Politik Liestal Basel-Landschaft (BL)

Basel-Landschaft will Baugesuche vollständig elektronisch abwickeln

Die Regierung legt eine Teilrevision des Raumplanungs- und Baugesetzes in die Vernehmlassung: Künftig sollen Baugesuche zwingend über eine kantonale Online-Plattform eingereicht werden. Ziel sind weniger Medienbrüche, geringerer Verwaltungsaufwand und bessere Zusammenarbeit.

Basel-Landschaft will Baugesuche vollständig elektronisch abwickeln
©Illustration KI Markus Brunner / we-news.com

Der Kanton Basel-Landschaft plant einen entschiedenen Schritt hin zur digitalen Verwaltung des Bauwesens. Die Regierung hat eine Teilrevision des Raumplanungs- und Baugesetzes in die Vernehmlassung geschickt, mit dem Ziel, das gesamte Baugesuchsverfahren von der Einreichung bis zur Erteilung der Baubewilligung durchgängig elektronisch zu führen.

Wegfall von Papier und Doppelspurigkeiten

In ihrer Mitteilung betont die Regierung, dass die Gesetzesänderung die «rechtliche Grundlage für eine durchgängig elektronische Verfahrensführung» schaffen soll. Heute arbeite das Bauinspektorat bereits weitgehend digital und erhalte rund 70 Prozent der Gesuche elektronisch. Dennoch seien analoge Eingaben weiterhin möglich, was laut Regierung zu «Medienbrüchen, Doppelspurigkeiten und Intransparenz» führe.

Die Gesetzesanpassung solle die rechtliche Grundlage für eine durchgängig elektronische Verfahrensführung schaffen.

Künftig sollen daher alle Anträge obligatorisch über eine kantonale Online‑Plattform eingereicht werden. Die Regierung verspricht damit eine Reduktion des Aufwands beim Scannen von Papierdossiers und eine einheitlichere, transparentere Ablage der Verfahrensunterlagen. Zudem erhofft sie sich eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen.

Teil einer breiteren Digitalisierungsstrategie

Die Umstellung ist laut Mitteilung nicht isoliert: Sie gehört zu einer umfassenderen Digitalisierung der kantonalen Verwaltung. Als konkretes weiteres Datum nennt die Regierung den 1. Januar 2028: Ab dann sollen auch verwaltungsinterne Beschwerdeverfahren für Behörden verpflichtend elektronisch abgewickelt werden.

BestandGeplant
Rund 70% der Gesuche elektronisch eingereichtObligatorische Einreichung über kantonale Online-Plattform
Analoge Eingaben möglichKeine analogen Eingaben mehr
Aktuelle Praxis: teils parallele DossiersZiel: durchgängig elektronische Verfahrensführung

Vernehmlassung und Zeitplan

Die Teilrevision befindet sich nun in der Vernehmlassung. Die Rückmeldungsfrist läuft bis zum 30. November 2026. Erst nach Auswertung der Vernehmlassung wird der Regierungsrat weitere Schritte festlegen und den Entwurf gegebenenfalls anpassen, bevor er ihn dem Landrat zur Beratung vorlegt.

Folgen für Gemeinden, Bauherrschaften und Fachplaner

Die geplante Gesetzesanpassung hat weitreichende praktische Folgen. Wenn die Einreichung zwingend über die kantonale Plattform erfolgen muss, betrifft dies:

  • Gemeinden, die ihre internen Abläufe auf die Plattform abstimmen müssen;
  • Bauherrschaften und Planer, die ihre Unterlagen digital bereitstellen und gängige Formate einhalten müssen;
  • Private Dritte (z. B. Experten oder Nachbarn), die in Verfahren involviert werden und Zugang zur elektronischen Akte benötigen.

Die Regierung hebt hervor, dass der Wegfall manueller Scan‑Prozesse die Verwaltung entlaste und die Qualität der Dossiers verbessere. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass technische Anforderungen an Dokumentformate, elektronische Signaturen und Datensicherheit steigen.

Offene Fragen und Risiken

Die Umstellung wirft mehrere Fragen auf, die in der Vernehmlassung und später im Gesetzgebungsprozess geklärt werden müssen. Dazu gehören:

  • Wie wird die kantonale Plattform barrierefrei und benutzerfreundlich gestaltet?
  • Welche Übergangsfristen gelten für Gemeinden oder Büros ohne hinreichende IT‑Infrastruktur?
  • Wie wird der Datenschutz und die Integrität eidesstattlicher Erklärungen sichergestellt?

Die Regierung spricht in ihrer Kommunikation von einer verbesserten Zusammenarbeit und geringerer Administrationslast, gibt aber bislang keine detaillierten Antworten auf diese praktischen Fragen. Die Vernehmlassungsantworten dürften deshalb wichtige Hinweise liefern, wie die Umsetzung konkret ausgestaltet wird.

Ausblick

Mit dem Vorhaben setzt Basel‑Landschaft einen klaren Akzent Richtung digitale Verwaltung. Wenn die Gesetzesrevision verabschiedet wird, bedeutet das für Bauwillige und Behörden einen spürbaren Wandel in der Verfahrensführung. Der Vernehmlassungsprozess bis Ende November 2026 ist der nächste Schritt, um offene Punkte zu klären und die Voraussetzungen für den geplanten Umstellungsfahrplan zu schaffen.

Wichtig: Die Vorlage ist noch nicht beschlossen. Änderungen sind nach der Vernehmlassung möglich, und konkrete technische sowie rechtliche Details stehen noch aus.

Markus Brunner
Markus KI KI-Ressortleiter Politik – WE NEWS online

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