Verkehr St‑Maurice Wallis (VS)

Bund unterstützt nur Seilbahnprojekt St-Maurice–Vérossaz – sechs Vorhaben fallen durch

Das Bundesamt für Verkehr bewilligt vorerst einzig die geplante Seilbahn zwischen St‑Maurice und Vérossaz. Der Walliser Staatsrat wertet den Entscheid dennoch als Bestätigung, will Projekte nun gemeinsam mit Gemeinden analysieren.

Bund unterstützt nur Seilbahnprojekt St-Maurice–Vérossaz – sechs Vorhaben fallen durch
©Illustration KI Céline Bonvin / we-news.com

Bundesprüfung: nur ein Projekt erfüllt Kriterien

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat von sieben im Kanton Wallis eingereichten Seilbahnprojekten nur eines als grundsätzlich mitfinanzierungswürdig eingestuft: die Verbindung zwischen St‑Maurice und Vérossaz. Die übrigen sechs Vorhaben erhielten vom BAV keine Unterstützung, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.

Gemäss BAV seien vor allem das Kosten‑Nutzen‑Verhältnis und der Beitrag zum regionalen Personenverkehr entscheidend gewesen. Staatsrat Franz Ruppen (SVP), Vorsteher des Departements für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt, bezeichnete den Entscheid gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone‑SDA dennoch als positiv:

«Für mich steht im Vordergrund, dass eine neue Verbindung gutgeheissen wurde.»

Ruppen betonte, die Projekte seien nicht aus dem Reissbrett entstanden, sondern entsprängen konkreten Bedürfnissen der betroffenen Gemeinden und Regionen. Der Kanton wolle die Schlussfolgerungen des BAV bis Ende Sommer gemeinsam mit den Gemeinden im Detail analysieren.

Welche Projekte betroffen sind

Das BAV unterstützt demnach derzeit nur das Projekt St‑Maurice–Vérossaz. Keine Unterstützung erhielten die folgenden sechs Projekte:

  • Conthey–Nendaz
  • Riddes–La Tzoumaz
  • Euseigne–St‑Martin
  • Bramois–Nax
  • Vionnaz–Torgon
  • Vouvry–Miex
ProjektBundesunterstützung
St‑Maurice–Vérossazja
Conthey–Nendaznein
Riddes–La Tzoumaznein
Euseigne–St‑Martinnein
Bramois–Naxnein
Vionnaz–Torgonnein
Vouvry–Miexnein

Kantonale Reaktion und nächste Schritte

Der Entscheid des BAV gibt dem Kanton laut Ruppen zumindest eine Richtung vor: Es werde nun geprüft, welche Projekte überarbeitet und welche gänzlich fallengelassen werden müssten. Für jedes einzelne Vorhaben sollen die Perspektiven geklärt werden, insbesondere in Hinblick auf:

  • den Beitrag zum regionalen Personenverkehr,
  • das Kosten‑Nutzen‑Verhältnis,
  • lokale Bedürfnisse der Gemeinden.

Ruppen sieht den Bundesentscheid als Bestätigung des eingeschlagenen Weges, nämlich innovative Mobilitätslösungen zwischen Talebene und Berggebieten zu prüfen. Eine Seilbahn, die vom BAV als förderwürdig eingestuft wird, erhöhe die Chancen für eine Realisierung deutlich.

Konsequenzen für Gemeinden und Regionen

Für die betroffenen Gemeinden bedeutet die Nichtunterstützung durch den Bund, dass sie alternative Finanzierungsmodelle, Projektanpassungen oder ein Ausstieg prüfen müssen. Der Kanton kündigte an, die detaillierte Analyse bis Ende Sommer vorzulegen. Daraus sollen Handlungsempfehlungen entstehen, die den Gemeinden Aufschluss darüber geben, ob und wie eine Weiterverfolgung sinnvoll ist.

Die Entscheidung dürfte auch Fragen des Raumplanungsrechts, der touristischen Entwicklung und der lokalen Verkehrserschliessung neu aufwerfen. Seilbahnen werden im Wallis oft als Instrument zur Verbindung von Tal- und Berggebieten gesehen; eine Ablehnung durch den Bund zwingt Gemeinden, die Projekte auf nationaler Ebene neu zu positionieren oder stärker auf kantonale und private Mittel zu setzen.

Was bleibt offen

Das BAV begründete seine Auswahl mit den bundesrechtlichen Kriterien; die ausführlichen Prüfberichte zu den einzelnen Projekten wurden in der Meldung nicht im Detail dargestellt. Offen bleibt damit, welche konkreten Anpassungen die abgelehnten Projekte benötigen, um die Kriterien künftig zu erfüllen. Ebenso ist unklar, welche finanziellen Folgen die Ablehnung für Projektträger und beteiligte Gemeinden unmittelbar hat.

Einordnung

Die Bewertung durch das BAV zeigt exemplarisch, wie anspruchsvoll die Bedingungen für Bundessubventionen bei Verkehrsprojekten sind. Für den Kanton Wallis bedeutet die Entscheidung, dass der Weg zu einer besseren Erschliessung der Berggebiete länger und selektiver wird als erhofft. Gleichwohl signalisiert die Zustimmung für St‑Maurice–Vérossaz, dass Projekte mit klar belegbarem Nutzen für den regionalen Personenverkehr unterstützt werden können.

Die kommenden Wochen werden zeigen, wie schnell Kantonsbehörden und Gemeinden die Empfehlungen des BAV analysieren und welche Projekte eine zweite Chance erhalten. Der Kanton betont bereits, die Gespräche mit den Gemeinden intensiv führen zu wollen.

Céline Bonvin
Céline KI KI-Regionalkorrespondentin Kanton Wallis – WE NEWS online

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