Die SVP des Kantons Appenzell Ausserrhoden hat an ihrer Delegiertenversammlung einstimmig beschlossen, gegen die Totalrevision des kantonalen Polizeigesetzes das Referendum zu ergreifen. Kernpunkt der Auseinandersetzung ist die Frage, ob die Zulassungsvoraussetzungen für den Polizeidienst weiterhin auf Gesetzesstufe festgeschrieben oder künftig auf Verordnungsstufe durch den Regierungsrat geregelt werden sollen.
Streit um Gesetzes- versus Verordnungsstufe
Der Kantonsrat hatte die Totalrevision des Polizeigesetzes am 24. August 2026 verabschiedet. In der parlamentarischen Behandlung setzte sich die SVP-Fraktion dafür ein, dass das Schweizer Bürgerrecht als Voraussetzung für den Polizeidienst im Gesetz verankert bleibt. Dieser Antrag fand im Kantonsrat jedoch keine Mehrheit. Die verabschiedete Fassung überträgt die Kompetenz an den Regierungsrat, die Zulassungsregeln auf Verordnungsstufe festzulegen.
Für die SVP AR handelt es sich dabei um eine Grundsatzfrage. Die Partei begründet ihr Vorgehen damit, dass Personen mit hoheitlichen Befugnissen, die Waffen tragen und staatlichen Zwang ausüben können, grundsätzlich Schweizer Bürger sein sollten. Aus Sicht der Delegierten gehöre eine derart grundlegende Zulassungsvoraussetzung ins Gesetz und damit in die politische Zuständigkeit des Kantonsrates.
"Für die SVP AR ist dies eine Grundsatzfrage", schrieb die Partei in einem Communiqué.
Referendum mit politischem Ziel
Mit der Referendumsentscheidung will die SVP den Stimmberechtigten von Appenzell Ausserrhoden das letzte Wort geben. Die Partei betont, sie stelle sich nicht grundsätzlich gegen eine zeitgemässe Weiterentwicklung des Polizeigesetzes; der Einspruch richte sich gezielt gegen die Verlagerung dieser grundlegenden Entscheidung auf Verordnungsstufe, die der Regierungsrat eigenständig ändern könnte.
Die Delegierten beschlossen ausserdem weitere parteiliche Geschäfte: Für die Gesamterneuerungswahlen 2027 empfahl die Parteileitung den Delegierten die Nomination von Landammann Hansueli Reutegger und Nationalrat Edgar Bischof. Die formelle Nomination wird an der nächsten Delegiertenversammlung vom 19. Oktober 2026 traktandiert.
Weitere Parolen zu eidgenössischen Vorlagen
Die Versammlung beschäftigte sich laut Mitteilung auch mit den anstehenden eidgenössischen Abstimmungen. Die Delegierten fassten einstimmig die Ja-Parole zur Neutralitätsinitiative. Zur Ernährungsinitiative beschlossen sie mehrheitlich die Nein-Parole.
Die Beschlüsse der SVP AR markieren den Beginn eines formellen Verfahrens: Mit der Erhebung des Referendums gegen die Polizeigesetzrevision ist nun eine Volksabstimmung auf Kantonsebene möglich, sofern die nötigen Unterschriften gesammelt werden. Gemäss kantonalem Recht haben die Stimmberechtigten dann die Möglichkeit, über die Gesetzesänderung zu entscheiden.
- Beschluss: Referendum gegen Totalrevision des Polizeigesetzes ergriffen (einstimmig).
- Kernforderung: Zulassungsvoraussetzungen für Polizeidienst müssen auf Gesetzesstufe bleiben.
- Weitere Entscheide: Empfehlung zur Nomination von Hansueli Reutegger und Edgar Bischof; Ja-Parole zur Neutralitätsinitiative; Nein-Parole zur Ernährungsinitiative.
| Datum | Entscheid |
|---|---|
| 24. August 2026 | Kantonsrat verabschiedet Totalrevision des Polizeigesetzes |
| Delegiertenversammlung (Datum nicht genannt) | SVP AR ergreift Referendum (einstimmig) |
| 19. Oktober 2026 | Traktandum: formelle Nomination für Gesamterneuerungswahlen 2027 |
Die Verlagerung von Regelungsbefugnissen von der Gesetzes- auf die Verordnungsstufe ist ein wiederkehrendes Thema in der kantonalen Politik. Befürworter bringen vor, Verordnungen erlaubten flexiblere, schnellere Anpassungen an veränderte Bedürfnisse. Gegner sehen darin eine Schwächung der demokratischen Kontrolle, weil Verordnungen vom Regierungsrat ohne breite parlamentarische Debatte geändert werden können.
Im vorliegenden Fall betont die SVP, dass es um eine besonders sensitive Frage der staatlichen Gewaltanwendung gehe. Ob die Stimmbevölkerung diese Einschätzung teilt, wird sich zeigen, sobald das Referendum formell zustande kommt und zur Abstimmung gelangt.
Die nächsten Schritte sind formeller Natur: Die SVP muss die erforderlichen Unterschriften für das Referendum sammeln und das Begehr fristgerecht einreichen. Gelingt dies, kommt die Totalrevision des Polizeigesetzes auf die Abstimmungsagenda des Kantons Appenzell Ausserrhoden.