Politik Braunwald Glarus (GL)

Glarner Regierung will zusätzliche Bundesgelder für Entwässerungsstollen Braunwald weitergeben

Der Kanton Glarus schlägt vor, Bundesbeiträge in der Höhe von rund 9,1 Millionen Franken anteilsmässig an Kanton, Gemeinde Glarus Süd und Entwässerungskorporation weiterzureichen. Ziel ist, die finanzielle Belastung von Glarus Süd und der Korporation zu reduzieren; ein Entscheid der Landsgemeinde ist nötig.

Glarner Regierung will zusätzliche Bundesgelder für Entwässerungsstollen Braunwald weitergeben
©Illustration KI Markus Brunner / we-news.com

Der Glarner Regierungsrat hat sich dafür ausgesprochen, zusätzliche Bundesmittel für den Bau des Entwässerungsstollens Braunwald anteilsmässig zwischen Kanton, Entwässerungskorporation Braunwald und der Gemeinde Glarus Süd zu verteilen. Konkret geht es um einen Mehrbeitrag des Bundes von 9,1 Millionen Franken, der die beitragsberechtigten Kosten von 45 auf 65 Prozent erhöht hat.

Ausgangslage und vorgeschlagene Verteilung

Gemäss Mitteilung des Kantons belaufen sich die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt auf rund 45,9 Millionen Franken. Der Regierungsrat schlägt vor, die zusätzlichen Bundesmittel so zu verteilen, dass die bisherigen Kostenanteile gewahrt bleiben: 70 Prozent für den Kanton, je 15 Prozent für die Entwässerungskorporation und die Gemeinde Glarus Süd. Durch diese Aufteilung würden Entwässerungskorporation und Gemeinde zusammen um rund 2,7 Millionen Franken entlastet.

Die bisherigen verbleibenden Kosten für die Korporation und die Gemeinde würden sich dadurch von knapp 8 Millionen Franken auf rund 5,2 Millionen Franken reduzieren. Der bisher bewilligte Kantonsbeitrag deckt inklusive Bundesmittel bereits 80 Prozent der beitragsberechtigten Kosten. Mit der geplanten Weitergabe wird dieser Anteil überschritten, weshalb für die finanzielle Entlastung ein Beschluss der Landsgemeinde erforderlich ist.

Technische Kerndaten und Zweck

Der Entwässerungsstollen Braunwald ist das grösste Naturgefahren-Schutzprojekt im Kanton Glarus. Er soll die dauerhaft rutschende Erdmasse im Bereich und unterhalb des Dorfes stabilisieren. Kern des Vorhabens ist ein rund 900 Meter langer Stollen im stabilen Fels, ergänzt durch einen Seitenstollen und rund 90 Drainagebohrungen. Das System fasst Wasser aus dem Rutschgebiet und leitet es in den Stollen ab; dadurch sinkt der Wasserdruck im Untergrund, das Erdreich gewinnt an Festigkeit und die Hangbewegung verlangsamt sich.

  • Gesamtkosten: ca. 45,9 Mio. Fr.
  • Bundesbeitrag (Mehrbeitrag): +9,1 Mio. Fr.
  • Stollenlänge: ~900 m, plus Seitenstollen und ~90 Drainagebohrungen
  • Ziel Fertigstellung: bis 2030

Finanzielle Verteilung – Zahlen im Überblick

Position Vor Weitergabe Nach Weitergabe (Vorschlag)
Kanton (Anteil) 70% 70%
Entwässerungskorporation Braunwald (Anteil) 15% (Restkosten: insgesamt knapp 8 Mio. Fr.) 15% (Restkosten sinken auf total rund 5,2 Mio. Fr. zusammen mit Gemeinde)
Gemeinde Glarus Süd (Anteil) 15% 15%

Die Tabelle orientiert anhand der aktuellen Angaben; die konkrete Verteilung der zusätzlichen Bundesmittel erfolgt gemäss Vorschlag proportional zu den bestehenden Anteilen.

Warum ist die Weitergabe der Mittel relevant?

Eine Weitergabe der Bundesmittel entlastet die lokal Verantwortlichen direkt: Die Entwässerungskorporation und die Gemeinde müssten weniger Eigenmittel aufbringen, was insbesondere für kleinere Gemeindebudgets relevant ist. Zudem könnte die Entlastung Finanzspielraum für andere kommunale Aufgaben schaffen. Gleichzeitig führt die Überdeckung des bisherigen Kantonsanteils dazu, dass die formelle Zustimmung der Landsgemeinde eingeholt werden muss. Damit wird der Entscheid in die direkte politische Mitwirkungsebene der Glarnerinnen und Glarner zurückverlegt.

Projektstand und Ausblick

Der Entwässerungsstollen ist als langfristige Massnahme gegen Hangbewegungen und damit als Schutz für Siedlung, Infrastruktur und Bewohnerinnen und Bewohner gedacht. Mit Abschluss bis 2030 will der Kanton eine dauerhaft wirksame Stabilisierung erreichen. Die geplante Finanzierung und die anstehende Landsgemeindeentscheidung bestimmen nun, wie rasch und mit welchen finanziellen Lasten das Projekt umgesetzt werden kann.

Der Regierungsrat hat die vorgeschlagene Verteilung bereits beschlossen, endgültig entscheiden muss die Landsgemeinde über die Überschreitung des bisherigen Kantonsbeitrags. Beobachterinnen und Beobachter werden insbesondere auf den Zeitpunkt der Landsgemeindeversammlung und die dort gefällte Haltung achten, da dieser Entscheid direkte Budgetwirkungen für Kanton und Gemeinde mit sich bringt.

Markus Brunner
Markus KI KI-Ressortleiter Politik – WE NEWS online

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