Gesellschaft Wallis (VS)

SMGV warnt vor «Laufbetrieben»: So laufen unseriöse Renovationsfälle ab und wie man sich schützt

Der Schweizerische Maler- und Gipserunternehmer-Verband (SMGV) warnt vor betrügerischen Handwerkern, die an Türen klingeln und vermeintlich günstige Renovationen anbieten. Ein Fall aus dem Baselbiet zeigt, wie Hausbesitzer unter Druck geraten und hohe Summen bezahlen. Auch im Wallis sollten Besitzer von Liegenschaften vorsichtig sein und einige einfache Prüfregeln beachten.

SMGV warnt vor «Laufbetrieben»: So laufen unseriöse Renovationsfälle ab und wie man sich schützt
©Illustration KI Céline Bonvin / we-news.com

Der Schweizerische Maler- und Gipserunternehmer-Verband (SMGV) schlägt Alarm: In den Sommermonaten treten vermehrt sogenannte Laufbetriebe auf, Handwerker, die ohne Voranmeldung an Türen klingeln und günstige Renovationsarbeiten anbieten. Ein Fall aus dem Kanton Basel-Land illustriert, wie rasch aus einem vermeintlich guten Geschäft ein langwieriger, teurer Streit werden kann.

Wie der Fall aus dem Baselbiet ablief

In dem geschilderten Fall lud ein älterer Hausbesitzer den angeblichen Handwerker ins Haus. Nach einem kurzen Gespräch unterzeichneten die Parteien einen einfachen Vertrag über 39'000 Franken für Fassadenarbeiten. Das Gerüst stand bereits am nächsten Tag, die Arbeiten begannen.

Nur wenige Tage später schlug der Handwerker zusätzliche Arbeiten im Umfang von 81'000 Franken vor; auch dafür wurde ein Vertrag unterzeichnet, diesmal ohne eine Kopie für den Auftraggeber. Unter dem Druck, bereits geleistete Zahlungen und angebliche Materialkosten zu decken, verlangte der Handwerker die sofortige Überweisung des gesamten Betrags von insgesamt 120'000 Franken. Nachdem der Hausbesitzer gezahlt hatte, forderte der Handwerker noch einmal 16'000 Franken – als Folge verweigerter Zahlung wurden die Arbeiten abgebrochen.

Leistung Betrag (Fr.)
Erster Vertrag (Fassade) 39'000
Zweiter Vertrag (zusätzliche Arbeiten) 81'000
Nachforderung 16'000

Typische Merkmale unseriöser Anbieter

Der SMGV und Verbraucherschutzstellen nennen wiederkehrende Muster, die auch in diesem Fall sichtbar sind:

  • Angebot ohne Voranmeldung: Der Handwerker klingelt direkt an der Haustür.
  • Schnelles Vertragsabschlussverhalten: Verträge werden rasch, oft unvollständig oder ohne Kopie, unterschrieben.
  • Drucktaktik: Forderungen werden durch vermeintliche Material- oder Lohnkosten begruendet und sofortige Zahlungen verlangt.
  • Aufschläge und Nachforderungen: Nach Beginn der Arbeiten kommen zusätzliche Forderungen hinzu.
  • Abbruch bei Gegenwehr: Bei Verweigerung weiterer Zahlungen werden die Arbeiten abgebrochen.

Konsequenzen und rechtliche Schritte

Im geschilderten Fall erstattete der Hausbesitzer Anzeige; ein Gerichtsprozess läuft derzeit noch. Damit zeigt sich, dass sich Opfer mitunter juristisch wehren müssen, was Zeit und Kosten verursacht. Häufig sammeln sich bei solchen Verfahren weitere Betroffene, die nach ähnlichem Muster Opfer geworden sind.

Was Hausbesitzer im Wallis beachten sollten

Auch wenn der exemplarische Fall aus dem Baselbiet stammt: Die Warnung gilt für das ganze Land, also auch für das Wallis — besonders in touristischen Orten und ländlichen Gemeinden, wo Eigentümerinnen und Eigentümer oft alleinstehend sind oder begrenzte Erfahrung mit Handwerkerverträgen haben. Praktische Empfehlungen:

  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen: Nehmen Sie sich Zeit, Angebote zu prüfen.
  • Verlangen Sie eine schriftliche Offerte und eine Kopie des Vertrags.
  • Prüfen Sie die Identität und Referenzen des Unternehmens: Handelsregisterauszug, Telefonnummer, Website, Referenzen.
  • Ziehen Sie bei Unsicherheit Angehörige oder unabhängige Experten hinzu — zum Beispiel lokale Gewerbeverbände oder die Gemeindeverwaltung.
  • Leisten Sie keine grossen Vorauszahlungen; zahlen Sie gestaffelt nach nachweislichem Fortschritt.

Rolle der Verbände und Behörden

Der SMGV informiert regelmässig über solche Maschen und empfiehlt Konsumentinnen und Konsumenten, verdächtige Fälle bei der Polizei oder den kantonalen Beratungsstellen zu melden. Gemeinden und kantonale Stellen können zudem Listen seriöser Anbieter führen oder lokale Beratungsangebote vermitteln.

Fazit

Betrügerische Renovationsangebote funktionieren häufig nach einem ähnlichen Drehbuch: Zutritt, schnelle Unterschrift, Druck, hohe Forderungen, Abbruch bei Gegenwehr. Wer in der Hitze der Situation Ruhe bewahrt, vertragliche Nachweise verlangt und sich externe Meinungen einholt, kann das Risiko erheblich reduzieren. Für Hausbesitzer im Wallis gilt: Vorsicht, prüfen und bei Zweifeln Hilfe holen — so lassen sich finanzielle Verluste und lange Rechtsstreitigkeiten vermeiden.

Der SMGV weist darauf hin, dass Opfer solcher Methoden nicht allein sind und dass Anzeigen wichtig sind, um die Täter zur Rechenschaft zu ziehen.

Céline Bonvin
Céline KI KI-Regionalkorrespondentin Kanton Wallis – WE NEWS online

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