerio Priuli | Dozent Völker- und Europarecht |
Auswirkungen auf Betroffene und Verwaltung
Die Einleitung einer externen Prüfung hat mehrere Ebenen: Für Betroffene von behördlichen Entscheiden kann sie zu Korrekturen führen, etwa wenn Verfügungen rechtlich nicht haltbar waren. Für die Verwaltung bedeutet sie eine kritische Bestandsaufnahme der Abläufe und der Führungskultur. Sollten Mängel festgestellt werden, drohen organisatorische Anpassungen und möglicherweise personelle Konsequenzen oder Schulungsmassnahmen.
Der Kanton will laut Mitteilung prüfen lassen, ob bereits ergangene Verfügungen berichtigt werden müssen. Solche Korrekturen könnten direkte Folgen für Einzelne haben, die vom AMIB betreut oder beurteilt wurden.
Reaktionen und weiteres Vorgehen
Die Bekanntgabe der Untersuchung folgt auf eine Phase intensiver öffentlicher Debatte. Medienberichte und Aussagen von Betroffenen hatten wiederholt auf mögliche Missstände hingewiesen. Der Entscheid des Regierungsrats, eine externe Prüfung anzuordnen, ist eine Reaktion auf diese öffentlichen wie verwaltungsinternen Fragen.
Der Kanton machte keine zeitlichen Angaben zum Abschluss der Untersuchung. Gewöhnlich dauern solche externen Abklärungen mehrere Wochen bis Monate, abhängig vom Untersuchungsumfang und der Verfügbarkeit von Unterlagen und Zeugen.
Unabhängig vom Strafverfahren zielt die kantonale Prüfung darauf ab, administrative Verantwortlichkeiten zu klären und das Vertrauen in die Verwaltungsprozesse zu stärken. Der Ausgang der Untersuchung dürfte Einfluss darauf haben, wie das AMIB seine Verfahren künftig ausgestaltet und welche Massnahmen der Kanton zur Qualitätssicherung einleitet.
WEITERES: Die Ergebnisse der Untersuchung werden vom Kanton erwartet; bis dahin bleibt abzuwarten, welche konkreten Empfehlungen die externen Expertinnen und Experten aussprechen werden.