Der Obwaldner Kantonsrat hat in der zweiten Lesung der Totalrevision des Polizeigesetzes einen Antrag abgelehnt, der Gemeinden und Kanton die freie Entscheidung über die Anhörung der Kantonspolizei bei Anlässen mit Gefährdungspotenzial ermöglichen sollte. Mit 32 zu 18 Stimmen folgte das Parlament am Donnerstag der Einschätzung von Regierungsrat und Kommission, wonach die Anhörung beibehalten werden soll.
Debatte um Zuständigkeit und Koordination
Der Antrag stammte von Simon Odermatt (Mitte/GLP). Er argumentierte, Gemeinden oder der Kanton sollten in Zukunft entscheiden können, ob die Kantonspolizei bei Veranstaltungen mit Risiko angehört werden muss. «Ich befürchte sonst Verzögerungen bei Anlässen und unnötigen Personalaufwand für die Polizei», sagte Odermatt in der Debatte und warnte vor zusätzlicher Bürokratie.
«Ich befürchte sonst Verzögerungen bei Anlässen und unnötigen Personalaufwand für die Polizei»
Demgegenüber verwies Sicherheitsdirektor Christoph Amstad (Mitte) auf die Bedeutung der Anhörung für die interinstitutionelle Koordination. Die Anhörung schaffe Transparenz und ermögliche eine abgestimmte Einsatzplanung. Gleichzeitig betonte Amstad, die Entscheidungskompetenz bleibe bei den Gemeinden.
Parlament folgt Regierung und Kommission
Eine Mehrheit des Rates schloss sich der Argumentation von Amstad an. Neben Sicherheitsüberlegungen spielten auch Erwägungen zur bestehenden Praxis und der operativen Abstimmung eine Rolle. Dominik Imfeld (GLP/Mitte) erklärte stellvertretend für seine Fraktion, man vertraue der bisher «bewährten Praxis». Auch die CSP sprach sich gegen die Änderung aus; Helen Keiser-Fürrer nannte eine zusätzliche Präzisierung unnötig.
Der Kantonsrat beraten derzeit die Totalrevision des Polizeigesetzes. In diesem Zusammenhang war die Anhörungsfrage eingebettet in grössere Diskussionen über Kompetenzverteilung, Aufgabenprofil der Kantonspolizei und künftige rechtliche Rahmenbedingungen.
Weiterer Vorstoss zu Kompetenzerweiterungen der Polizei scheitert knapp
In derselben Sitzung fand ein weiterer Antrag keine Mehrheit. Ein überparteilicher Vorstoss von Sebastian Stuppan und Peter Lötscher (beide SP) sowie Severin Wallimann (SVP) zielte darauf ab, den Regierungsrat bei der Übertragung «weiterer Aufgaben» an die Kantonspolizei enger an die gesetzliche Grundlage zu binden. Damit wollten die Vorstossenden verhindern, dass der Regierungsrat Aufgaben an die Polizei delegiert, die nicht ausdrücklich im Gesetz vorgesehen sind. Der Antrag wurde mit 27 zu 25 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.
| Vorstoss | Abstimmung |
|---|---|
| Wegfallen der obligatorischen Anhörung | 32 zu 18 |
| Beschränkung der Übertragung "weiterer Aufgaben" an Polizei | 27 zu 25 (1 Enthaltung) |
Kontext: Totalrevision und bereits beschlossene Punkte
Die Debatte fand vor dem Hintergrund der laufenden Totalrevision des Polizeigesetzes statt. In der ersten Lesung hatte der Kantonsrat bereits einen Antrag der SVP gutgeheissen, wonach die Schweizer Staatsbürgerschaft Voraussetzung für die Aufnahme in das Obwaldner Polizeikorps sein soll. Diese und andere Bestimmungen werden derzeit in den Beratungen zusammengeführt und geprüft.
Die Zustimmung des Rats zur Beibehaltung der Anhörung zeigt, dass Sicherheitsfragen und operative Abstimmung weiterhin hohe Priorität haben. Für Gemeinden bedeutet das, dass die Kantonspolizei auch künftig standardmässig in Planungs- und Risikoabklärungen einbezogen wird, bevor eine Veranstaltung mit erkennbaren Gefährdungspotenzialen stattfindet.
Praktische Bedeutung für Gemeinden und Veranstalter
Für Veranstalter und Gemeinden hat der Entscheid konkrete Folgen: Die obligatorische Anhörung verpflichtet zur frühzeitigen Kontaktaufnahme mit der Kantonspolizei bei Events mit erhöhtem Sicherheitsbedarf. Das dient sowohl der Gefahrenabwehr als auch der Ressourcenplanung der Polizei. Gleichzeitig bleibt die Entscheidungskompetenz über die konkreten Bewilligungen laut Amstad bei den Gemeinden.
Die Totalrevision des Polizeigesetzes wird in weiteren Sitzungen beraten. Weitere Änderungen oder Präzisierungen könnten noch folgen, bevor der Rat eine Schlussabstimmung vornimmt.