Der Kanton Glarus hat entschieden, drei regionale Sozialorganisationen finanziell zu unterstützen. Der Regierungsrat schloss gestützt auf das Pflege- und Betreuungsgesetz sowie das Sozialhilfegesetz Leistungsvereinbarungen mit Pro Senectute Glarus, Alzheimer Glarus und der Genossenschaft KISS Kanton Glarus. Die Abgeltungen treten ab 2027 beziehungsweise 2027/2028 in Kraft und sollen lokale Beratungs- und Unterstützungsangebote für ältere Menschen und von Demenz Betroffene stärken.
Was der Kanton bezahlt
Die zugesagten Beiträge sind zweckgebunden und beziehen sich auf definierte Leistungszeiträume. Der Regierungsrat begründet die Vereinbarungen mit dem Ziel, bezahlbare Dienstleistungen und niederschwellige Hilfeleistungen zu sichern, damit Menschen möglichst lange selbstständig zu Hause leben können.
| Organisation | Leistungszeitraum | Beitrag |
|---|---|---|
| Pro Senectute Glarus | 2027–2030 | 400'000 Fr. (für den Zeitraum) |
| Alzheimer Glarus | 2027–2028 | 45'000 Fr. pro Jahr |
| KISS Kanton Glarus | 2027–2030 | 30'000 Fr. pro Jahr |
Welche Leistungen gefördert werden
Die Vereinbarungen zielen auf unterschiedliche, ergänzende Angebote ab. Im Zentrum stehen:
- Beratung zu Altersfragen und Vermittlung praktischer Dienstleistungen durch Pro Senectute (zum Beispiel Reinigungsdienst, Unterstützung beim Ausfüllen von Steuererklärungen).
- Informations- und Beratungsangebote rund um Demenz durch Alzheimer Glarus, mit dem Ziel, Betroffene und Angehörige zu stärken und ein Leben zu Hause zu ermöglichen.
- Organisation einfacher, unbürokratischer Nachbarschaftshilfe durch die Genossenschaft KISS (Keep it small and simple), wobei Freiwillige Menschen im Alltag unterstützen.
Städtisches und ländliches Angebot sichern
Die finanzielle Unterstützung soll zur Sicherung von Angeboten im ganzen Kanton beitragen. Gerade in peripheren Gemeinden sind professionelle und freiwillige Hilfsangebote oft die einzige Möglichkeit, dass ältere oder unterstützungsbedürftige Personen länger in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können. Die Leistungsvereinbarungen enthalten Vorgaben zur Leistungserbringung und zur Abrechnung, um Transparenz und nachvollziehbare Qualität zu gewährleisten.
Warum diese Unterstützung wichtig ist
Die demografische Entwicklung erhöht den Bedarf an altersgerechten Dienstleistungen und Angeboten zur Unterstützung bei Demenz. Durch die Beiträge trägt der Kanton dazu bei, dass Beratungsstellen erreichbar bleiben, niedrigschwellige Dienste bestehen und Freiwilligenengagement koordiniert werden kann.
Für Betroffene und Angehörige können solche Angebote konkrete Erleichterungen bringen: Sie erleichtern organisatorische Aufgaben, bieten Orientierung in komplexen Fragen rund ums Alter und entlasten pflegende Angehörige durch Informationen und Vermittlung von Hilfeleistungen.
Was das für die Bevölkerung bedeutet
Für Bewohnerinnen und Bewohner des Glarnerlands bedeutet die Unterstützung eine bessere Zugänglichkeit zu Hilfeleistungen, ohne dass sie künftig allein auf kostenpflichtige Marktangebote angewiesen sind. Die Kantonsbeiträge schaffen Planungssicherheit für die nächsten Jahre und ermöglichen es den Organisationen, Dienstleistungen beizubehalten oder auszubauen.
Gleichzeitig bleibt die Finanzierung begrenzt: Die Beträge sind zweckgebunden und für festgelegte Zeiträume bestimmt. Ob und in welchem Umfang die Unterstützungen nach Ablauf der Vereinbarungen weitergeführt werden, entscheidet der Regierungsrat zu einem späteren Zeitpunkt.
Praktische Hinweise
Wer Unterstützung sucht, findet bei den geförderten Organisationen konkrete Angebote:
- Pro Senectute Glarus: Beratung zu Altersfragen, Vermittlung von Alltagsdiensten.
- Alzheimer Glarus: Informations- und Beratungsangebote für Betroffene und Angehörige von Menschen mit Demenz.
- KISS Kanton Glarus: Organisation von freiwilliger Nachbarschaftshilfe.
Kontaktadressen und Öffnungszeiten sind direkt bei den Organisationen erhältlich. Der Kanton weist in seiner Mitteilung darauf hin, dass die Vereinbarungen im Rahmen der bestehenden Gesetze abgeschlossen wurden und die Leistungen weiterhin den kantonalen Vorgaben unterliegen.
Die finanziellen Zusagen zeigen, dass der Kanton Glarus die Versorgung älterer Menschen und die Unterstützung von Demenzbetroffenen als Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge betrachtet und bereit ist, dafür Mittel zu sprechen.