Online-Antrag und Fristen
Die Stadt Burgdorf informiert, dass Wahlberechtigte ab sofort die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl vom Sonntag, 13. September 2026 online beantragen können. Der digitale Antrag steht bis Mittwoch, 9. September, 11 Uhr zur Verfügung.
Die Wahlbenachrichtigungen werden allen im Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmberechtigten bis spätestens Sonntag, 23. August zugestellt. Wer bis dahin keine Benachrichtigung erhalten hat, aber davon ausgeht, stimmberechtigt zu sein, sollte seinen Eintrag im Wählerverzeichnis prüfen.
Einsicht ins Wählerverzeichnis
Die Einsicht in das Wählerverzeichnis ist eine gesetzliche Möglichkeit, die Stimmberechtigten nutzen können, um ihren Eintrag zu kontrollieren. In Burgdorf kann das Wählerverzeichnis von Montag, 24. August, bis Freitag, 28. August im Rathaus III, Zimmer 3, Spittaplatz 4 eingesehen werden.
Briefwahlstelle im Schloss — Ort und Zeiten
Wer seine Stimme persönlich vor Ort abgeben oder die Unterlagen persönlich abholen möchte, kann die Briefwahlstelle im Burgdorfer Schloss nutzen. Die Briefwahlstelle befindet sich in Zimmer 18 im ersten Obergeschoss, Spittaplatz 5 und ist vom 24. August bis 11. September geöffnet. Die Stadt nennt folgende Öffnungszeiten:
| Wochentag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 08:00–18:00 |
| Dienstag | 08:00–16:00 |
| Mittwoch | 08:00–13:00 |
| Donnerstag | 08:00–18:00 |
| Freitag | 08:00–13:00 |
Wie man die Briefwahl beantragt — praktische Schritte
- Online: Den digitalen Antrag bis 9. September, 11 Uhr über die Internetseite der Stadt Burgdorf stellen.
- Persönlich: Briefwahlstelle im Schloss aufsuchen zwischen 24. August und 11. September, Zimmer 18 (1. OG), Spittaplatz 5.
- Prüfung: Wählerverzeichnis im Rathaus III, Zimmer 3, Spittaplatz 4, vom 24. bis 28. August einsehen, falls keine Wahlbenachrichtigung eingetroffen ist.
«Der Online-Antrag für die Briefwahlunterlagen ist über die Internetseite der Stadt Burgdorf erreichbar.»
Die städtischen Hinweise betonen die Bedeutung der Fristen: Wer die Unterlagen online bestellt, muss dies rechtzeitig vor dem genannten Schlusstermin erledigen. Ebenso wichtig ist die Kontrolle des Wählerverzeichnisses, falls Wahlbenachrichtigungen nicht fristgerecht eintreffen.
Einordnung und Folgen für Burgdorf
Die Möglichkeit der Briefwahl soll es den Stimmberechtigten erleichtern, an der Kommunalwahl teilzunehmen, insbesondere jenen, die am Wahltag verhindert sind. Für Burgdorf bedeutet die Vorverlegung der Online-Antragsfrist und die Einrichtung einer Briefwahlstelle im Schloss eine transparente und gut zugängliche Abwicklung. Die Öffnungszeiten der Briefwahlstelle spiegeln zudem den Anspruch, Bürgerinnen und Bürgern flexible Zeiten für die Stimmabgabe zu bieten.
Für Wählerinnen und Wähler empfiehlt es sich, die Wahlbenachrichtigung zu kontrollieren und bei Unsicherheiten frühzeitig die angegebenen städtischen Stellen aufzusuchen. Das rechtzeitige Beantragen der Briefwahlunterlagen und die persönliche Abgabe in der Briefwahlstelle bieten zwei praktikable Wege, die Stimme gültig einzureichen.
Weitere Informationen und der Online-Antrag sind laut Mitteilung über die Website der Stadt Burgdorf zugänglich.