Das Bundesgericht hat letzte Woche einzelne Bestimmungen des Berner Polizeigesetzes aufgehoben. Trotz dieses Urteils kündigt der Berner Sicherheitsdirektor Philippe Müller an, dass die Kantonspolizei die sogenannten Bodycams weiterhin zur Dokumentation von Straftaten einsetzen werde. Die Entscheidung wirft Fragen zur rechtlichen Grundlage und zur praktischen Umsetzung auf.
Gericht bestätigt Teilregeln, streicht andere
Gemäss Interviewaussagen des Regierungsrats wurde das Urteil des Bundesgerichts als differenziert beschrieben: Während einige zentrale Elemente der Polizeiarbeit in ihrem Grundsatz bestätigt worden seien, hat das Gericht gleichzeitig bestimmte Bestimmungen des kantonalen Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Entscheidend sei, dass die automatisierte Fahrzeugfahndung im Grundsatz gutgeheissen worden sei. Gleichzeitig wurden einzelne Gesetzesbestimmungen, darunter eine Regelung zum Pre‑Recording von Bodycams, gestrichen.
Was bedeutet Pre‑Recording?
Unter Pre‑Recording versteht man eine Funktion, bei der eine Bodycam laufend aufzeichnet und ältere Aufnahmen nach kurzer Zeit automatisch überschreibt, solange kein Ereignis zur dauerhaften Speicherung führt. Diese spezielle Neuerung im Berner Polizeigesetz war Gegenstand des Gerichtsurteils und wurde vom Bundesgericht beanstandet. Sicherheitsdirektor Müller erläuterte, dass genau diese neue Funktion nun aus dem Gesetz gestrichen worden sei.
«Die Kantonspolizei Bern wird weiterhin Bodycams einsetzen»
Gleichzeitig betonte Müller, dass der Einsatz von Bodycams zur Dokumentation von Straftaten bereits vor der Gesetzesnovelle praktiziert wurde – gestützt auf die Strafprozessordnung. Deshalb werde die Polizei auch nach dem Urteil weiterhin Kameras benutzen, um Beweismittel zu sichern. Die Frage, ob diese Praxis rechtlich völlig ausgereift ist und ob sie zu weiteren Gerichtsverfahren führen könnte, bleibt offen.
Rechtsgrundlage und mögliche Folgen
Die Strafprozessordnung regelt den Einsatz von Beweismitteln im Strafverfahren, erwähnt Bodycams jedoch nicht ausdrücklich. Müller verwies darauf, dass Kameras in verschiedenen Formen zur Strafverfolgung eingesetzt werden und dass letztlich die Staatsanwaltschaft über deren Verwendung entscheidet. Damit signalisiert die kantonale Exekutive, dass sie in der gegenwärtigen Konstellation an der bisherigen Praxis festhalten will, auch wenn einzelne gesetzliche Ergänzungen vom Bundesgericht kassiert wurden.
Konsequenzen für Praxis und Datenschutz
Das Urteil hat unmittelbare Auswirkungen auf Fragen des Datenschutzes und der Verhältnismässigkeit polizeilicher Eingriffe. Die Streichung der Pre‑Recording‑Regel betrifft insbesondere die Dauer und Art der Voraufzeichnung, die kritisiert wird, weil sie kontinuierlich Bild- und Tonmaterial erzeugen kann, das nicht immer einer klaren gesetzlichen Grundlage unterliegt. Behörden und Politik sind nun gefordert, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass Rechtssicherheit entsteht — ohne die operativen Möglichkeiten der Polizei unbegründet einzuschränken.
Praktische Punkte für Betroffene
Bürgerinnen und Bürger im Kanton Bern sollten wissen:
- Bodycams werden weiterhin von der Kantonspolizei eingesetzt, vor allem zur Dokumentation von Straftaten und als Beweismittel.
- Die spezielle Pre‑Recording‑Funktion, die Aufnahmen automatisch überschreibt, wurde durch das Bundesgericht aus dem kantonalen Gesetz entfernt.
- Rechtliche Streitfragen über die genaue Grundlage des Einsatzes — insbesondere die Rolle der Strafprozessordnung — sind noch nicht abschliessend geklärt und könnten zu weiteren Verfahren führen.
Tabelle: Entscheidungsübersicht
| Aspekt | Gerichtliche Rückmeldung |
|---|---|
| Automatisierte Fahrzeugfahndung | Im Grundsatz bestätigt |
| Bodycams (allgemein) | Einsatz weiterhin erlaubt; Praxis bleibt bestehen |
| Pre‑Recording | Wurde aus dem kantonalen Gesetz gestrichen |
Ausblick
Die Entscheidung des Bundesgerichts schafft kurzfristig Rechtsunsicherheit in Teilbereichen, klärt aber die grundsätzliche Zulässigkeit bestimmter polizeilicher Mittel. Der Kanton Bern dürfte in den kommenden Wochen prüfen, ob und wie das kantonale Gesetz überarbeitet werden muss, um dem Urteil zu entsprechen und gleichzeitig klare, rechtssichere Regeln für den Einsatz von Kameras festzulegen. Ebenso zu beobachten bleibt, ob die Praxis der Strafverfolgungsbehörden in einzelnen Fällen erneut Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen wird.
Für die Öffentlichkeit bedeutet dies: Die Polizei bleibt handlungsfähig, doch die gesetzlichen Rahmenbedingungen stehen zur Diskussion. Gesetzgeber und Sicherheitsdirektion sind nun gefordert, Lösungsvorschläge vorzulegen, die Rechtsschutz, Datenschutz und effektive Polizeiarbeit in Einklang bringen.