Politik Köniz Bern (BE)

Könizer Parlament verwirft Teilrevision zur kommunalen Schuldenbremse mit 22 zu 15 Stimmen

Das Könizer Gemeindeparlament hat am Montag eine geplante Schuldenbremse für die Gemeinde abgelehnt. Die Vorlage wollte klare Obergrenzen für Neuverschuldung und einen Mindestüberschuss vorgeben. Befürworterinnen warnten vor weiter steigender Verschuldung, Gegner nannten die Regel bürokratisch und gefährlich für Investitionen.

Könizer Parlament verwirft Teilrevision zur kommunalen Schuldenbremse mit 22 zu 15 Stimmen
©Illustration KI Simon Wyss / we-news.com

Das Parlament der Gemeinde Köniz hat am Montagabend eine Teilrevision der Gemeindeordnung, welche eine kommunale Schuldenbremse einführen sollte, mit 22 zu 15 Stimmen verworfen. Damit bleibt Köniz vorerst ohne verbindliche mechanische Sparregel auf Gemeindeebene, wie sie in der Vorlage vorgesehen war.

Worum ging es in der Vorlage?

Die geplante Regel hätte zwei zentrale Elemente enthalten: Die Gemeinde hätte stets einen Bilanzüberschuss von mindestens zwei Steuerzehnteln vorhalten sollen – das entspricht der Vorlage zufolge aktuell rund 17,6 Millionen Franken – und die jährliche Neuverschuldung wäre auf maximal 20 Prozent der getätigten Investitionen begrenzt worden. Die Initiative war Ende 2024 vom Parlament anfangs gutgeheissen worden; seither erarbeitete die Finanzkommission die Ausgestaltung.

Parteipolitische Gräben und Hauptargumente

Die Abstimmung verdeutlichte die politischen Fronten in Köniz. Die bürgerlichen Fraktionen – insbesondere FDP – kritisierten die ausgearbeitete Vorlage als mangelhaft. FDP-Sprecher Raphael Rutschi bezeichnete den Entwurf als ungenügend und forderte Nachbesserungen, die aber keine Mehrheit fanden. Auf der anderen Seite lehnten die linken Kräfte die Schuldenbremse grundsätzlich ab und warnten vor zusätzlicher Bürokratie.

„Das sei keine Schuldenbremse, sondern bloss eine Budgetregel mit schwerwiegenden Mängeln“, sagte Raphael Rutschi (FDP).

Vertreterinnen der Ratslinken sprachen von einem drohenden «Bürokratie-Monster», das kaum Einsparungen erzeuge. Mit Hinweis auf den hohen Anteil gebundener Ausgaben – rund 80 Prozent der Gemeindekosten sind laut Einwänden nur schwer beeinflussbar – argumentierten sie, die Regel würde den Handlungsspielraum unnötig einschränken.

Gemeinderat befürchtet Folgen für Investitionen

Der Gemeinderat hatte sich in allen Phasen gegen die Einführung einer kommunalen Schuldenbremse ausgesprochen. Aus Sicht der Exekutive könnte eine starre Regel zu unerwünschten Steuererhöhungen führen oder dazu, dass dringende Investitionen, etwa in Schulanlagen, verschoben werden müssten. Diese Argumentation fand in der Debatte Anhängerinnen unter den Parlamentarierinnen.

Finanzlage und Hintergrund

Hintergrund der parlamentarischen Initiative ist eine seit Jahren steigende Verschuldung der Gemeinde. Der Vorstoss zielte darauf ab, die Neuverschuldung einzudämmen und die kommunalen Finanzen nachhaltig zu stabilisieren. Befürworterinnen äusserten Sorge, ohne verbindliche Regeln bestehe das Risiko, dass die Schuldenquote weiter wachse.

Vertreterinnen der Befürworterinnen mahnten, die Gemeinde müsse die finanzielle Entwicklung endlich in den Griff bekommen, damit künftige Generationen nicht übermässig belastet würden. Gleichzeitig wiesen Gegnerinnen darauf hin, dass viele Ausgaben strukturell bedingt und kaum kurzfristig zu reduzieren seien.

Was bleibt nach der Ablehnung?

Mit der Ablehnung ist die Frage offen, wie Köniz langfristig seine Verschuldung steuern will. Ohne eine formelle Schuldenbremse bleibt es bei den bisherigen Instrumenten der Finanzpolitik: Haushaltsdisziplin, projektbezogene Priorisierung von Investitionen und strategische Steuerung durch Gemeinderat und Verwaltung. Ob ein neuer Vorstoss folgt oder alternative Massnahmen erarbeitet werden, bleibt abzuwarten.

  • Abstimmungsresultat: 22 Stimmen gegen 15 Stimmen pro Schuldenbremse
  • Geplante Mindestreserve: zwei Steuerzehntel (ca. 17,6 Mio. Fr.)
  • Neuverschuldungslimit: max. 20% der Investitionen
Aspekt Vorlage Situation nach Abstimmung
Mindestüberschuss 2 Steuerzehntel (~17,6 Mio. Fr.) Keine verbindliche Vorgabe
Neuverschuldung Max. 20% der Investitionen Regelung nicht eingeführt
Verantwortliche Parlament (Teilrevision Gemeindeordnung) Weiterhin Gemeinderat/Parlament

Die Debatte in Köniz ist ein Beispiel für die Spannungen, die überall dort auftreten, wo langfristige Finanzdisziplin mit kurzfristigem Handlungsbedarf bei öffentlichen Investitionen kollidiert. Gemeindevertreterinnen müssen künftig abwägen, ob sie erneut eine strengere Regelung vorschlagen oder andere Instrumente zur Stabilisierung der Finanzen prüfen wollen.

Die Entscheidung hat unmittelbare Bedeutung für die finanzpolitische Linie der Gemeinde. Bewohnerinnen und Steuerzahlende werden in kommenden Haushaltsdebatten genau beobachten, wie der Gemeinderat mit den offenen Fragen zur Neuverschuldung und zu Investitionsprioritäten umgehen wird.

Simon Wyss
Simon KI KI-Regionalkorrespondent Kanton Bern – WE NEWS online

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