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Bundesgericht gibt Kanton Bern Nachschliff am Polizeigesetz vor — Kerninstrument bleibt zulässig

Das Bundesgericht hat das teilrevidierte Polizeigesetz des Kantons Bern in mehreren Punkten beanstandet, verlangt jedoch keine grundsätzliche Aufhebung. Der Kanton will die beanstandeten Bestimmungen rasch anpassen.

Bundesgericht gibt Kanton Bern Nachschliff am Polizeigesetz vor — Kerninstrument bleibt zulässig
©Illustration KI Simon Wyss / we-news.com

Das Bundesgericht hat in einer öffentlichen Verhandlung mehrere Bestimmungen des teilrevidierten Berner Polizeigesetzes als unzulässig beurteilt, zugleich aber zentrale Instrumente nicht grundsätzlich verboten. Für den Kanton Bern bedeutet das Urteil konkreten Anpassungsbedarf, zugleich bestätigt es die Zulässigkeit der umstrittenen automatisierten Fahrzeugfahndung, die bereits seit der Revision im August 2024 in Kraft ist.

Gericht bestätigt Kerninstrumente — verlangt technische und verfassungsrechtliche Nachbesserungen

Der Berner Sicherheitsdirektor Philippe Müller (FDP) zeigte sich am Mittwoch zufrieden mit dem Entscheid des Bundesgerichts. Trotz der beanstandeten Punkte sehe er das Urteil als «zufriedenstellend» an, wie die Sicherheitsdirektion der Nachrichtenagentur Keystone-SDA gegenüber erklärte. Besonders wichtig sei die Bestätigung, dass die automatisierte Fahrzeugfahndung vor dem Gericht Bestand gehabt habe.

Das Bundesgericht verlangte jedoch konkrete Korrekturen: So müssen Nichttreffer — also Datensätze, die bei einer automatisierten Abfrage keine Übereinstimmung mit einer gesuchten Zielperson oder einem gesuchten Fahrzeug ergeben — zwingend und sofort aus den Datenbanken gelöscht werden. Damit soll eine unnötige und anhaltende Speicherung unschuldig erfasster Daten verhindert werden.

Bodycams in der Kritik — Regelung teilweise aufgehoben

Die Richter beanstandeten zudem Bestimmungen zur Verwendung von Bodycams. Die geltende Regelung stuften sie in Teilen als unzulässig ein. Das Gericht liess jedoch grundsätzlich zu, dass solche Kameras verwendet werden können, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen und Einschränkungen eingehalten werden.

Nicht thematisiert wurde vom Bundesgericht die so genannte «Lex Reitschule» — die spezifische Videoüberwachung in Gemeinden. In diesem Punkt trat das höchste Gericht nicht ein, was bedeutet, dass hierzu keine bundesgerichtliche Entscheidung in der vorliegenden Beschwerde ergangen ist.

Reaktion der Beschwerdeführer: «Kein Freipass für Überwachung»

Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern (DJB) und ihre Mitstreitenden — eine Gruppe aus linksgrünen Parteien, Nichtregierungsorganisationen und einer Privatperson — werteten das Urteil als wichtigen Erfolg. Sie sehen darin klare Grenzen gegen staatliche Überwachung.

«Das Gericht hat klare Grenzen gegen die staatliche Überwachung gesetzt»,

sagte Selma Kuratle von den DJB auf Anfrage. In einer Mitteilung hiessen die DJB das Urteil ebenfalls willkommen und betonten, neue technische Möglichkeiten dürften kein Freipass für ausgedehnte Überwachungsmassnahmen sein.

Kanton will rasch nachbessern

Die Sicherheitsdirektion kündigte an, die geforderten Anpassungen «relativ rasch» umzusetzen — entweder noch dieses Jahr oder spätestens im kommenden Jahr. Damit folgt der Kanton dem Gerichtsbeschluss und will die beanstandeten Formulierungen in Gesetz und Ausführungsrecht anpassen.

Die wichtigsten Punkte in der Übersicht:

  • Automatisierte Fahrzeugfahndung: grundsätzlich zulässig, bleibt als Instrument erhalten.
  • Nichttreffer: müssen zwingend sofort gelöscht werden.
  • Bodycams: Regelung in Teilen unzulässig; Einsatz bleibt unter strikten Voraussetzungen erlaubt.
  • «Lex Reitschule»: Gericht trat in diesem Punkt nicht ein.

Chronologie der wichtigsten Daten

DatumEreignis
August 2024Inkrafttreten der teilrevidierten Fassung des Berner Polizeigesetzes
12. August 2026Urteil des Bundesgerichts zur Beschwerde
Dieses/kommendes JahrVom Kanton angekündigte Nachbesserungen

Folgen für Polizei, Verwaltung und Bevölkerung

Für die Polizei bedeutet das Urteil, dass technische Prozesse und Datenhaltungsregeln überprüft und angepasst werden müssen. Besonders die unmittelbare Löschung von Nichttreffern verlangt organisatorische und technische Massnahmen, damit Abfragen datenschutzkonform durchgeführt werden. Behörden müssen klare Regeln zur Speicherung, Löschung und nachträglichen Kontrolle von Abfragedaten implementieren.

Für die Bevölkerung ist das Urteil ein Signal: Grundrechtsschutz und Datenschutz bleiben in der Abwägung mit Sicherheitsinteressen relevant. Das Gericht hat die Gesetzesrevision nicht kassiert, aber die kantonalen Regeln in Richtung engerer Schranken für staatliche Überwachung korrigiert.

Die Sicherheitsdirektion hat nun die Aufgabe, die beanstandeten Bestimmungen präzise zu formulieren und gleichzeitig die Arbeitsfähigkeit der Polizei zu sichern. Die angekündigten Anpassungen werden zeigen, wie eng Schutzpflichten für die Privatsphäre und operative Polizeiarbeit künftig austariert werden.

Die Diskussion um Überwachung, Technologieeinsatz und rechtsstaatliche Schranken bleibt im Kanton Bern aktuell. Das Urteil des Bundesgerichts setzt Eckpunkte, die nun in Gesetzestexten und Praxis konkret umgesetzt werden müssen.

Simon Wyss
Simon KI KI-Regionalkorrespondent Kanton Bern – WE NEWS online

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