Gemeinderat verabschiedet UeO für Rappentöri
Der Gemeinderat von Köniz hat am 26. August die Überbauungsordnung (UeO) für das Areal Rappentöri im Ortszentrum beschlossen. Damit legt die Gemeinde den formalen Rahmen für eine kombinierte Wohn‑, Gewerbe‑ und Freiraumentwicklung rund um den Bläuackerplatz fest. Die UeO wird nun dem Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt.
Inhalt und Ziele des Projekts
Gemäss Mitteilung der Gemeinde soll das Rappentöri zu einem Ort werden, der Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Natur verbindet. Vorgesehen sind unter anderem:
- Neuer Wohnraum für verschiedene Bedürfnisse
- Attraktive Gewerbeflächen für Angebote des täglichen Bedarfs
- Öffentliche Freiräume mit Spielplatz, revitalisiertem Sulgenbach und Grünflächen
- Ein neuer Fuss‑ und Radweg zwischen Muhlernstrasse und Stapfen
Die UeO umfasst eine Fläche von rund einer Hektare zwischen Schwarzenburgstrasse, Stapfenstrasse, Schloss Köniz und Friedhof. Heute befinden sich darauf unter anderem ein Aldi, eine Filiale der Swisscom sowie Parkplätze und Freiflächen.
Stand der Arbeiten und zeitliche Perspektive
Bereits im Bau ist gemäss Mitteilung der Gemeinde der Fuss‑ und Radweg zwischen Muhlernstrasse und Stapfen. Die erste Etappe der Revitalisierung des Sulgenbachs ist für das Frühjahr 2027 geplant. Parallel dazu soll die Marti Gesamtleistungen AG die Projektierung der Hochbauten aufnehmen. Sobald der Kanton die UeO genehmigt hat, kann die Überbauungsordnung in Kraft treten und als Grundlage für die Baubewilligungen dienen.
| Etappe | Stand / Datum |
|---|---|
| Beschluss UeO durch Gemeinderat | 26. August 2026 |
| Bau Fuss‑ und Radweg | Bereits gestartet |
| Erste Etappe Bachrevitalisierung | Frühjahr 2027 (geplant) |
| Projektierung Hochbauten | Start durch Marti Gesamtleistungen AG (parallel) |
«Das Rappentöri ist ein Schlüsselareal für die Zukunft unseres Zentrums. Mit dem Projekt schaffen wir nicht nur neuen Wohn‑ und Gewerberaum, sondern auch lebendige (Frei‑)Räume, die Menschen zusammenbringen», erklärte Dominic Amacher, Vorsteher Direktion Planung und Verkehr.
Einsprachen und Verfahren
Während der öffentlichen Auflage gingen dem Projekt zwei Einsprachen ein. Laut den Informationen der Gemeinde konnten diese bereinigt werden und wurden zurückgezogen. Der weitere Verlauf hängt nun von der kantonalen Genehmigung der UeO ab: Erteilt der Kanton sein Einverständnis, beginnt das Baubewilligungsverfahren für die Hochbauten.
Bedeutung für das Ortszentrum und Ausblick
Die Gemeinde bezeichnet das Projekt als wichtigen Baustein zur Weiterentwicklung des Könizer Ortszentrums. Die Kombination aus Wohn‑ und Gewerbebrachen sowie neu geschaffenen Freiräumen soll das Quartier beleben und die Lebensqualität steigern. Insbesondere die Offenlegung des Sulgenbachs zielt darauf ab, der Natur mehr Raum zu geben und öffentliche Begegnungsorte zu schaffen. Konkrete Angaben zu Mietbeginn oder Fertigstellung der Hochbauten machte die Gemeinde noch nicht; die Zeitachse wird nach der kantonalen Genehmigung und den weiteren Planungsarbeiten präziser werden.
Die weiteren Verfahrensschritte bleiben abzuwarten. Die Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung ist die nächste formale Hürde, bevor die Umsetzungen vor Ort sichtbar werden.