Der Gemeinderat von Teufen hat das Zustandekommen des fakultativen Referendums gegen das neue Parkierungsreglement formell festgestellt. Die Gemeinde hatte das Reglement am 30. Juni 2026 verabschiedet und der fakultativen Referendumsfrist unterstellt. Innerhalb dieser Frist wurden 57 Unterschriftenlisten mit insgesamt 227 Unterschriften eingereicht; die formelle Prüfung ergab 214 gültige und 13 ungültige Unterschriften.
Formelles Ergebnis und Fristen
Gemäss Gemeindeordnung sind für ein fakultatives Referendum mindestens 100 gültige Unterschriften von Stimmberechtigten erforderlich. Dieses Quorum ist mit 214 gültigen Unterschriften klar überschritten. Der Gemeinderat hat deshalb das Zustandekommen des Referendums festgestellt und plant, die Abstimmung den Stimmberechtigten im Frühling 2027 vorzulegen.
«Das Parkierungsreglement wird den Stimmberechtigten somit zur Abstimmung unterbreitet.»
Der Gemeinderat hat angekündigt, die mit dem Reglement verbundenen Fragen und Anliegen bis zur Abstimmung nochmals vertieft zu prüfen und aufzubereiten. Damit sollen offene Punkte geklärt und die Diskussion für die Öffentlichkeit transparent geführt werden.
Worum es in der Vorlage geht
Das Parkierungskonzept der Gemeinde stammt aus dem Jahr 1993. Von den insgesamt 595 öffentlichen Parkplätzen sind derzeit 242 bewirtschaftet. Das neue Reglement verfolgt mehrere Ziele: eine einheitliche Bewirtschaftung der bewirtschafteten Parkplätze, den Schutz von Wohnquartieren sowie die Verhinderung, dass Fahrzeuge oder Anhänger dauerhaft auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden. In die Ausarbeitung der Vorlage seien Rückmeldungen aus einer öffentlichen Mitwirkung eingeflossen, schreibt die Gemeinde.
- Gesamte öffentliche Parkplätze: 595
- Derzeit bewirtschaftete Parkplätze: 242
- Unterschriften eingereicht: 227
- Gültige Unterschriften: 214 (erforderlich: 100)
- Ungültige Unterschriften: 13
| Position | Zahl |
|---|---|
| Öffentliche Parkplätze gesamt | 595 |
| Bewirtschaftete Parkplätze aktuell | 242 |
| eingereichte Unterschriften | 227 |
| gültige Unterschriften | 214 |
Folgen für die Gemeinde und die Stimmbürger
Für die lokalen Bewohnerinnen und Bewohner bedeutet die Volksabstimmung, dass sie direkt über die künftige Regelung der Parkraumnutzung in Teufen entscheiden können. Entscheidend sind dabei Fragen wie: Wo wird künftig bezahlt, wo bleibt das kostenlose Parkieren erhalten? Welche Massnahmen dienen dem Schutz der Wohnquartiere? Und wie soll mit dauerhaft abgestellten Fahrzeugen und Anhängern verfahren werden?
Der Gemeinderat hat signalisiert, dass er die eingereichten Begründungen auf den Listen teilweise unterschiedlich wahrnimmt, betont aber, dass dies die Gültigkeit des Referendums nicht berühre: Massgeblich sei die eindeutige und übereinstimmende Bezeichnung, gegen welchen Beschluss sich das Referendum richte. Bis zur Abstimmung will die Exekutive die wichtigsten Einwände und offenen Punkte zusammenführen und die Informationen für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger aufbereiten.
Für Gemeindebehörden und lokale Akteurinnen und Akteure stellt die Abstimmung auch eine Gelegenheit dar, die Bedürfnisse unterschiedlicher Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Raums – etwa Anwohnende, Gewerbebetriebe und Pendlerinnen und Pendler – genauer zu gewichten. Die Diskussion um Parkraumorganisation gewinnt in Gemeinden wie Teufen an Bedeutung, weil die Siedlungs- und Verkehrsstrukturen sich ändern und die Ansprüche an die Nutzung des öffentlichen Raums vielfältiger werden.
Die Abstimmung im Frühling 2027 wird zeigen, ob die Mehrheit der Stimmberechtigten dem Vorschlag des Gemeinderats zustimmt oder ob das Parkierungskonzept in der vorgelegten Form abgelehnt wird. Bis dahin bleibt Raum für vertiefte Abklärungen, Informationsangebote und eine öffentliche Debatte.