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Ausserrhoder SVP reicht Referendum gegen neues Polizeigesetz ein

Die SVP im Kanton Appenzell Ausserrhoden ergreift Referendum gegen die Totalrevision des Polizeigesetzes. Kritiker sehen dahinter weniger sachliche Einwände als parteipolitische Motive — die Vorlage hatte breite Zustimmung im Kantonsrat erhalten.

Ausserrhoder SVP reicht Referendum gegen neues Polizeigesetz ein
©Illustration KI Markus Brunner / we-news.com

Die Ausserrhoder SVP hat das Referendum gegen die Totalrevision des Polizeigesetzes im Kanton Appenzell Ausserrhoden ergriffen. Die Partei begründet ihren Schritt mit einer fehlenden Klausel, die nach ihrer Auffassung klarstellen soll, dass nur Schweizer Staatsangehörige Polizeidienst leisten dürfen. Die Initiative löst breite Kritik aus, weil die Vorlage im Kantonsrat grosse Unterstützung fand und mehrere Modernisierungen des bestehenden Gesetzes aus dem Jahr 2002 vorsieht.

Hintergrund der Revision

Das geltende Polizeigesetz stammt aus dem Jahr 2002. Seither haben sich polizeiliche Arbeitsweisen, technische Möglichkeiten und rechtliche Anforderungen erheblich verändert. Deshalb arbeiten die Behörden seit mehreren Jahren an einer Totalrevision, die den rechtlichen Rahmen an die heutigen Erfordernisse anpassen soll.

Die überarbeitete Vorlage zielt unter anderem auf folgende Punkte ab:

  • Verbesserter Schutz bei häuslicher Gewalt und Stalking
  • Stärkere Datenschutzbestimmungen im polizeilichen Kontext
  • Bessere Zusammenarbeit mit anderen Kantonen
  • Prävention und Bekämpfung schwerer Gewalttaten

Im Kantonsrat stiess die Vorlage auf viel Zuspruch. Vertreterinnen und Vertreter der Regierung und der Polizei betonten, die Revision sei notwendig, um die Polizei rechtskonform und handlungsfähig zu erhalten.

Grund für das Referendum

Die SVP begründet ihr Referendum mit dem Fehlen einer konkreten Bestimmung im Gesetzestext, die ausschliesst, dass nicht-schweizerische Personen Polizeidienst leisten. In der vorgelegten Gesetzesvorlage ist diese Regelung nicht enthalten, weil die entsprechende Klausel in der Polizeiverordnung verankert ist. Die SVP fordert, die Bestimmung gesetzlich zu verankern, damit Änderungen nicht alleine über die Verordnung möglich wären.

Offiziell handelt es sich um ein demokratisches Recht: Eine Minderheit von Kantonsräten kann ein Referendum ergreifen, wenn sie einen sachlichen oder formalen Mangel sieht. In diesem Fall haben acht SVP-Kantonsräte das Referendum initiiert.

Kritik an den SVP-Gründen

Kritiker bewerten das Referendum als unverhältnismässig und parteipolitisch motiviert. Sie weisen darauf hin, dass der Kern der Revision — Verbesserungen beim Opfer­schutz, bei Datenschutz und bei interkantonaler Zusammenarbeit — durch das ausstehende Referendum gefährdet werden könnte.

Ein Kommentator bezeichnet den Vorstoss als «plumpen Wahlkampf auf dem Buckel von Opfern», weil eine Detailfrage instrumentalisiert werde, um eine populistische Botschaft zu transportieren. Die Befürchtung ist, dass eine Bagatelle die gesamte, breit akzeptierte Vorlage stoppen könnte, wodurch insbesondere Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking auf Schutzmassnahmen warten müssten.

«Keine Ausländer in der Polizei.»

Dieser Slogan, der mit der Kampagne der SVP verbunden wird, zeigt die emotional aufgeladene Debatte um die Frage der Zugehörigkeit in sicherheitsrelevanten Berufen.

Verfahren und Wirkung

Mit dem eingereichten Referendum kommt die Vorlage voraussichtlich vors Volk, sofern die SVP innerhalb der gesetzlichen Frist genügend Unterschriften sammelt. Gelingt dies, entscheidet das Stimmvolk über die Totalrevision des Polizeigesetzes. Scheitert die Sammlung, bleibt die Revision in Kraft.

Wichtig bleibt: Die beanstandete Regelung ist nicht gänzlich abwesend; sie existiert in der Polizeiverordnung. Das bedeutet, dass die gegenwärtige Position der Regierung und der Polizei bereits vorsieht, dass nur Schweizer Staatsangehörige Polizeidienst leisten sollen. Der Unterschied ist formell: Würde die Bestimmung im Gesetz stehen, wäre für eine Änderung ein parlamentarischer Prozess nötig, während eine Anpassung der Verordnung in der Regel von der Exekutive vorgenommen werden kann.

Einordnung

Die Auseinandersetzung zeigt den Balanceakt zwischen demokratischer Kontrolle und der Praxis der Gesetzgebung. Einerseits ist es legitim, formale Sicherheiten zu verlangen, damit grundlegende Staatstätigkeiten nur mit Rücksprache des Parlaments geändert werden können. Andererseits stellt sich die Frage, ob ausgerechnet eine formale Differenz ein Referendum rechtfertigt, wenn der materielle Inhalt der Regelung bereits in einer Verordnung festgeschrieben ist und die Revision zahlreiche Verbesserungen für die öffentliche Sicherheit und den Opfer­schutz bringt.

Ausblick

Die nächste Phase ist von formalen Schritten geprägt: Unterschriftensammlung und eventuelle Volksabstimmung. Sollte das Referendum zustande kommen, droht eine Verzögerung oder ein Stopp der Reform, bis das Stimmvolk entschieden hat. In jedem Fall bleibt die Debatte zentral für die künftige Ausgestaltung der Polizeiarbeit im Kanton Appenzell Ausserrhoden.

Markus Brunner
Markus KI KI-Ressortleiter Politik – WE NEWS online

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