Der Regierungsrat des Kantons Appenzell Ausserrhoden hat den Entwurf zur Teilrevision des Spitalverbundsgesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Im Zentrum der Vorlage steht die Umwandlung des Akutspitals Herisau und des Psychiatrischen Zentrums Appenzell Ausserrhoden (PZA) in eigenständige privatrechtliche Aktiengesellschaften, die unter dem Dach des Spitalverbundes Appenzell Ausserrhoden (SVAR) zusammengefasst werden sollen.
Ziel: Mehr unternehmerische Flexibilität
Gemäss Regierungsrat soll die Teilrevision die unternehmerische Flexibilität des SVAR erhöhen und dadurch die Gesundheitsversorgung langfristig sichern. Als zentrale Herausforderungen, die diese Massnahme begründen, nennt die kantonale Führung die Ambulantisierung, den Fachkräftemangel, steigende Kosten sowie zunehmende regulatorische Anforderungen. In der heutigen Struktur stosse der SVAR an Grenzen, heisst es in der Mitteilung.
Die neue Gesetzgebung würde es ermöglichen, finanzielle Beteiligungen durch Dritte sowie weitere Organisationsformen zu realisieren. Gleichzeitig bleibt der SVAR nach dem Vorschlag als öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons bestehen. Seine Rolle soll sich stärker auf die strategische Führung der neu zu gründenden Aktiengesellschaften und auf die Bereitstellung der Immobilien konzentrieren.
Vernehmlassung: breite Mehrheit befürwortet Reform
An der Vernehmlassung beteiligten sich laut Mitteilung rund 90 Gemeinden, Parteien, Verbände und weitere Organisationen. Die Auswertung dieser Stellungnahmen zeige, dass der Handlungsbedarf anerkannt und die vorgeschlagene Revision grundsätzlich begrüsst werde. Eine Reorganisation und Entflechtung von Akutspital und PZA werde als nachvollziehbar und richtig beurteilt. Auch die vorgeschlagene Holdingstruktur finde grundsätzlich Beifall.
Die kantonale Mitteilung weist darauf hin, dass mit der Revision Handlungsoptionen geschaffen würden, ohne bereits einen Entscheid über eine künftige Eigentümerschaft vorwegzunehmen. Die Vorlage will somit laut Regierungsrat Optionen offenhalten, gleichzeitig aber die Governance und die rechtlichen Grundlagen für neue Finanzierungs- und Kooperationsmodelle schaffen.
Wesentliche Punkte der Revision
- Umwandlung von Akutspital Herisau und PZA in privatrechtliche Aktiengesellschaften.
- SVAR bleibt öffentlich-rechtliche Anstalt und übernimmt strategische Leitung sowie Immobilienbereitstellung.
- Möglichkeit für Finanzbeteiligungen Dritter und erweiterte Organisationsformen.
Die Kantonsführung betont, die Änderung diene der langfristigen Sicherung der medizinischen Versorgung im Kanton. Konkrete Entscheide über mögliche Drittbeteiligungen oder über die Eigentumsstruktur sollen später auf Basis der neuen gesetzlichen Möglichkeiten getroffen werden.
Reaktionen und offene Fragen
Die Mitteilung gibt an, dass die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden die Reform begrüssen. Teilweise seien jedoch Hinweise eingegangen, die weitere Klärungen verlangen. Details zu diesen Einwendungen werden in der Auswertung festgehalten, die der Regierungsrat dankend entgegennimmt. In welchen Punkten Ergänzungen oder Anpassungen am Gesetzentwurf nötig sind, soll die weitere Bearbeitung zeigen.
Für die Bevölkerung und die Mitarbeitenden des SVAR sind vor allem Fragen zur Servicequalität, zu Arbeitsbedingungen und zu den Auswirkungen auf bestehende Kooperationen in der Region relevant. Der Regierungsrat verweist darauf, dass mit der vorgeschlagenen Struktur die operative Verantwortung klarer geregelt und die strategische Steuerung durch den SVAR gestärkt werden soll.
Organisation nach der Revision
Die vorgesehene Gliederung zielt auf eine klare Trennung zwischen operativer Führung und strategischer Verantwortung. In einer vereinfachten Übersicht zeigt die folgende Tabelle die angestrebten Rollenverteilungen:
| Organisation | Hauptaufgabe |
|---|---|
| SVAR (öffentlich-rechtlich) | Strategische Führung, Immobilienbereitstellung |
| Akutspital Herisau (AG) | Operative Gesundheitsversorgung |
| PZA (AG) | Psychiatrische Versorgung |
Wie bereits betont, bedeutet die Gesetzesänderung nicht automatisch eine Änderung der Eigentumsverhältnisse; sie schafft jedoch die rechtlichen Voraussetzungen, damit künftig unterschiedliche Finanzierungs- und Kooperationsmodelle möglich werden.
Der weitere Prozess sieht gemäss Mitteilung die Auswertung der Vernehmlassungseingaben und die Überarbeitung des Entwurfs vor. Der Regierungsrat will die verschiedenen Stellungnahmen sorgfältig prüfen und daraus die nächsten Schritte ableiten.
Für die Bevölkerung im Kanton stellt die Revision einen potenziellen Wandel in der Organisation der Spitallandschaft dar. Ziel bleibt laut Regierungsrat, die medizinische Versorgung auch unter wirtschaftlichen und regulatorischen Zwängen nachhaltig und qualitativ zu sichern.