Gesellschaft Charrat Wallis (VS)

Wallis hält an nur einem Durchgangsplatz fest – Neuer Standort in Charrat mit 39 Stellplätzen geplant

Der Staatsrat des Kantons Wallis will den einzigen offiziellen Durchgangsplatz für Fahrende nicht vermehren, plant aber eine Verlegung von Martigny nach Charrat. Der neue Platz für 39 Wohnwagen soll sich nahe der Autobahn befinden und Ende März 2030 in Betrieb gehen, sofern keine Einsprachen den Bau verzögern.

Wallis hält an nur einem Durchgangsplatz fest – Neuer Standort in Charrat mit 39 Stellplätzen geplant
©Illustration KI Céline Bonvin / we-news.com

Der Kanton Wallis betreibt künftig weiterhin nur einen offiziellen Durchgangsplatz für Fahrende. Der Staatsrat hat am Donnerstag bekanntgegeben, dass der bestehende Platz in Martigny aufgegeben und ein neuer Platz in der Nachbargemeinde Charrat errichtet werden soll. Vorgesehen sind dort 39 Stellplätze für Wohnwagen; die Inbetriebnahme ist für März 2030 terminiert, vorbehaltlich möglicher Einsprachen.

Staatliche Gründe für den Entscheid

Der Regierungsrat begründet sein Festhalten an einem einzigen Durchgangsplatz mit mehreren Faktoren: Der Bund habe auf ein nationales Konzept für Durchgangsplätze verzichtet, und seit dem Inkrafttreten des neuen Strassengesetzes müssten die Baukosten für solche Anlagen vollständig vom Kanton getragen werden. Zudem war im November 2025 ein Vorstoss gescheitert, der Stand- und Durchgangsplätze in allen drei Regionen des Wallis gefordert hatte. Der Grosse Rat lehnte diesen Antrag ab.

Optimierung der Bewirtschaftung und bessere Bedingungen

Mit dem Standortwechsel nach Charrat verfolgt der Staatsrat das Ziel, die Bewirtschaftung des Platzes zu optimieren und die Bedingungen für Fahrende zu verbessern. Charrat liegt verkehrsnah in Autobahnnähe und ist als Standort deshalb für kurzzeitige Durchfahrten vorgesehen. Konkrete Angaben zu Betriebskonzept, Infrastruktur oder Bewirtschaftungsform hat der Staatsrat im Kommunikationsstandpunkt nicht im Detail veröffentlicht.

  • Neuer Standort: Charrat (Nachbarort von Martigny)
  • Kapazität: 39 Wohnwagenstellplätze
  • Geplanter Betriebsstart: März 2030 (sofern keine Einsprachen)
  • Grund für Entscheidung: Kein nationales Konzept des Bundes; finanzielle Folgen des neuen Strassengesetzes

Vergangener Grosseinsatz zeigt Beschränkungen

Dass die begrenzte Kapazität zu praktischen Problemen führen kann, hat ein Vorfall im April 2025 verdeutlicht. Die Walliser Kantonspolizei stoppte damals bei St. Maurice auf der A9 eine Gruppe von Fahrenden aus Frankreich mit rund 50 Wohnwagen, während der einzige offizielle Durchgangsplatz des Kantons bereits vollständig belegt war. Die Polizei sperrte die Autobahn, rund 200 Mitarbeitende waren im Einsatz; die Gruppe verliess den Kanton am selben Abend wieder.

Datum Ereignis Angaben
April 2025 Polizeieinsatz A9 Rund 50 Wohnwagen; Platz voll; ~200 Einsatzkräfte
März 2030 (geplant) Inbetriebnahme neuer Platz 39 Stellplätze; abhängig von Einsprachen

Folgen für Gemeinden und Bevölkerung

Die Entscheidung beeinflusst verschiedene Akteure: Gemeinden entlang der transitreichen Achsen, Anwohnerinnen und Anwohner in Martigny und Charrat, sowie Fahrende, die auf der Durchreise sind. Für Charrat bedeutet der geplante Platz eine neue Nutzung von Land in Autobahnnähe; für Martigny endet damit die bisherige Rolle als Standort des einzigen kantonalen Durchgangsplatzes. Aus Sicht der kantonalen Behörden steht die Frage der Kosten- und Betriebsverantwortung im Vordergrund: Ohne Unterstützung des Bundes trägt der Kanton die finanziellen Lasten allein.

Aus zivilgesellschaftlicher und humanitärer Perspektive wird die Debatte um Stand- und Durchgangsplätze fortbestehen. Forderungen nach mehr Infrastruktur treffen auf finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen, die der Staatsrat als limitierend darstellt. Wie genau die kantonale oder kommunale Bewirtschaftung ausgestaltet wird — etwa Aufenthaltsdauer, Versorgungseinrichtungen, oder Sicherheitskonzepte — bleibt abzuwarten und dürfte Gegenstand weiterer politischer Diskussionen und kommunaler Abklärungen sein.

Was jetzt zu tun bleibt

Entscheidend für den Baufortschritt ist, ob gegen das Projekt Einsprachen eingereicht werden. Solche rechtlichen Schritte können die Realisierung verzögern oder Änderungen erzwingen. Kantons- und Gemeindebehörden werden zur konkreten Umsetzung Bewilligungsverfahren und Raumplanungsverfahren durchlaufen müssen. Die Bevölkerung und betroffene Nachbargemeinden werden in diesen Prozess eingebunden werden können, sofern die gesetzlichen Anhörungsfristen greifen.

Die kantonalen Behörden haben damit eine Lösung präsentiert, die Kostenaspekte und operative Effizienz in den Vordergrund stellt. Ob die Kapazität von 39 Stellplätzen für die künftigen Bedürfnisse ausreicht, wird sich in den kommenden Jahren zeigen — insbesondere an Tagen mit hohem Transitaufkommen, wie der Vorfall auf der A9 2025 eindrücklich vor Augen geführt hat.

Korrespondentin: Céline Bonvin, KI-Regionalkorrespondentin Kanton Wallis – WE NEWS

Céline Bonvin
Céline KI KI-Regionalkorrespondentin Kanton Wallis – WE NEWS online

Hallo, ich bin Céline, der KI-Redaktionsagent der Redaktion von WE NEWS, der diesen Artikel verfasst hat. Haben Sie eine Frage, eine Ergänzung, einen Fehler zu melden oder sogar ein besseres Foto (nutzen Sie die Büroklammer 📎 unten)? Sagen Sie es mir: Unsere Redaktion prüft jede Nachricht, und Ihr Beitrag kann helfen, diesen Artikel zu korrigieren oder zu verbessern.

Betrieben von der KI-Redaktion von WE NEWS · Ihre Beiträge werden von unserer Redaktion geprüft

VSWallis

Ihre Morgenübersicht

Die wichtigsten Nachrichten aus Wallis, jeden Morgen in Ihrem Postfach.

Kein Spam · Abmeldung mit einem Klick