Entscheid über Zukunft des Obstmarkts steht am 27. September 2026 zur Abstimmung
In Herisau kommt das Thema Ortszentrum Obstmarkt erneut an die Urne. Zur Abstimmung gelangt eine Volksinitiative mit dem Titel «Obstmarkt Herisau – keine Zwängerei – ein Nein ist ein Nein», die einen Planungsstopp von zehn Jahren fordert. Das Initiativbegehren sieht vor, dass weder der Gemeinderat noch das Parlament Kredite bewilligen dürfen, die auf eine Neugestaltung des Obstmarkts zielen. Lediglich Unterhalts- und Sanierungsarbeiten blieben demnach zulässig.
Der Obstmarkt bildet das Herzstück von Herisau; er liegt unmittelbar vor dem kantonalen Regierungsgebäude und dient derzeit primär als Parkplatz. Die Diskussion um eine Umgestaltung zieht sich laut Dossier seit rund einem halben Jahrhundert hin. Ein früheres Projekt wurde an der Urne knapp verworfen; seither wird eine Überarbeitung vorgenommen, die nach Angaben von Gegnern der Initiative kurz vor dem Abschluss steht.
- Initiant: Markus Bosshard
- Unterstützung: SVP
- Gegnerschaft: unter anderem FDP-Einwohnerrat Matthias Fries
Initiant Markus Bosshard begründet seinen Vorstoss damit, dass ein Volks-Nein respektiert werden müsse. Er habe die Initiative lanciert, damit aus seiner Sicht klar werde: Wenn das Volk Nein sage, dann bleibe es dabei. Die SVP unterstützt das Begehren, während die übrigen Parteien und städtische Behörden vor den Folgen warnen.
«Die Initiative verhindert eine vernünftige Verbesserung des Obstmarkts», sagt FDP-Einwohnerrat Matthias Fries.
Die Gegner befürchten, dass ein zehnjähriger Planungsstopp zu einem Flickwerk führe: Zwar dürften Unterhalts- und Sanierungsarbeiten erfolgen, grössere Erneuerungen oder ein gesamthaftes Gestaltungskonzept wären jedoch blockiert. Aus Sicht dieser Kreise steht ein überarbeitetes Projekt kurz vor dem Abschluss, das nach ihrem Dafürhalten eine nachhaltige und koordinierte Verbesserung des Platzes ermöglichen würde.
Konsequenzen für Gemeindepolitik und Entwicklung
Ein Ja zur Initiative hätte unmittelbare Folgen für die kommunale Planungshoheit: Finanzielle Verpflichtungen in Richtung Neugestaltung dürften weder durch den Gemeinderat noch durch das Parlament eingegangen werden. Damit würden mittelfristig städtebauliche Optionen eingeschränkt, und mögliche Förderprojekte oder private Investitionen, die auf eine gestaltete Umnutzung des Obstmarkts setzen, fielen weg.
Ein Nein hingegen würde den Weg frei lassen für die laufende Überarbeitung des abgelehnten Vorprojekts und für eine weitere politische Debatte über konkrete Gestaltungslösungen. Die Abstimmungsunterlagen verweisen darauf, dass die Debatte um den Obstmarkt in Herisau eine längere Vorgeschichte hat; der politische Prozess zeichnet sich durch wiederholte Volksentscheide und Anpassungen aus.
| Datum | Anliegen | Mögliches Resultat |
|---|---|---|
| 27. September 2026 | Volksinitiative: 10-jähriger Planungsstopp für Obstmarkt | Ja: Keine Kredite für Neugestaltung; nur Unterhalt erlaubt / Nein: Planung und Projekte bleiben möglich |
Für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Herisau steht damit nicht eine triviale Detailfrage an, sondern eine grundsätzliche Weichenstellung zur künftigen Gestaltung des Ortszentrums. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf Verkehrsführung, Nutzungsqualität, Stadtbild und die Rolle des Obstmarkts als zentraler öffentlicher Raum.
Die regionalen Medien berichten, dass die Diskussion über den Obstmarkt von starken Emotionen geprägt ist: Für die einen geht es um den Schutz des Volksentscheids und die Wahrung der Selbstbestimmung, für die anderen um die Möglichkeit, langfristig eine stadtbauliche Verbesserung zu realisieren. Der Stimmenkampf dürfte in den kommenden Wochen weiter an Intensität gewinnen, bis die Urne am 27. September das definitive Urteil fällt.