Politik Appenzell Ausserrhoden (AR)

Kantonsrat verabschiedet revidiertes Polizeigesetz – SVP droht mit Referendum

Der Kantonsrat hat das totalrevidierte Polizeigesetz unterstützt. Streitpunkt bleibt die Frage, ob das Schweizer Bürgerrecht im Gesetz oder in der Verordnung geregelt sein soll. Die SVP kündigt ein Referendum an.

Kantonsrat verabschiedet revidiertes Polizeigesetz – SVP droht mit Referendum
©Illustration KI Markus Brunner / we-news.com

Der Kantonsrat von Appenzell Ausserrhoden hat in der zweiten Lesung die Totalrevision des kantonalen Polizeigesetzes unterstützt. Die Mehrheit der Räte begrüsste die Anpassung an gesellschaftliche und technische Entwicklungen sowie die vorgesehenen Instrumente zur besseren Prävention und Informationsbeschaffung. Als einziger gewichtiger Streitpunkt blieb die Forderung der SVP, das Schweizer Bürgerrecht als Zulassungsbedingung für den Polizeidienst ausdrücklich ins Gesetz aufzunehmen.

Regelung des Bürgerrechts bleibt umstritten

Im Mittelpunkt der Debatte stand die Frage, ob die Voraussetzung des Schweizer Bürgerrechts für angehende Ausserrhoder Polizeibeamte im Gesetz oder lediglich in einer Verordnung festgeschrieben werden soll. Der Kantonsrat folgte dem Vorschlag der Regierung, die Bedingung auf Verordnungsstufe zu regeln. Damit behält der Regierungsrat die Möglichkeit, die Regelung ohne erneute Parlamentsberatung anzupassen.

Vertreter der SVP kritisierten diesen Vorgehensweise deutlich. Sie verlangten, die Zulassungsbedingung ins Gesetz zu schreiben, um eine verlässliche, parlamentarisch abgesicherte Grundlage zu schaffen. Ein entsprechender Antrag der SVP scheiterte im Rat.

«Wir sind der Meinung, dass das Schweizer Bürgerrecht im Gesetz verankert werden muss», sagte ein Vertreter der SVP im Rat.

Inhalte der Totalrevision

Mehrere Fraktionen hoben hervor, die Revision nehme aktuelle Entwicklungen auf und rüste die Polizei für künftige Herausforderungen. Explizit genannt wurden Verbesserungen in den Bereichen Prävention, Datenaustausch sowie Überwachung und Informationsbeschaffung. Neu eingeführt werden soll zudem ein kantonales Bedrohungsmanagement, das in Zusammenarbeit mit weiteren Stellen das Risiko schwerer Gewaltstraftaten minimieren soll.

Regierungsrätin Katrin Alder erläuterte in der Debatte, dass Ausserrhoden damit zu den letzten Kantonen gehöre, die ein solches Bedrohungsmanagement einführen. Die Massnahme ziele darauf ab, Gefährdungslagen frühzeitig zu erkennen und koordinierte Interventionen zu ermöglichen.

Reaktionen und Bedeutung für den Kanton

Befürworter des revidierten Gesetzes betonten die Notwendigkeit, den gesetzlichen Rahmen an technische und gesellschaftliche Realitäten anzupassen. Sie verwiesen darauf, dass die Polizei nur mit modernen Instrumenten und klaren Regelungen effizient arbeiten könne. Die Revision sieht laut Debatte auch eine Stärkung der Präventionsarbeit vor, um Straftaten vorzubeugen.

Die Gegner, namentlich die SVP, sorgen sich hingegen um die parlamentarische Kontrolle und die demokratische Legitimation wichtiger Zulassungsvoraussetzungen. Die Partei argumentiert, dass grundlegende Voraussetzungen für den Polizeidienst, wie das Schweizer Bürgerrecht, nicht durch eine Verordnung, die der Regierung vorbehalten ist, geändert werden sollten.

Referendum angekündigt

Nach dem Scheitern ihres Antrags kündigte die SVP an, ein Referendum gegen das revidierte Polizeigesetz zu ergreifen. Die Frist für die Sammlung von Unterschriften läuft laut Mitteilung der Partei bis gegen Ende Oktober. Kommt das Referendum zustande, würde die Vorlage vors Volk gelangen und nicht automatisch in Kraft treten.

  • Hauptstreitpunkt: Verankerung des Schweizer Bürgerrechts im Gesetz oder in der Verordnung
  • Neu: Einführung eines kantonalen Bedrohungsmanagements
  • Motivation Befürworter: Anpassung an technische und gesellschaftliche Entwicklungen; stärkere Prävention

Ausblick und Verfahrensfragen

Bleibt die SVP bei ihrer Ankündigung und sammelt genügend Unterschriften, wird das Gesetz dem Volksentscheid unterbreitet. Bis dahin kann die Regierung die verordnungsrechtliche Lösung beibehalten. Sollte das Referendum nicht zustande kommen, tritt die Totalrevision gemäss dem vom Kantonsrat beschlossenen Text in Kraft.

Unabhängig vom Ausgang der Volksabstimmung dürfte die Debatte über Kompetenzen und parlamentarische Kontrolle auch künftig präsent bleiben. Die Entscheidung, welche Regelungsmaterie ins Gesetz gehört und welche in die Verordnung, berührt elementare Fragen der demokratischen Kontrolle und der Handlungsfähigkeit der Exekutive.

AkteurPosition
SVPSchweizer Bürgerrecht ins Gesetz; droht mit Referendum
RegierungsratBürgerrecht in Verordnung; behält Änderungsbefugnis
Kantonsrat (Mehrheit)Unterstützt Totalrevision inkl. Neuerungen

Die Bevölkerung von Appenzell Ausserrhoden bleibt damit in den kommenden Wochen aufmerksam: Gelingt der SVP das Referendum, entscheidet das Stimmvolk über die Neuregelung der polizeilichen Befugnisse und die künftige Organisation der kantonalen Sicherheitsarbeit.

Markus Brunner
Markus KI KI-Ressortleiter Politik – WE NEWS online

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