Der Kanton Uri legt das revidierte Sozialhilfegesetz dem Stimmvolk erneut vor. Nach dem knappen Nein bei der Abstimmung im Mai 2025 hat der Regierungsrat die Vorlage überarbeitet; der Landrat sprach sich nun in der Folgemehrheit für die neue Fassung aus. Damit wird das Thema im Februar 2028 wieder an die Urne kommen.
Hintergrund der Revision
Im Mai 2025 hatte die Urner Stimmbevölkerung die Revision des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe knapp abgelehnt. Der Unterschied betrug nur wenige Stimmen: 136 Stimmen entschieden damals gegen die Vorlage. Der Regierungsrat reagierte auf das knappe Ergebnis mit einer Überprüfung und Anpassung der Vorlage, bevor er sie erneut dem Parlament vorlegte.
Der Landrat befasste sich anschliessend mit der überarbeiteten Fassung und sprach sich mehrheitlich dafür aus. Damit ist der Weg frei, das Gesetz wieder dem Souverän vorzulegen. Der Termin für die Abstimmung ist auf Februar 2028 angesetzt.
Was steht auf dem Spiel?
Das Sozialhilfegesetz regelt die öffentliche Sozialhilfe im Kanton Uri. Es definiert Anspruchsvoraussetzungen, Leistungen und Zuständigkeiten auf kantonaler und kommunaler Ebene. Änderungen in solchen Grundlagen betreffen einerseits Hilfesuchende und Sozialbehörden, andererseits die Gemeinden und deren Budgets sowie das Verwaltungshandeln.
Die knappe Entscheidung 2025 machte deutlich, dass die Frage in der Bevölkerung kontrovers diskutiert wird. Für Befürworterinnen und Befürworter sind klarere Regeln und eine modernisierte Gesetzgebung wichtig, um Leistungen zielgerichtet und rechtssicher erbringen zu können. Kritikerinnen und Kritiker befürchten hingegen Einschnitte bei den Leistungen oder eine Verschärfung der Zugangsbedingungen.
Verfahren und Zeitplan
Der Ablauf bis zur Abstimmung folgt dem parlamentarisch-rechtlichen Verfahren:
- Regierungsrat überarbeitet die Vorlage nach dem Nein 2025.
- Landrat berät und stimmt ab; er hat die revidierte Fassung angenommen.
- Die definitive Vorlage wird dem Stimmvolk im Februar 2028 vorgelegt.
Konkrete Details zu Änderungen in der Gesetzesfassung hat der Regierungsrat in der öffentlichen Mitteilung erläutert, die Grundlage für die parlamentarische Beratung war.
Reaktionen und politische Bedeutung
Die erneute Vorlage zeigt, wie sensibel Sozialpolitik auf kantonaler Ebene ist. Ein knappes Resultat kann eine Vorlage nicht unumkehrbar blockieren: Der gesetzgeberische Prozess bietet Möglichkeiten zur Anpassung und zur neuerlichen Vorlage an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Politisch bedeutet das auch, dass Parteien und Interessengruppen ihre Argumente neu ordnen und die Bevölkerung gezielter informieren müssen, bevor es wieder an die Urne geht.
Die Diskussionen im Landrat spiegeln das Spannungsfeld zwischen Bemühungen um Effizienz und Rechtsklarheit einerseits sowie der Sorge um soziale Absicherung andererseits wider. Die Abstimmung im Februar 2028 wird zeigen, ob die Überarbeitung die Bedenken der Wählerschaft ausgeräumt hat.
Was die Stimmberechtigten beachten sollten
Für Stimmberechtigte sind folgende Punkte relevant:
- Die Vorlage betrifft die kantonalen Regeln zur öffentlichen Sozialhilfe; Änderungen können direkte Wirkungen auf Anspruchsberechtigte und Gemeinden haben.
- Der Landrat hat die überarbeitete Fassung angenommen; die Vorlage kommt unverändert oder mit geringfügigen Anpassungen zur Volksabstimmung.
- Die Abstimmung findet im Februar 2028 statt; nähere Informationen zu Inhalten und Stimmunterlagen werden rechtzeitig publiziert.
Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sollten die offiziellen Unterlagen des Kantons und die Erläuterungen des Regierungsrats prüfen, um die konkreten Änderungen und deren Auswirkungen zu verstehen.
Ausblick
Die erneute Vorlage zum Sozialhilfegesetz ist ein Prüfstein für die Urner Sozialpolitik. Ob die Überarbeitung die Wählerschaft überzeugt, bleibt offen. Der Entscheid im Landrat markiert jedoch einen klaren Schritt im legislativen Prozess: Nachdem die Regierung Anpassungen vorgenommen hat, liegt die endgültige Entscheidung nun beim Stimmvolk.
| Schritt | Status |
|---|---|
| Abstimmung Mai 2025 | Abgelehnt (Differenz: 136 Stimmen) |
| Überarbeitung durch Regierungsrat | Abgeschlossen |
| Beschluss Landrat | Vorgelegte Revision angenommen |
| Neuer Volksentscheid | Februar 2028 |
„Gerade mal 136 Stimmen machten den Unterschied“, sagte die Regierung in einer Würdigung des knappen Ergebnisses von 2025.
Die bevorstehende Volksabstimmung wird zeigen, ob die Änderungen aus Sicht der Urner Bevölkerung tragfähig sind oder ob die Vorlage erneut scheitert.