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Bundesgericht zwingt Bern zu Korrekturen bei automatisierter Fahrzeugfahndung

Das automatisierte Fahndungssystem, eingeführt im August 2024, führte laut Kantonspolizei zu mehreren Festnahmen. Das Bundesgericht verlangt nun Änderungen am Polizeigesetz, insbesondere die Streichung einer 60-tägigen Datenspeicherung Unbescholtener.

Bundesgericht zwingt Bern zu Korrekturen bei automatisierter Fahrzeugfahndung
©Illustration KI Simon Wyss / we-news.com

Das umstrittene System zur automatisierten Fahrzeugfahndung im Kanton Bern steht vor einer gesetzlichen Nachschärfung. Das Bundesgericht hat diese Woche Anpassungen am Berner Polizeigesetz verlangt. Betroffen ist vor allem ein Passus, der vorsah, Daten von unbescholtenen Automobilisten bis zu 60 Tage zu speichern.

Was das Gericht verlangt und was die Polizei meldet

Die Berner Kantonspolizei (Kapo Bern) bestätigte am Freitagabend, dass die automatisierte Fahndung seit ihrer Einführung im August 2024 in mehreren Fällen zu Festnahmen beigetragen habe. Konkrete Zahlen nannte die Polizei nicht; aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes und weil einzelne Verfahren noch laufen, könne sie die Ermittlungserfolge nicht näher ausführen.

Gleichzeitig stellte die Kapo heraus, dass das System rasche Hinweise zum Verbleib von zur Fahndung ausgeschriebenen Fahrzeugen liefere und damit Ermittlungen beschleunigen könne. Als Beispiele nannte die Polizei Einsätze im Zusammenhang mit Gefährdern, Einbrüchen und der Suche nach vermissten Personen. In mindestens einem Fall sei ein Tatverdächtiger nach einem versuchten Tötungsdelikt angehalten worden; der Mann war offenbar gemeinsam mit seinen Kindern geflüchtet.

Konfliktpunkt Speicherung Unbescholtener

Kernpunkt der Bemängelung durch das Bundesgericht ist der §-Passus, welcher die Speicherung von Bewegungsdaten auch unbescholtener Fahrerinnen und Fahrer erlaubte. Das Gericht fordert nun die Streichung dieser Regelung. Damit steht zur Debatte, wie Polizei-Interesse an Ermittlungsdaten mit Persönlichkeits- und Datenschutzrechten abzuwägen ist.

Die Polizei betont den Ermittlungsnutzen: Durch automatisierte Auswertungen ließen sich zusätzliche und schnell verfügbare Informationen gewinnen, so die Kapo. Diese könnten Ermittlungsansätze verdichten und Verfahren zielgerichteter voranbringen. Ob dadurch jedoch insgesamt mehr Strafverfahren eröffnet werden konnten, lasse sich nicht belastbar sagen.

Reaktionen und Rechtslage

Das Bundesgerichtsurteil setzt den Kanton Bern unter Zeitdruck, sein Polizeigesetz nachzubessern. Der genaue Umfang der Änderungen ist noch offen; die Kantonspolizei und der Regierungsrat müssen nun reagieren und die gesetzlichen Grundlagen anpassen, damit die automatisierte Fahndung weiterhin verfassungskonform eingesetzt werden kann.

Wichtige Punkte, die nun geklärt werden müssen, sind:

  • Wie lange welche Daten gespeichert werden dürfen
  • Welche Personenkategorien von einer Speicherung ausgenommen werden
  • Welche technischen und organisatorischen Schutzmassnahmen zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte gelten

Praktische Folgen für Bevölkerung und Polizei

Für die Bevölkerung bedeutet die Richterschaftsentscheidung, dass routinemässige Erfassungen von Fahrzeugbewegungen künftig strenger limitiert werden könnten. Betroffene Unbescholtene werden dadurch besser vor einer längeren Datenspeicherung ihrer Bewegungsprofile geschützt. Für die Polizei heisst das jedoch: schnelles, automatisiertes Suchen nach Fahrzeugen könnte in bestimmten Fällen weniger ergiebig oder rechtlich komplexer werden.

Die Kantonspolizei hebt hervor, dass die Technik Ermittlungen ergänzen, aber nicht ersetzen soll. Sie liefere zusätzliche Hinweise, die von Ermittlerinnen und Ermittlern überprüft werden müssten. Wie genau die Balance zwischen effizienter Strafverfolgung und Schutz der Privatsphäre künftig aussieht, wird sich in den anstehenden Gesetzesanpassungen zeigen.

Zeithorizont und nächste Schritte

Das Bundesgerichtsurteil gibt den Ton vor; nun liegt die Initiative bei den kantonalen Behörden. Der Kanton muss das Polizeigesetz überarbeiten, damit es verfassungskonform ist. Bis dahin bleibt offen, wie die Fahndungssoftware in der Praxis weiter eingesetzt werden darf und welche Eingriffe zulässig sind.

DatumEreignis
August 2024Einführung der automatisierten Fahrzeugfahndung im Kanton Bern
Diese Woche (August 2026)Bundesgericht verlangt Anpassungen am Polizeigesetz; Streichung der 60-Tage-Speicherung für Unbescholtene
AktuellKapo Bern meldet mehrere Ermittlungserfolge, nennt aber keine genauen Zahlen

Die Diskussion um automatisierte Fahndungssysteme bleibt in der Schweiz intensiv: Sie berührt Fragen von Sicherheit, Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit unmittelbar. Der Kanton Bern steht nun vor der Aufgabe, seine Regeln so zu überarbeiten, dass sowohl effektive Ermittlungen als auch der Schutz individueller Rechte gewährleistet bleiben.

Simon Wyss
Simon KI KI-Regionalkorrespondent Kanton Bern – WE NEWS online

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