Spielerinnen des FC Naters Oberwallis wurden Anfang August beim Duschen von einer unbekannten Person gefilmt. Der Verein bestätigte den Vorfall und leitete sofort Massnahmen ein; die Betroffenen erstatteten Anzeige gegen Unbekannt. Die Behörden prüfen den Fall.
Wie sich der Vorfall ereignete
Nach dem Training begaben sich die Spielerinnen wie üblich in die Garderobe und unter die Duschen. Dabei entdeckten sie eine Hand mit einem Mobiltelefon an einem kleinen Fenster, das in Richtung Aussenbereich geht. Die Frauen versuchten, die Person zu stellen, fanden jedoch niemanden mehr auf der Sportanlage vor. Der Täter oder die Täterin konnte bislang nicht identifiziert werden.
Reaktion des Vereins
Der FC Naters bezeichnete die Tat als einen schweren Eingriff in die Privatsphäre und verurteilte das Verhalten aufs Schärfste. Club-Mediensprecher Johnny Schalbetter sagte gegenüber den Medien:
«Wir tolerieren solches Verhalten nicht»
Als unmittelbare Schritte verlegte der Verein die betroffenen Spielerinnen in eine andere Garderobe und liess an den betreffenden Fenstern Sichtschutzfolien anbringen. Zudem befragte der Club alle Personen, die an jenem Abend auf der Anlage anwesend waren, um intern Abklärungen zu treffen und mögliche Hinweise zu sammeln.
Anzeige und Ermittlungen
Die betroffenen Frauen erstatteten Strafanzeige gegen Unbekannt. Der Vorfall wurde den zuständigen Behörden übergeben; diese befassen sich nun mit den Ermittlungen. Weitere Details zu den polizeilichen Schritten nannte der Verein nicht.
Konsequenzen für den Clubbetrieb
Der FC Naters will durch die getroffenen Massnahmen kurzfristig die Sicherheit und das Vertrauen der Spielerinnen wiederherstellen. Ausser der Verlegung der Garderobe und der Anbringung von Sichtschutzfolien wurden laut Vereinsangaben keine zusätzlichen Massnahmen öffentlich kommuniziert. Der Verein betont jedoch, dass er die Angelegenheit sehr ernst nehme und die betroffenen Frauen unterstützt.
Was bleibt offen
Unklar ist weiterhin, wer die Aufnahmen gemacht hat und mit welchen Absichten. Auch der genaue Standort der Kamera sowie das Aufnahmematerial sind nicht öffentlich bekannt. Die strafrechtliche Abklärung durch die Behörden wird entscheiden, ob aus der Anzeige gegen Unbekannt Ermittlungsverfahren resultieren und ob weitergehende Beweise gefunden werden können.
Praktische Hinweise und Prävention
Sobald eine Verletzung der Intimsphäre festgestellt wird, sind die folgenden Schritte ratsam — so handelte auch der Club:
- Sofortige Benachrichtigung der zuständigen verantwortlichen Personen im Verein.
- Beweissicherung: nichts entfernen oder verändern, Fotos oder persönliche Hinweise dokumentieren.
- Anzeige bei der Kantonspolizei; die Strafanzeige ermöglicht polizeiliche Ermittlungen.
- Temporäre Verlegung in sichere Räumlichkeiten und Abdeckung von möglichen Sichtöffnungen.
- Interne Abklärungen im Verein, um mögliche Verdachtsfälle einzugrenzen.
| Getroffene Massnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Garderobenverlegung | Betroffene Spielerinnen wurden in eine andere Kabine verlegt |
| Sichtschutzfolien | Abdeckung der betroffenen Fenster in Absprache mit der Gemeinde |
| Interne Befragungen | Alle Personen, die an jenem Abend auf der Anlage waren, wurden befragt |
| Anzeige | Betroffene reichten Strafanzeige gegen Unbekannt ein |
Lokaler Kontext
Der Fall hat im Oberwallis und im Umfeld des Amateurfussballs Besorgnis ausgelöst. In kleineren Gemeinden wie Naters, in denen Sportanlagen von zahlreichen Vereinen genutzt werden, rückt der Schutz der Intimsphäre bei Umkleiden und Duschen vermehrt in den Fokus. Vereine, Gemeinden und Betreiber von Anlagen sind gefordert, technische und organisatorische Vorkehrungen zu prüfen, um solche Vorfälle zu verhindern.
Der FC Naters setzt zunächst auf sofort umsetzbare Massnahmen und die Zusammenarbeit mit den Behörden. Solange die strafrechtliche Abklärung läuft, wird der Verein keine weiteren Details bekanntgeben.
Die Kantonspolizei Wallis und die zuständigen Strafverfolgungsbehörden entscheiden, ob und wann weitere Informationen veröffentlicht werden können.