Die geplante Einführung eines gemeinsamen elektronischen Verwaltungssystems für die Kantone Obwalden und Nidwalden ist gestoppt worden. Grund sind laut Angaben der beteiligten Stellen unterschiedliche Auffassungen über den Projektumfang und die Abrechnung der bewilligten Kredite. Die Entwicklung des sogenannten eGov-Portals hätte noch in diesem Jahr starten sollen, wurde nun aber vorläufig sistiert.
Klärung durch externe Fachperson und Finanzkontrollen
Um die offenen Fragen zu bereinigen, haben die Kantone beschlossen, eine externe Fachperson beizuziehen und die Finanzkontrollen der beiden Kantone einzuschalten. Diese Massnahmen sollen dazu dienen, die unterschiedlichen Interpretationen zu präzisieren und Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise vorzulegen. Bis zum Abschluss dieser Abklärungen ruht die Weiterentwicklung des Portals.
Die Sistierung betrifft ein gesamtes gemeinsames Vorhaben, das von den Kantonen zusammen mit den Gemeinden realisiert werden sollte. Ziel des Projekts war es, Verwaltungsdienstleistungen online und zentralisiert anzubieten, um Prozesse für Einwohnerinnen und Einwohner sowie für die Gemeindeverwaltungen zu vereinfachen.
Konkrete Streitpunkte bleiben intern
In den verfügbaren Informationen werden die konkreten Differenzen nicht im Detail genannt. Es ist jedoch klar, dass es primär um zwei Aspekte geht:
- Die Definition und der Umfang der Lieferungen und Leistungen, die das Portal umfassen sollte.
- Die Frage, wie die bereits bewilligten Kredite abzurechnen sind und wie Kosten zwischen den beteiligten öffentlichen Körperschaften verteilt werden.
Diese Unstimmigkeiten führten dazu, dass die Projektpartner die Arbeiten vorläufig unterbrachen, um Reputations- und finanzielle Risiken zu vermeiden, bis eine externe Überprüfung erfolgt ist.
Betroffene Akteure und Zuständigkeiten
| Akteur | Rolle |
|---|---|
| Kanton Obwalden | Projektpartner, beteiligt an Planung und Finanzierung |
| Kanton Nidwalden | Projektpartner, beteiligt an Planung und Finanzierung |
| Gemeinden | Geplante Nutzerinnen und Mitfinanzierende |
| Externe Fachperson | Unparteiische Klärung technischer und organisatorischer Fragen |
| Finanzkontrollen beider Kantone | Überprüfung der Abrechnung und der Verwendung öffentlicher Mittel |
Folgen für Zeitplan und Anwender
Durch die Unterbrechung verschiebt sich der ursprünglich geplante Start des Portals. Konkrete Termine für die Wiederaufnahme der Arbeiten oder einen neu aufgesetzten Zeitplan werden nicht genannt; solche Angaben dürften vom Ergebnis der externen Abklärungen abhängen. Für die Bevölkerung bedeutet die Sistierung vorerst, dass bisherige Dienstleistungen weiterhin auf den bisherigen Wegen angeboten werden müssen.
Für Gemeinden und kantonale Ämter bringt die Situation Unsicherheit hinsichtlich der weiteren Investitionen und der Implementierungsstrategie. Auch für Dienstleister und mögliche Anbieter von eGovernment-Lösungen ist der weitere Auftrag momentan offen.
Widerhall in der regionalen Digitalisierungsdebatte
Das vorläufige Scheitern des gemeinsamen Portals zeigt exemplarisch die Herausforderungen, die bei interkantonalen Digitalisierungsprojekten bestehen: Die Abstimmung zwischen unterschiedlichen Verwaltungen, die klare Definition von Leistungsinhalten und die saubere Verrechnung von Kosten gehören zu den kritischen Punkten. Solche Vorhaben setzen neben technischer Kompetenz auch präzise vertragliche Vereinbarungen voraus.
Die Einsetzung einer externen Fachperson und die Prüfung durch die Finanzkontrollen dürften auch als Massnahme zu verstehen sein, die Transparenz und Verantwortlichkeit gegenüber der Öffentlichkeit zu erhöhen.
Nächste Schritte
- Abschluss der Prüfung durch die Finanzkontrollen und der externen Fachperson.
- Darauf basierende Empfehlung für das weitere Vorgehen (Fortsetzung, Neuverhandlung oder Abbruch).
- Kommunikation der Ergebnisse an die Gemeinden und die Öffentlichkeit.
Bis die Abklärungen abgeschlossen sind, bleiben Details zu Kostenverteilung, Zeitplan und Leistungsumfang offen. Die Kantonsverwaltungen haben angekündigt, die betroffenen Gemeinden über die Erkenntnisse zu informieren, sobald diese vorliegen.